Diese Fördermittel gibt es Renovierungen am Haus

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Im Jahr 2022 können sich Immobilienbesitzer über besonders viele Zuschüsse und Förderungen im Bereich der Sanierungen und Renovierungen freuen. Die finanzielle Unterstützung kann dabei sowohl in Form von Steuervorteilen als auch in Form von Fördergeldern in Anspruch genommen werden. Die wesentlichen Ansprechpartner in diesem Zusammenhang stellen die Institutionen BAFA und die KfW-Förderbank dar.

Von welchen Fördermittel Immobilienbesitzer so beispielsweise im Detail bei einer Renovierung in Köln & Bonn profitieren können, erläutert der folgende Artikel.

BEG – Förderung für effiziente Gebäude

Von besonders großer Bedeutung sind die drei Buchstaben BEG für diejenigen, die ihre Immobilie renovieren und dabei von attraktiven Fördergeldern profitieren möchten.

In der Vergangenheit boten der BAFA und die KfW zahlreiche unterschiedliche Förderprogramme an, die nun zusammengefasst werden, um einen besseren Überblick für Immobilienbesitzer zu gewährleisten. Für die nun zur Verfügung stehenden drei Förderprogramme kann der Antrag wesentlich einfacher und sogar in gebündelter Form gestellt werden.

Relevant für diejenigen, die eine Sanierung beziehungsweise Renovierung ihrer Immobilie durchführen möchten, ist besonders die Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG EM. Diese kann für alle einzelnen Maßnahmen im Zuge einer Sanierung in Anspruch genommen werden. Die Förderung kann dabei sowohl in einer Kreditvariante gewählt werden, die einen Tilgungszuschuss aufweist, sowie auch in Form eines reinen finanziellen Zuschuss. Bei der letzteren Variante ist der Antrag dabei über die BAFA zu stellen, der Kredit wird bei der KfW beantragt.

Interessant ist der Kredit mit Tilgungszuschuss vor allem für diejenigen, die auf eine Finanzierung ihres Renovierungsvorhabens angewiesen sind, da ihnen ansonsten nicht die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen würden. Ist im Gegensatz dazu ausreichend Eigenkapital vorhanden, welches in die Renovierungsmaßnahmen investiert werden kann, sollte der rein finanzielle Zuschuss beantragt werden.

Steuervorteile für Renovierungen

Führen Immobilienbesitzer im Rahmen der Renovierung lediglich einzelne Maßnahmen durch, können diese über einen Zeitraum von drei Jahren 40.000 Euro steuerlich geltend machen. Pro Wohneinheit entspricht dieser Betrag 20 Prozent einer Investitionssumme von 200.000 Euro.

In Anspruch genommen werden kann dieser finanzielle Vorteil unter anderem für eine Wärmedämmung der Dächer, Decken und der Wände. Ebenfalls genutzt werden kann der Steuervorteil für die Installation einer Lüftungsanlage, den Austausch von Außentüren und Fenstern sowie den Einbau einer neuen Heizungsanlage.

Es sind jedoch gewisse technische Mindeststandards bei der Ausführung der jeweiligen Maßnahmen zu berücksichtigen, wie unter anderem das Vorliegen einer Fachbescheinigung.

Welche Art der Förderung ist sinnvoll?

In diesem Zusammenhang müssen Immobilienbesitzer jedoch die Entscheidung treffen, ob sie die Förderung durch die KfW-Bank oder die steuerlichen Vorteile im Rahmen ihrer Renovierung in Anspruch nehmen möchten. Es ist nicht möglich, die beiden Unterstützungen miteinander zu kombinieren.

Bei der Entscheidung, welche Art der finanziellen Unterstützung gewünscht wird, sollten gewisse Besonderheiten berücksichtigt werden. Die KfW fordert etwa eine Energieberatung im Vorfeld, wenn es um eine förderfähige Dämmung von Decken, Wänden oder anderweitigen Flächen geht. Dagegen reicht für die Steuervorteile bereits eine Fachunternehmenserklärung aus.

Daneben sollte nicht vernachlässigt werden, dass eine Geltendmachung der Steuervorteile im Rahmen der Einkommenssteuererklärung möglich ist. Damit geht einher, dass kein Antrag im Vorfeld der Maßnahmen gestellt werden muss – dies gestaltet sich bei der KfW-Förderung anders.

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