St. Pölten (OTS) – Niederösterreichs Gemeinden sollen künftig enger
zusammenarbeiten
können. Dafür werden mehr Bedarfszuweisungen bereitgestellt, um
Gemeindekooperationen gezielt zu fördern. Dies hat die NÖ
Landesregierung auf Initiative von Landeshauptfrau Johanna Mikl-
Leitner in Ihrer heutigen Regierungssitzung beschlossen. Übermorgen
Donnerstag, am 22. Oktober, soll der NÖ Landtag zudem eine Novelle
des Gemeindeverbandsgesetzes beschließen. Sie soll den Gemeinden die
Zusammenarbeit erleichtern und unnötige bürokratische Hürden abbauen.
„Niederösterreich lebt von starken Gemeinden. Sie sind nah bei
den Menschen und wissen, was vor Ort gebraucht wird. Nicht jede
Gemeinde muss alles allein machen. Wenn Gemeinden zusammenarbeiten,
können sie Kräfte bündeln, Kosten sparen und ihre Bürgerinnen und
Bürger noch besser und effizienter betreuen. Deshalb unterstützen wir
Gemeindekooperationen künftig mit jährlich 20 Millionen Euro und
erleichtern die Zusammenarbeit auch durch neue gesetzliche
Rahmenbedingungen“, betont Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner.
Durch eine verstärkte Zusammenarbeit können Gemeinden ihre
Aufgaben – wie die Buchhaltung, die Einhebung von Abgaben für Wasser,
Kanal und Abfall sowie den Einsatz von Amtssachverständigen –
effizienter bündeln, anstatt sie einzeln zu organisieren. Die
Übertragung dieser Aufgaben an einen Gemeindeverband schont
Ressourcen, sorgt für eine professionelle Abwicklung und wird mit
zusätzlichen finanziellen Anreizen gefördert. Wie hoch diese
Unterstützung für die jeweilige Gemeinde ausfällt, richtet sich nach
der Art der übertragenen Aufgabe und der Einwohnerzahl der Gemeinde.
Auch die geplante Novelle des Gemeindeverbandsgesetzes soll die
Zusammenarbeit einfacher machen. Möchten Gemeinden einen bestehenden
Gemeindeverband um zusätzliche Aufgaben erweitern, müssen künftig
nicht mehr alle Mitgliedsgemeinden zustimmen. Es reichen die
Beschlüsse der betroffenen Gemeinden, ein Beschluss der
Verbandsversammlung und die Genehmigung durch die Landesregierung. So
können Gemeinden schneller auf gemeinsame Bedürfnisse reagieren und
ihre Zusammenarbeit gezielt ausbauen. Auch bei der Gründung von
Gemeindeverbänden und bei Änderungen ihrer Satzungen gibt es mehr
Flexibilität: Sie müssen künftig nicht mehr zwingend mit Jahresbeginn
wirksam werden.
„Unter dem Motto: ‚gemeinsam agieren, gemeinsam profitieren‘
haben wir das Gemeindeverbandsgesetz neu aufgesetzt. Die Novelle ist
ein bedeutender Beitrag zu einer modernen und effizienten
Gemeindeverwaltung. Diese neue Grundlage stärkt die Zusammenarbeit
zwischen den Gemeinden, schafft effizientere Synergien und hilft
öffentliche Mittel ressourcenschonender einzusetzen“, unterstreicht
Landesrat Anton Kasser.
„Die Entscheidungen, die das Leben in unseren Orten prägen,
müssen in der Gemeinde fallen. Dort braucht es Gemeindeautonomie. Im
Backoffice hingegen zählt Effizienz: Abgabeneinhebung, Verrechnung
oder Verwaltungsabläufe lassen sich gemeinsam in Verbänden schneller,
professioneller und deutlich kostengünstiger erledigen. Mit klaren
Satzungen wird diese Zusammenarbeit für alle Gemeinden planbar – und
jeder eingesparte Euro steht wieder für die Menschen vor Ort zur
Verfügung“, hebt Bürgermeisterin Bernadette Geieregger hervor.
Damit die Zusammenarbeit reibungslos funktioniert, müssen die
Satzungen der Gemeindeverbände künftig genauer festlegen, welche
Aufgaben gemeinsam erledigt werden, welche Infrastruktur dafür
benötigt wird und wie viele Mitglieder dem Prüfungsausschuss
angehören. Das schafft Klarheit darüber, wer wofür zuständig ist und
wie die Zusammenarbeit organisiert wird.
Wenn einer Gemeinde vorübergehend Personal fehlt, kann künftig
auch ein Gemeindeverband aushelfen. Der Verbandsobmann kann einer
Mitgliedsgemeinde für höchstens sechs Monate Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Verbandes zur Verfügung stellen. Voraussetzung ist,
dass die betreffende Aufgabe grundsätzlich in den Aufgabenbereich des
Verbandes fällt, aber noch nicht an ihn übertragen wurde. Die
unterstützte Gemeinde trägt die Kosten nach dem tatsächlichen
Aufwand.