Wien (OTS) – Laut OÖ Artenschutzverordnung dürfen Singvögel im OÖ
Salzkammergut
von 15. September bis Ende November mit Schnappfallen gefangen
werden, eine sinnlose Tierquälerei. Der VGT war deshalb gleich am
ersten Tag der Saison im Wald, um diesen Singvogelfang aktuell zu
dokumentieren. Erwischt wurden 2 Vogelfänger, die an verschiedenen
Stellen einmal 8 und einmal 6 Lockvögel in winzigen Käfigen
aufgehängt und daneben gut 50 Fallen aufgespannt hatten. In den gut 3
Stunden, die die Aktivist:innen des VGT an den Fangplätzen anwesend
waren, ging kein einziger Singvogel in die Falle.
Zum Video: VGT Austria
Gegen alle 52 neuen Genehmigungen zum Singvogelfang der 3 Bezirke
Wels-Land, Vöcklabruck und Gmunden hatte der VGT Beschwerden
eingelegt, die jetzt vom Landesverwaltungsgericht beurteilt werden.
Doch noch vom letzten Jahr sind – rechtswidrig, weil bis dahin
gesetzlich vorgegeben war, dass jede Genehmigung nur für ein Jahr
gelten darf! – 340 Genehmigungen aufrecht. Die Wälder, in denen die
Singvögel gefangen werden, gehören den Österreichischen
Bundesforsten, die diesen Fang und die damit einhergehende
Beschädigung von Bäumen aus unverständlichen Gründen ohne finanzielle
Abgeltung erlauben. Dabei hat eine repräsentative Umfrage gezeigt,
dass 75 % der Menschen in Österreich, denen diese Wälder schließlich
gehören, den Singvogelfang ablehnen!
Die Vogelfänger hatten mehr Lockvögel mit als gesetzlich erlaubt.
Vor Ort nannten sie die Ausrede, dass sie sich die überzähligen
Fichtenkreuzschnäbel von ihren Kindern ausgeborgt hätten, die auch
Vogelfänger seien. Das dürfen sie dann den Behörden erklären.
Zusätzlich verbietet das Tierschutzgesetz ganz klar das Aufhängen von
Lockvögeln in winzigen Käfigen auf Bäumen, da das die Tiere einem
großen Stress aussetzt, insbesondere weil sie so das Gefühl haben,
ihrem Fressfeind Sperber nicht entkommen zu können. Auch in der Nähe
von Menschen zeigen die Vögel Panikreaktionen. Zusätzlich
widerspricht der Transport der Vögel in winzigen Käfigen in
Rucksäcken oft über eine Stunde lang vom Tal auf den Berg und wieder
zurück dem Tiertransportrecht. Der VGT wird umfassend Anzeigen
erstatten.
VGT-Obperson DDr. Martin Balluch war dabei: „Die Vogelfänger, mit
denen ich gesprochen habe, waren tatsächlich der Meinung, dass diese
Wildvögel glücklich wären, wenn man sie in Schnappfallen fängt und in
winzige Käfige sperrt. In Gefangenschaft würden die Tiere länger
leben und deshalb seien 6 Jahre in Käfighaft für diese Singvögel ein
großer Vorteil. Auf den Vorhalt, dass sich die Lockvögel hoch oben am
Baum vor dem Sperber fürchten, der ihren Käfig umkreist, meinte der
Vogelfänger, dass die Vögel im Käfig ja sicher seien, da käme kein
Sperber hinein. So kann man sich diese Tierquälerei schönreden! In
den Augen dieser Menschen ist der Singvogelfang das Beste, was diesen
Vögeln passieren kann. Unfassbar! Nur schade, meinen sie, dass er
nicht in ganz Österreich erlaubt sei. Was für ein großes
Missverständnis, sagen die Vogelfänger, dass der Singvogelfang
überall außer im OÖ Salzkammergut verboten wurde. So würden die Tiere
in Freiheit leiden, während sie im Käfig das beste Leben hätten.
Naja, vernünftige Menschen fangen keine Vögel zum Spaß. Allen anderen
muss es offenbar verboten werden, weil auf deren Einsicht zu hoffen,
vergebliche Liebesmüh ist!“
Pressefotos (Copyright: VGT.at)