Wer zahlt, wenn eingebrochen wurde?

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Ein Einbruch ist immer ein Schock für die Inhaber einer Wohnung. Das Wissen, dass eine fremde Person in die privaten vier Wände eingedrungen ist und dort wohlmöglich in den intimsten Dingen rumgewühlt hat, ist wohl für die meisten eine erschreckende Vorstellung. Leider kommt es aber immer wieder vor, dass Wohnungsbesitzer nach Hause kommen und bemerken, dass sich eine Person unberechtigt Zugang zu den Wohnräumen gemacht hat. Doch nicht nur das Eindringen in die Privatsphäre, sondern auch der finanzielle Verlust durch den Diebstahl lässt die Bewohner oft hilflos zurück. Doch wer zahlt eigentlich, wenn in der Wohnung eingebrochen wurde?

Wie kann man sich vor einem Einbruch schützen?

Immer öfter muss die Polizei einen Einbruch in Wohnungen und Häusern aufnehmen. Dabei zeigen sich die Einbrecher leider immer wieder trickreich. Doch es gibt moderne Systeme, die es den Dieben schwer machen, in ein fremdes Haus einzusteigen.

Ob im Internet oder im stationären Handel, jeder Hausbesitzer kann sich umfassend über die individuellen Möglichkeiten zur Diebstahlsicherung seines Hauses informieren. So kann man zum Beispiel eine professionelle Erstellung von verschiedenen Geräten zum Schutz vor einem Einbruch anfordern. Oder aber man nutzt die Möglichkeit, sich ein kostenloses Fenster Angebot anfordern zu können und so sein Hab und Gut und die Familie zu schützen.

Was zu tun ist, wenn man einen Einbruch bemerkt

Man kommt nach Hause und bemerkt, dass irgendwas nicht stimmt. Schnell fällt auf, dass ein Einbruch stattgefunden hat. Doch so groß der Schock nun auch ist, die Hausbewohner müssen nun handeln.

Polizei rufen

Hat man den Einbruch bemerkt, sollte man keine Gegenstände anfassen, sondern alles so belassen, wie man es vorgefunden hat. Dies hilft der Polizei bei der Sicherung der Spuren. Der erste Schritt nach einem Einbruch ist also unbedingt die Polizei zu informieren. Idealerweise wartet man vor der Wohnung auf die Beamten, damit diese sich einen Überblick verschaffen können, ohne dass aus Versehen Spuren verwischt werden.

Hausratversicherung informieren

Nachdem die Polizei den Fall aufgenommen hat, kann man schauen, welche Wertgegenstände gestohlen wurden. Nun soll die Hausratversicherung über den Einbruch informiert werden. Eventuell wird diese einen Gutachter schicken, der den entstandenen Schaden in Augenschein nimmt.

Liste der gestohlenen Gegenstände erstellen

Die Polizei wird den Wohnungsinhaber bitten, eine Auflistung der gestohlenen Gegenstände aufzustellen. Diese wird auch von der Versicherung benötigt. Diese Liste kann noch im Beisein der Polizei notiert werden.

Bei wertvollen Gegenständen, wie zum Beispiel teuren TV-Geräten, Schmuck oder Kunstgegenständen kann die Versicherung Nachweise über diesen Besitz verlangen. Es lohnt sich also, Rechnungen, Kassenbons oder andere Nachweise stets aufzubewahren, um bei einem Einbruch den Besitz nachweisen zu können.

EC-Karten sperren

Wurden EC oder Kreditkarten gestohlen, sollten Einbruchsopfer nicht lange warten und sofort die entsprechenden Sperrnummern anrufen. Andernfalls könnte es sein, dass die Diebe die Karten zeitnah in Gebrauch nehmen und so den finanziellen Schaden noch größer machen.

Strafanzeige stellen

Sicherlich hat die Polizei erklärt, wie weiter vorzugehen ist. Unbedingt sollte eine Strafanzeige gemacht werden. Dies geschieht jedoch nicht automatisch, wenn man die Polizei gerufen hat, sondern muss auf der Polizeiwache gemacht werden. Dies ist nicht nur wichtig für die Verfolgung des Täters, auch die Hausratsversicherung benötigt eine Information über das Aktenzeichen der Strafanzeige, um den entstandenen Schaden regulieren zu können.

Alle Dokumente an die Versicherung schicken

Nachdem die Strafanzeige erstellt ist, kann die Kopie, sowie die Auflistung der gestohlenen Dinge an die Hausratsversicherung übermittelt werden. Diese wird dann den Schaden regulieren.

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