ÖHGB: Wohnungsnot durch Befristungs-Wahn!

Wien (OTS) – Laut Mikrozensus der Statistik Austria lag der Anteil
befristeter
Hauptmietverhältnisse 2017 bei 21,9 % und 2025 bei 25,1 %. Das
entspricht einem Anstieg von 3,2 Prozentpunkten innerhalb von acht
Jahren.

In Wien, wo die meisten Mietverhältnisse abgeschlossen werden,
wurden 2024 19,7 % befristete Hauptmietverträge verzeichnet. Dieser
Prozentsatz ist im Jahr 2025 gleichgeblieben. 2017 waren es 16,1 %.
Hier ist eine Steigerung von 3,6 Prozentpunkten für eine Periode von
acht Jahren zu verzeichnen.

Die höchsten Werte an befristeten Mietverträgen finden sich in
Vorarlberg. Grund dafür ist, dass dort seit 2001 auch Gemeinde- und
Genossenschaftswohnungen nur mehr befristet vergeben werden.

„Wer behauptet, die Zahl befristeter Mietverträge explodiere,
übertreibt und betreibt bewusst Panikmache“, warnt ÖHGB-Präsident RA
Dr. Martin Prunbauer.

Befristungen bringen Wohnungen auf den Markt

Befristete Mietverträge sind kein Instrument der Willkür, sondern
eine Möglichkeit für Eigentümer, Wohnungen zeitlich begrenzt zu
vermieten. Dafür gibt es viele Gründe: Die Wohnung wird in einigen
Jahren selbst genutzt oder für die eigene Familie (z. B. für Kinder
oder Enkel während des Studiums) benötigt bzw. wird diese aufgrund
eines beruflichen Auslandaufenthalts für eine bestimmte Zeit nicht
bewohnt. Auch eine zeitnah geplante Sanierung oder eine Verbesserung
können Gründe sein. Prunbauer fasst zusammen: „Ohne
Befristungsmöglichkeit würden viele dieser Wohnungen gar nicht auf
den Markt kommen und vermietet werden. Das Ergebnis wäre weniger
Wohnraum für Suchende – nicht mehr.“

Ein Mieterwechsel ist mit einem erheblichen Aufwand verbunden

Jeder Vermieter ist froh, wenn ein verlässlicher Mieter lange in
der Wohnung bleibt. Ein Mieterwechsel bedeutet oft und in erheblichem
Ausmaß Zeit und Kosten. Renovierung, Sanierung, Maklerprovisionen,
Inserate, Leerstandszeiten und Verwaltungsaufwand fressen mögliche
Mieterträge bei weitem auf.

Wenn die AK die Sorge des Mieters über die Verlängerung des
Mietvertrages aufgreift, übersieht sie, dass es auch für den
Vermieter eine Ungewissheit gibt. Braucht ein Vermieter die Wohnung
nicht für sich, ist er froh, wenn ein pünktlich zahlender und
verlässlicher Mieter verlängern will. Dem Mieter wird nach wie vor
eine kurzfristige Kündigungsmöglichkeit eingeräumt und es besteht
keine Bindung an die vereinbarte Befristung.

Eigentum braucht Schutz – Befristung ist Ausgleich

Das Mietrechtsgesetz (MRG) schränkt die Kündigungsmöglichkeiten
von Vermietern stark ein. Die gesetzlich vorgesehene Befristung ist
ein Ausgleich für diese rigiden Bestimmungen. Prunbauer verweist in
diesem Zusammenhang auf den nach wie vor bestehenden „Mietadel“:
„Ohne Befristung und bei Fortbestand der Eintrittsrechte wird eine
Wohnung faktisch über Generationen aus der Hand gegeben.“

Inflation ohne Ausgleich – politische Eingriffe verschärfen die
Lage

Die AK ignoriert das Ausmaß der Beschränkungen, denen Vermieter
in den vergangenen Jahren ausgesetzt waren: Bereits die „Vorgänger-
Regierung“ hatte Ende 2023 eine Mietpreisbremse – das sogenannte 3.
MILG (Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz) – beschlossen, das
nicht nur eine völlige Aussetzung der Anpassung für das Jahr 2024
enthielt, sondern auch die Berücksichtigung der gesamten Teuerung
seit der letzten Anpassung ausschloss. Dadurch ergab sich ein realer
Wertverlust von fast 8 Prozent bei den Richtwertmieten. Das 4. MILG
ließ die für den 1. April 2025 vorgesehene Anpassung der Richtwert-
und Kategoriemieten zur Gänze entfallen. Mit dem 5. MILG griff der
Gesetzgeber noch tiefgreifender in die Mechanik der
Mietzinsanpassungen ein und beschränkte erstmals auch die Indexierung
des sogenannten freien Mietzinses. Die Folge dieser Eingriffe ist
eine dauerhafte Entwertung des Hauptmietzinses.

„Wer Einnahmen beschneidet und gleichzeitig die Befristung
abschaffen will, nimmt Vermietern jede Planungssicherheit. Das ist
ein Frontalangriff auf privates Eigentum“, so Prunbauer, der die
Folgen dieser Politik zusammenfasst: „Vor allem kleinere Vermieter
sind zunehmend verunsichert und tendieren dazu, eher befristete
Mietverträge abzuschließen, um sich ein gewisses Maß an Sicherheit zu
bewahren.

Der Markt reagiert auf Regulierungen

Staatliche Eingriffe verfehlen ihre Wirkung nicht. Sie rufen
stets eine direkte ökonomische Reaktion nach dem simplen Gesetz von
Angebot und Nachfrage hervor. „Noch mehr Regulierung bedeutet weniger
Wohnungen am Markt,“ so Prunbauer und präzisiert: „Wenn politische
Eingriffe zur Folge haben, dass sich Vermieter stärker absichern oder
weniger flexibel anbieten, ist das keine „Fehlentwicklung“, sondern
eine erwartbare Reaktion“.

Die Lösung für einen funktionierenden Wohnungsmarkt liegt nicht
im Verhindern, sondern im Fördern. Investitionen in den Wohnbau oder
zur Sanierung schaffen Wohnraum und entspannen die Situation für alle
Beteiligten. Alles andere ist Symbolpolitik auf dem Rücken von
Eigentümern und Mietern.

Gemeindebau: Befristung verhindert Fehlbelegung

Gerade im geförderten Wohnbau – finanziert von allen
Steuerzahlern – ist eine Befristung ein Instrument, um Fehlbelegung
zu verhindern und Wohnraum für diejenigen zur Verfügung zu stellen,
die ihn aktuell benötigen. Das Bundesland Vorarlberg ist ein gutes
Beispiel: Dort wurde durch die konsequente Befristung im öffentlichen
und gemeinnützigen Bereich die Fehlbelegung drastisch reduziert.
Wohnungen können gezielt an aktuell Bedürftige vergeben werden, statt
jahrzehntelang blockiert zu sein. Gleichzeitig entfallen Probleme mit
Eintrittsrechten, wodurch der Wohnungsmarkt spürbar entlastet wird.
„Dieses Modell sollte österreichweit Schule machen“, so Prunbauer.

Befristungsbeschränkungen treffen auch Bestandsmieter

Von Verschärfungen der Befristung sind auch Bestandsmieter
betroffen. Bei einem künftigen Wohnungswechsel, sei es durch
veränderte Familienstrukturen oder einen berufsbedingten Umzug,
spüren auch sie die Hürden am Markt.

ÖHGB-Fazit

„Befristungen sind ein unverzichtbarer Motor für die
Bauwirtschaft – im privaten wie im geförderten Bereich. Wer sie
abschafft oder weiter einschränkt, nimmt bewusst in Kauf, dass
weniger Wohnungen angeboten werden. Das ist nicht nur realitätsfern,
sondern schadet allen Wohnungssuchenden“, so der ÖHGB abschließend.

Mehr über den ÖHGB

Der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund (ÖHGB,
www.oehgb.at ) ist die größte freiwillige Interessenvertretung
österreichischer Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer. Die
Hauptaufgabe des ÖHGB besteht im Schutz und in der Förderung des
Privateigentums sowie der Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen der
privaten ImmobilienbesitzerInnen. Die ca. 30.000 Mitglieder teilen
sich auf die neun Landesverbände auf, die ihren Mitgliedern mit
fundierten Rechts-, Steuer-, Versicherungs-, Bau- bzw.
Finanzierungsberatungen und weiteren, umfangreichen Informations- und
Serviceleistungen, zur Seite stehen. Darüber hinaus betreiben der
ÖHGB und dessen Landesverbände im Interesse der Mitglieder aktive
Standespolitik in der Interessenvertretung auf allen Ebenen.