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Digitaler Kinderschutz: „Kinder brauchen Schutz – aber kein einfaches Aussperren“

Graz (OTS) – Der geplante gesetzliche Schutz von Kindern und
Jugendlichen vor den
Risiken sozialer Medien ist grundsätzlich zu begrüßen. Gleichzeitig
warnen die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs davor, den
digitalen Kinder- und Jugendschutz auf eine Altersgrenze und eine
Zugangsbeschränkung zu reduzieren.

„ Kinderrechte gelten auch im digitalen Raum. Kinder und
Jugendliche brauchen Schutz vor manipulativen Plattformmechanismen,
Cybermobbing, Grooming und entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten.
Gleichzeitig haben sie ein Recht auf Information, Bildung,
Beteiligung und gesellschaftliche Teilhabe. Ein einfaches Aussperren
kann deshalb nur ein Teil der Lösung sein “, wird einheitlich betont.

Zwtl.: Funktionsbezogener Ansatz ist richtig

Der im Gesetzesentwurf vorgesehene funktionsbezogene Ansatz , der
Zugangsbeschränkungen an besonders risikobehaftete
Plattformfunktionen knüpft, wird grundsätzlich positiv bewertet. Ein
generelles Nutzungsverbot für soziale Medien wäre aus
kinderrechtlicher Sicht nicht zielführend.

Automatische Wiedergabe, Infinite Scroll, algorithmische
Empfehlungssysteme oder manipulative Belohnungsmechanismen können die
Nutzungsdauer und Interaktionen gezielt erhöhen. Diese Risiken
betreffen jedoch nicht nur Kinder unter 14 Jahren.

„ Kinderschutz endet nicht mit einer Altersgrenze. Die Risiken
manipulativer Plattformmechanismen verschwinden nicht mit dem 14.
Geburtstag. Deshalb braucht es neben Zugangsbeschränkungen auch
wirksame Schutzmaßnahmen für ältere Jugendliche “, sind sich die
Kinder- und Jugendanwaltschaften einig.

Zwtl.: Plattformen müssen mehr Verantwortung übernehmen

Aus Sicht der Kinder- und Jugendanwaltschaften müssen digitale
Dienste stärker nach den Prinzipien „Safety by Design“ und „Child
Rights by Design“ gestaltet werden.

Dazu gehören insbesondere:

–

altersgerechte Voreinstellungen,

–

die Deaktivierung suchtfördernder Funktionen bei Minderjährigen,

–

altersgerechte Empfehlungssysteme,

–

Einschränkungen unerwünschter Kontaktaufnahmen,

–

leicht zugängliche Melde-, Blockier- und Beschwerdemöglichkeiten.

„ Wir dürfen nicht nur darüber diskutieren, wie wir Kinder von
problematischen Plattformen fernhalten. Wir müssen auch dafür sorgen,
dass Plattformen selbst sicherer und kinderrechtskonform gestaltet
werden. “

Dabei dürfe der gesetzliche Schutz nicht nur Video-Sharing-
Plattformen in den Blick nehmen. Auch Messenger, Gaming-Angebote,
Community-Plattformen und KI-Anwendungen bergen Risiken wie Grooming,
Cybermobbing, Radikalisierung, unerwünschte Kontaktaufnahme oder
problematische KI-Interaktionen.

Zwtl.: Medienbildung ist unverzichtbar

Ein zentraler Baustein des digitalen Kinder- und Jugendschutzes
ist laut den österreichischen Kinder- und Jugendanwaltschaften vor
allem auch die frühzeitige und verbindliche Medienbildung .

Kinder und Jugendliche müssen lernen, wie Algorithmen und
manipulative Designs funktionieren, wie sie sich gegen digitale
Grenzverletzungen schützen und welche Verantwortung sie im digitalen
Raum tragen. Dies gewinnt auch deshalb an Bedeutung, weil mit 14
Jahren die Strafmündigkeit beginnt.

„ Wenn junge Menschen ab 14 Jahren mehr Eigenverantwortung
tragen, müssen wir sie vorher auch entsprechend befähigen.
Medienbildung darf nicht erst beginnen, wenn Probleme bereits
entstanden sind. “

Auch Eltern und Erziehungsberechtigte benötigen entsprechende
Unterstützung, damit sie Kinder und Jugendliche kompetent begleiten
können. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass digitale
Bildung unabhängig von sozialer Herkunft und Wohnort zugänglich ist.

Zwtl.: Altersverifikation darf nicht zur Überwachung werden

Die geplante Altersverifikation kann ein sinnvolles Instrument
des Jugendschutzes sein, muss aber datensparsam, sicher und
transparent ausgestaltet werden.

„ Der Schutz von Kindern darf nicht auf Kosten der Privatsphäre
aller Nutzerinnen und Nutzer gehen. “

Zudem müssen praktische Umgehungsmöglichkeiten berücksichtigt und
die Systeme so gestaltet werden, dass auch Personen ohne geeignete
Identitätsdokumente nicht benachteiligt werden.

Zwtl.: Wirksamer Schutz braucht einen starken Vollzug

Die zuständigen Behörden müssen für die zusätzlichen Aufgaben
ausreichend ausgestattet werden. Gerade gegenüber international
tätigen Plattformanbietern braucht es ausreichende personelle,
technische und finanzielle Ressourcen sowie eine starke europäische
Zusammenarbeit.

„ Ein gutes Gesetz ist nur so wirksam wie sein Vollzug. Verstöße
müssen rasch geprüft und konsequent verfolgt werden können. “

Langfristig ist eine möglichst einheitliche europäische Regelung
sinnvoll, um unterschiedliche Schutzstandards und nationale
Insellösungen zu vermeiden.

Zwtl.: Kinder und Jugendliche müssen beteiligt werden

Besonders wichtig ist für alle Kinder- und Jugendanwaltschaften
Österreichs die Beteiligung junger Menschen . Ihre Perspektiven
müssen bereits bei der weiteren Ausgestaltung des Gesetzes und
insbesondere bei der geplanten Evaluierung berücksichtigt werden.

„ Wer Maßnahmen für Kinder und Jugendliche beschließt, sollte
nicht über ihre Köpfe hinweg entscheiden. Junge Menschen sind
Expertinnen und Experten ihrer eigenen digitalen Lebenswelt. Ihre
Erfahrungen müssen gehört werden. “

Zwtl.: Schutz und Teilhabe verbinden

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs sprechen sich
daher für einen ganzheitlichen digitalen Kinder- und Jugendschutz
aus. Zugangsbeschränkungen können dabei ein Baustein sein. Sie müssen
jedoch mit Medienbildung, Prävention, stärkerer
Plattformverantwortung, Datenschutz, wirksamen Beschwerde- und
Meldesystemen, ausreichenden Ressourcen für den Vollzug und echter
Beteiligung junger Menschen verbunden werden.

„ Unser Ziel muss es sein, dass Kinder und Jugendliche sicher und
selbstbestimmt in einer digitalen Gesellschaft aufwachsen können. Wir
dürfen sie weder mit den Risiken alleine lassen noch aus ihrer
digitalen Lebenswelt ausschließen. Wir brauchen beides: wirksamen
Schutz und echte Teilhabe. “

Kinderrechte gelten online wie offline.

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