Wien (OTS) – FPÖ-NAbg. Harald Thau brachte gestern gemeinsam mit FPÖ-
Generalsekretär und Verkehrssprecher NAbg. Christian Hafenecker, MA
einen Entschließungsantrag im Nationalrat ein. Darin wird die
Beibehaltung der viermonatigen Toleranzfrist bei der §57a-
Begutachtung insbesondere für Oldtimer, Zweiräder und Fahrzeuge aus
Verlassenschaften gefordert. Die beschlossene Novelle des
Kraftfahrgesetzes sieht vor, diese Frist nach dem Stichtag ersatzlos
zu streichen, was laut Thau zu Problemen in der Praxis führen würde.
„Es zeugt von wenig Praxisnähe, wenn man insbesondere
Motorradfahrer oder Oldtimer-Besitzer künftig zwingt, ihre Fahrzeuge
mitten im Winter zur Überprüfung zu bringen. Das ist eine völlig
unnötige bürokratische Hürde für Menschen, die ihr Fahrzeug ohnehin
nur in der warmen Jahreszeit nutzen und über den Winter oft
abmelden“, kritisierte Thau. Das Unionsrecht würde den
Mitgliedsstaaten hier ausdrücklich Ausnahmemöglichkeiten einräumen,
die von der Regierung jedoch ignoriert würden.
Ein weiterer Kritikpunkt des Antrags betrifft die Abwicklung von
Verlassenschaften. Wenn ein Fahrzeughalter versterbe, dürfe das Auto
während des laufenden Verfahrens nicht bewegt werden. Fällt der
Begutachtungszeitraum genau in diese Phase, drohen weitreichende
Konsequenzen.
„Besonders unverständlich ist der Wegfall der Frist bei
Todesfällen. Während Notare die Verlassenschaft abwickeln, drohen den
Erben künftig völlig sinnlose Abschlepp- und Standgebühren, weil das
Fahrzeug mit abgelaufenem Pickerl auf der Straße steht. Hier schafft
die Regierung ein Problem, wo bisher absolut keines war“, erklärte
der freiheitliche Abgeordnete. Abschließend betonte Thau: „Die neuen
Regelungen für das Pickerl sind grundsätzlich zu befürworten. Mit der
fehlenden Toleranzfrist hat die Regierung aber ein Problem
geschaffen, das schlicht vermeidbar gewesen wäre. Die bewährte Frist
hätte für historische Fahrzeuge und Zweiräder bleiben müssen, um den
Menschen vermeidbare Kosten und unnötige Behördenwege zu ersparen!“