Wien (OTS) – Mit dieser Novelle schafft Wien einen modernen und
umfangreichen
Gesetzesrahmen, der den Kinderschutz nachhaltig stärkt und die
Sicherheit von Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt stellt.
Ziel der Gesetzesänderung ist es, Risiken früher zu erkennen und die
Zusammenarbeit aller Beteiligten klar zu regeln.
Jugendstadträtin Bettina Emmerling betont: „Mit der Novelle legen
wir einen klaren Schwerpunkt auf die Stärkung multiprofessioneller
Teams. Neben Sozialpädagog*innen sollen verstärkt auch Psycholog*
innen und Psychotherapeut*innen eingesetzt werden, um Kinder und
Jugendliche bestmöglich zu unterstützen. Damit öffnen wir das
sozialpädagogische Arbeitsfeld gezielt für zusätzliche qualifizierte
Berufsgruppen. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil ist die
verpflichtende Einführung von Kinderschutzkonzepten in allen
öffentlichen und privaten Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Damit wird Kinderschutz verbindlich, transparent und nachvollziehbar
verankert.“
Diese Konzepte legen fest, wie Risiken erkannt werden, welche
Verhaltensregeln für Mitarbeiter*innen gelten und wie bei
Verdachtsfällen von Gewalt oder Vernachlässigung vorzugehen ist.
Zudem ist für die Sicherstellung und Umsetzung des Konzepts jeweils
ein*e Kinderschutzbeauftragte*r zu bestellen.
SPÖ-Gemeinderat und Kinder- und Familiensprecher, Marcus Gremel,
begrüßt die Novelle: „Jedes Kind hat das Recht, unabhängig von seiner
Herkunft oder seinen Lebensumständen, sicher aufzuwachsen und die
gleichen Chancen auf ein gutes Leben zu erhalten. Genau dafür tragen
wir als Stadt Verantwortung. Mit dieser Novelle stärken wir den
Kinderschutz durch klare gesetzliche Rahmenbedingungen und ein
entschlossenes Handeln zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Wer
in Prävention, Unterstützung und Sicherheit investiert, investiert in
den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir übernehmen Verantwortung und
stellen Kinder konsequent in den Mittelpunkt, das macht
sozialdemokratische Politik aus.“
Erhebungsrechte bei Kindeswohlgefährdungen werden ausgebaut
Die Abklärung von Kindeswohlgefährdungen wird durch klarere und
erweiterte Erhebungsrechte verbessert. Eltern und Obsorgeberechtigte
sind stärker zur Mitwirkung verpflichtet. Gleichzeitig erhält die
Wiener Kinder- und Jugendhilfe das Recht, wichtige Erkenntnisse zu
sichern – etwa durch die Dokumentation von Verletzungen mittels
Fotografie, um Gefährdungslagen fundiert beurteilen zu können.
Sonderauskünfte aus dem Strafregister, dem Sexualstrafregister
und der Gewaltschutzdatei werden ausgeweitet, um Kinder noch besser
zu schützen. Diese Auskünfte können über Personen eingeholt werden,
die Minderjährige regelmäßig betreuen, und auch über Menschen aus dem
näheren Umfeld – etwa Babysitter*innen, Nachhilfelehrer*innen oder
Lebensgefährt*innen.
Auch die Zusammenarbeit im Kinderschutz wird neu geregelt. Der
Informationsaustausch mit Behörden und Fachstellen wird präzisiert
und gleichzeitig rechtlich abgesichert. So wird gewährleistet, dass
notwendige Informationen rechtzeitig geteilt werden können, ohne den
Datenschutz oder Verschwiegenheitspflichten zu gefährden.
Mehr Klarheit bei der Betreuung von Kindern in Krisensituationen
Die Novelle bringt mehr Klarheit bei der Betreuung von Kindern in
Krisensituationen. Pflegeeltern mit besonderem Naheverhältnis aus dem
familiären Umfeld – etwa enge Bezugspersonen, wie die beste Freundin
der Mutter – und die Verwandtschaftspflege werden rechtlich gestärkt.
Das neue Gesetz konkretisiert zudem die Aufgaben der Kinder- und
Jugendanwaltschaft und stärkt ihre Rolle als unabhängige
Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen. Die Rechte und
Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen sollen bei allen relevanten
Entscheidungen konsequent berücksichtigt werden.