Wien (OTS) – Bernecker-Thiel: „Die Sozialhilfe muss Menschen
unterstützen, die auf
Hilfe angewiesen sind und gleichzeitig sicherstellen, dass sich
Arbeit auszahlt. Dafür braucht es nachvollziehbare Regeln und eine
Angleichung bei den Kinderrichtsätzen österreichweit.“
Die Sozialhilfe NEU bringt wichtige Änderungen. Dass die
Kinderrichtsätze künftig degressiv gestaltet werden, ist ein Schritt
in die richtige Richtung. Bei der konkreten Ausgestaltung hätte es
aus Sicht von NEOS Wien allerdings mehr Einheitlichkeit gebraucht.
„Wir begrüßen, dass die Sozialhilfe bundesweit stärker
vereinheitlicht wird und der Bund mit den Mindest- und Höchstsätzen
bei Kindern eine klare Richtung vorgibt. Eine vollständige
Vereinheitlichung wäre dennoch sinnvoller gewesen. Sie würde
verhindern, dass die Bundesländer bei den Leistungen weit
auseinanderdriften oder ein Wettbewerb um die niedrigsten Beträge
entsteht“, sagt Arabel Bernecker-Thiel, Sozialsprecherin von NEOS
Wien , zur gestern vorgestellten Reform.
„Wir setzen uns schon lange für eine klare Staffelung der
Kinderbeträge und eine stärkere Abstimmung zwischen den Bundesländern
ein. Entscheidend ist, dass die Kinderrichtsätze bundesweit nach
nachvollziehbaren und vergleichbaren Kriterien degressiv gestaffelt
werden. Es darf keinen finanziellen Anreiz geben, allein wegen
höherer Sozialhilfe nach Wien zu ziehen.“
Umgekehrt können günstigere Wohnkosten durchaus ein Grund sein,
sich für einen anderen Wohnort zu entscheiden. Dafür braucht es aber
keine unterschiedlichen Sozialhilfesätze. „In Wien können höhere
Wohnkosten gezielt über Instrumente wie die Mietbeihilfe
berücksichtigt werden. So lässt sich die Unterstützung an die
tatsächlichen Lebenskosten anpassen, ohne die bundesweite Angleichung
der Sozialhilfe aufzugeben.“
Für NEOS bleibt bei der Reform ein Grundsatz zentral: Die
Sozialhilfe muss Menschen auffangen, die Unterstützung brauchen, und
gleichzeitig Anreize schaffen, den Weg zurück in ein selbstständiges
Leben zu erleichtern.
„Wer arbeiten geht, muss am Ende mehr Geld zur Verfügung haben
als jemand, der von Sozialhilfe lebt. Dafür braucht es klare Regeln,
nachvollziehbare Leistungen und eine Sozialhilfe, die den
Wiedereinstieg ins Berufsleben unterstützt“, schließt Bernecker-
Thiel.