Wien (OTS) – Mit der Befassung des Wirtschaftsausschusses geht die
Novelle der
Gewerbeordnung in den nächsten parlamentarischen Schritt. Sie setzt
zehn Maßnahmen aus dem Entbürokratisierungspaket der Bundesregierung
um. Im Mittelpunkt stehen einfachere Verfahren für betriebliche
Investitionen, Erleichterungen bei Betriebsübernahmen und weniger
Verwaltungsaufwand für Unternehmen. Ergänzend sorgen drei zentrale
Erlässe für mehr Klarheit und einen praxisnahen Vollzug.
„Die Gewerbeordnung wird ausgemistet und vereinfacht. Wir
verzichten auf Genehmigungen für bestimmte Anlagen, vereinfachen
Betriebsübergaben und streichen Prüfungen vor Ort in den Betrieben.
Allein durch die einfachere Übermittlung von Unterlagen können
jährlich rund 5.000 Vor-Ort-Kontrollen entfallen. Das ist eine
konkrete Entlastung unserer Betriebe, spart Zeit und Kosten“, betont
Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer .
„Wir haben einen ellenlangen Zettel an unnötiger Bürokratie – und
den arbeiten wir jetzt Stück für Stück ab. Unaufgeregt, konsequent
und mit einem einfachen Maßstab: Wird es für die Betriebe danach
tatsächlich leichter? Bei der Gewerbeordnung können wir diese Frage
klar mit Ja beantworten“, erklärt Staatssekretär Sepp Schellhorn .
Die zentralen Entlastungen der Novelle
1. Einfacher in Energie und moderne Betriebsanlagen investieren
Die Novelle stellt ausdrücklich klar, dass PV-Anlagen und E-
Ladestationen gewerberechtlich genehmigungsfrei sind. Damit entfallen
gewerberechtliche Einzelprüfungsverfahren für diese Anlagen.
Begleitende Regelungen stellen sicher, dass die
betriebsanlagenrechtlichen Schutzinteressen gewahrt bleiben. Das
erleichtert den Ausbau erneuerbarer Energien und der
Ladeinfrastruktur in den Betrieben.
Auch der Einbau von Außengeräten zur Klimatisierung sowie Be- und
Entlüftung soll nicht automatisch dazu führen, dass eine bisher
genehmigungsfreie Betriebsanlage genehmigungspflichtig wird. Ein auf
das Wesentliche konzentriertes Feststellungsverfahren soll hier
Klarheit schaffen und die Schutzinteressen wahren.
2. Betriebsübernahmen erleichtern und bestehende Standorte weiter
nutzen
Bei Betriebsübernahmen soll die sogenannte Grace-Period von drei
auf fünf Jahre verlängert werden. Damit erhalten Übernehmer mehr
Zeit, bestimmte Auflagen zu erfüllen. Das betrifft ausschließlich
Auflagen, die nicht unmittelbar zur Abwehr von Gefährdungen oder
unzumutbaren Belästigungen erforderlich sind.
Zugleich wird die Nachnutzung bestehender Gewerbeareale
erleichtert: Die Frist, nach der eine bestehende
Betriebsanlagengenehmigung wegen Nichtbetriebs erlischt, soll von
fünf auf sieben Jahre steigen. Die Verlängerungsmöglichkeit wird von
insgesamt sieben auf zehn Jahre ausgedehnt. Das schafft mehr Zeit für
Übernahmeentscheidungen und unterstützt die Nutzung bestehender
Standorte – auch als Beitrag gegen zusätzlichen Flächenverbrauch und
Bodenversiegelung.
Unternehmensnachfolgen sind ein zentraler Hebel, um Betriebe,
Arbeitsplätze und regionale Wertschöpfung zu sichern. Allein 2025
wurden rund 8.200 Unternehmen in der gewerblichen Wirtschaft
übernommen. Rund 90 Prozent der Übernehmerinnen und Übernehmer führen
auch die bestehende Betriebsanlage weiter – einfache, rasche und
praxistaugliche Verfahren im Betriebsanlagenrecht sind deshalb
besonders wichtig.
„Wer einen funktionierenden Betrieb übernimmt, darf nicht durch
vermeidbare bürokratische Hürden ausgebremst werden. Mit längeren
Fristen schaffen wir mehr Zeit, um Übernahmen vorzubereiten,
bestehende Standorte weiterzuführen und bestimmte Auflagen zu
erfüllen. Entbürokratisierung bei Betriebsanlagen ist damit aktive
Standort- und Beschäftigungspolitik“, betont Hattmannsdorfer .
Bis 2035 stehen rund 56.600 Unternehmen zur Übergabe an – das
entspricht etwa einem Viertel aller Arbeitgeberbetriebe und betrifft
potenziell fast 780.000 Beschäftigte . Jede erfolgreiche Nachfolge
sichert im Durchschnitt 14 Arbeitsplätze und rund 1,1 Millionen Euro
an jährlicher direkter Wertschöpfung .
3. Unterlagen übermitteln statt ständig vor Ort bereithalten
Unternehmen sollen behördlich verlangte Dokumentationen künftig
im Einvernehmen mit der Behörde digital oder schriftlich übermitteln
können, statt sie ständig in der Betriebsanlage bereithalten zu
müssen. Das reduziert den Aufwand gerade für Unternehmen mit mehreren
Standorten und erleichtert auch den Behörden die Überprüfung.
Durch die Möglichkeit „Übermitteln statt jederzeit Bereithalten“
sollen jährlich rund 5.000 Vor-Ort-Überprüfungen entfallen können,
die ausschließlich der Kontrolle dienen, ob die Dokumente
bereitgehalten werden.
Weitere Vereinfachungen
Die Novelle sieht außerdem vor, dass Unternehmen Unterlagen in
Gewerbeverfahren auch auf Englisch vorlegen dürfen . Diese sollen im
Regelfall ohne zusätzliche Übersetzung dem Verfahren zugrunde gelegt
werden. Das spart Zeit und Übersetzungskosten.
Ein neues Standortbereinigungsverfahren soll zudem klare
gewerberechtliche Verhältnisse bei aufgegebenen Standorten schaffen,
deren Auflassung nie angezeigt wurde. Vorkehrungen gegen
missbräuchliche Standortentfernungen sind vorgesehen.
Ergänzend: Drei Erlässe für einen praxisnahen Vollzug
Neben den gesetzlichen Änderungen setzt das
Wirtschaftsministerium mit drei zentralen Erlässen auf Klarheit im
Vollzug:
– Änderungen von Betriebsanlagen ermöglichen: Änderungsanträge dürfen
nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil dadurch eine anders
strukturierte Anlage oder mehrere selbstständige Betriebsanlagen
entstehen. Entscheidend ist die konkrete Genehmigungsfähigkeit nach
der Gewerbeordnung.
– Beraten statt Strafen: Bei geringfügigen, leicht behebbaren
Verstößen und leichtem Verschulden ist zunächst zu beraten und eine
Frist zur Herstellung des rechtmäßigen Zustands zu setzen, anstatt
sofort zu bestrafen.
– Gleichwertige technische Lösungen zulassen: Technische Vorgaben
sind am Schutzziel und am konkreten Einzelfall auszurichten.
Abweichende Lösungen sind zulässig, wenn sie ein gleichwertiges
Schutzniveau gewährleisten. Besondere gesetzliche Anforderungen, etwa
für IPPC-Anlagen, Abfallbehandlung und Luftschadstoffe, bleiben
unberührt.