Wien (OTS) – Eigentlich war 2022 alles klar: der Vollspaltenboden
bekam in allen
seinen Formen, ob „strukturiert“ oder „unstrukturiert“, ein
Ablaufdatum, wenn auch ein spätes. Der „strukturierte“
Vollspaltenboden, von der Regierung euphemistisch „Gruppenhaltung
Neu“ genannt, hätte z.B. spätestens 23 Jahre nach Errichtung wieder
ausgebaut werden müssen. Doch am 1. Juni 2025 hob die neue
Bundesregierung diese Bestimmungen wieder auf. Geblieben vom Gesetz
aus dem Jahr 2025 ist aber erstens das Projekt IBeSt+, bei dem 29
Strohschwein-Betriebe bis Ende 2026 bzgl. Tierwohl untersucht werden
und zweitens die Bestimmung, dass auf Basis der Ergebnisse dieses
Projekts ein neuer Mindeststandard in der Schweinehaltung festgelegt
werden MUSS.
Kein Wenn und Aber, ein Muss. § 44 (32) des Tierschutzgesetzes
legt wörtlich fest: „Die Ergebnisse des [bis Ende 2026 laufenden
Strohschweine-] Projekts und das Gutachten der Fachstelle sind als
Grundlage für einen neuen rechtlichen Mindeststandard gemäß § 24 Abs.
1 Z 1 heranzuziehen.“
Deshalb hat der VGT heute die Regierung und insbesondere Minister
Totschnig wieder an ihre Verantwortung erinnert. Ein Demozug um das
Landwirtschaftsministerium unter dem Motto „Nicht vergessen: Schweine
brauchen Stroh“ brachte viele Mitarbeiter:innen von Totschnig dazu,
aus dem Fenster zu sehen. Dem Vernehmen nach liegen die Ergebnisse
des Strohschweine-Projekts im November vor. Ab da muss die Diskussion
um den neuen Mindeststandard für Schweine, mit Stroh statt
Betonspalten, beginnen.
VGT-Obperson DDr. Martin Balluch dazu: „Wir haben im Jahr 2022 an
der Formulierung der Reform des Tierschutzgesetzes in erster Reihe
mitgearbeitet. Die Feststellung, dass ab 2027 ein neuer
Mindeststandard festgelegt werden muss, war uns sehr wichtig. Diese
Norm steht immer noch unverändert im Gesetz. Die Ergebnisse des
Strohschweine-Projekts sind für einen neuen Mindeststandard
heranzuziehen. Da steht nicht, diese Ergebnisse können herangezogen
werden, oder wenn die Regierung Lust dazu hat. Wir alle müssen uns an
Gesetze halten, so auch die Regierung. Ein neuer Mindeststandard muss
her, der diese unselige Neuversion des Vollspaltenbodens, den sich
die Schweineindustrie erdacht hat, ablöst. Da können Bauernbund und
“Schweinehaltung Österreich” sagen, was sie wollen: das Gesetz
verpflichtet zu einem neuen Mindeststandard. Die Diskussion über den
Vollspaltenboden ist nicht abgeschlossen, im Gegenteil, jetzt wird
sie neu eröffnet! “
Pressefotos (Copyright: VGT.at)