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Wirth: Klimaziel 2040 darf Wirtschaft nicht zusätzlich belasten

Eisenstadt (OTS) – Österreichs Alleingang bei Klimaneutralität 2040
erhöht den
Kostendruck auf Betriebe und gefährdet Wettbewerbsfähigkeit und
Arbeitsplätze. Das geplante nationale Klimagesetz sieht die
Erreichung der Null-Emissions-Ziele bis 2040 vor, während die EU
dieses Ziel für 2050 anpeilt. „Ja zum EU-Klimaziel, nein zu
nationalen Alleingängen, die unseren Wirtschaftsstandort zusätzlich
belasten“, betont WK-Burgenland-Präsident Andreas Wirth.

Die Wirtschaft steht zu den europäischen Klimazielen 2050. Eine
zusätzliche nationale Verschärfung lehnt die Wirtschaftskammer in
ihrer Begutachtung jedoch ab. Die gesetzliche Festlegung der
Klimaneutralität Österreichs bis 2040 verkürzt den Zeitraum für die
Transformation um zehn Jahre und erhöht damit den Investitions- und
Kostendruck deutlich.

„Unsere Betriebe tragen die Transformation mit. Aber es macht
einen enormen Unterschied, ob Investitionen über 24 oder nur über 14
Jahre bewältigt werden müssen. Ein österreichischer Sonderweg
verteuert die Transformation und schwächt unsere
Wettbewerbsfähigkeit“, mahnt Burgenlands Präsident Mst. Andreas
Wirth.

Gerade angesichts hoher Energie- und Treibstoffpreise sind
zusätzliche Belastungen kontraproduktiv. Statt neuer Kostentreiber
braucht es wettbewerbsfähige Energiepreise und verlässliche
Rahmenbedingungen.

Auch klimapolitisch ist ein nationaler Alleingang kritisch zu
sehen: Eine Übererfüllung Österreichs ändert nichts an den
europäischen Gesamtzielen, kann aber die Verlagerung von Produktion
und Wertschöpfung ins Ausland begünstigen.

„Wenn Produktion und CO₂-Ausstoß lediglich ins Ausland verlagert
werden, verlieren wir Wertschöpfung und Arbeitsplätze, ohne dem Klima
zu helfen. Klimaschutz kann langfristig nur gemeinsam mit einer
starken und wettbewerbsfähigen Wirtschaft funktionieren“, so Wirth.

Grundsätzlich ist die EU für sechs Prozent der weltweiten
Treibhausgas-Emissionen verantwortlich, auf Österreich entfallen
überhaupt nur 0,13 Prozent – und damit ein Bruchteil der weltweiten
Emissionen. „Das steht in keiner Relation zu den Zusatzbelastungen,
die wir uns selbst mit diesem Gesetz aufbürden“, so Wirth.