Helga Krismer: „Jedes Windrad wird geprüft — ein Rechenzentrum mit 200 Megawatt bisher nicht.“

St. Pölten (OTS) – „Ein Windpark braucht ab 30 Megawatt ein volles
UVP-Verfahren, in
schutzwürdigen Gebieten schon ab 15. Jede einzelne Anlage wird
jahrelang geprüft, bis zur letzten Fledermaus“, sagt Landessprecherin
Helga Krismer. „Ein Rechenzentrum mit 200 Megawatt benötigt gar
keines. Wer Energie erzeugt, wird auf Herz und Nieren geprüft. Wer
sie verbraucht, nicht. Das ist keine Ideologiefrage, das ist eine
Lücke im Bundesgesetz — und sie gehört heuer geschlossen.“

In Leopoldsdorf im Bezirk Bruck an der Leitha entsteht ab 2027
das Rechenzentrum des US-Konzerns CloudHQ: drei Gebäude von bis zu
300 Metern Länge auf fast neun Hektar, in der Endausbaustufe rund 200
Megawatt Anschlussleistung — und das in rund 150 Metern Entfernung zu
einer Wohnsiedlung. Nur ein paar hundert Meter weiter plant ein
zweiter Entwickler bereits das nächste Datacenter. Beim Google-
Rechenzentrum im oberösterreichischen Kronstorf sind es im möglichen
Vollausbau bis zu 500 Megawatt.

Für kein einziges dieser Projekte war oder ist eine
Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Rechenzentren sind im
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz des Bundes bis heute nicht
erfasst — unabhängig von Größe, Stromverbrauch, Wasserbedarf,
Flächenverbrauch oder Abwärme.

„Niederösterreich hat mit der Aufnahme von Rechenzentren im NÖ
Raumordnungsgesetz bereits reagiert. Ohne eine umfassende Prüfung
hinsichtlich Energieverbrauch, Abwärme und Wasserverbrauch herrscht
bei internationalen Großkonzernen weiterhin Goldgräberstimmung
zulasten unserer Bevölkerung und unserer Natur. Genau das fehlt und
liegt beim Bund — und genau dort ist anzusetzen“, so Helga Krismer.

Ohne UVP werden Stromverbrauch, Wasserbedarf, Flächenverbrauch,
Lärm und Abwärme nie in einer Gesamtschau beurteilt. Und:
Nachbargemeinden und Umweltorganisationen haben in den
Genehmigungsverfahren keine Parteistellung. „Die Menschen in
Leopoldsdorf schauen künftig auf eine 300 Meter lange Halle, und
niemand hat sie je gefragt“, so Helga Krismer und weiter: „Eine UVP
ist kein Verhinderungsinstrument. Sie ist das Verfahren, das den
Betroffenen eine Stimme gibt. Und Gesetze haben neue Entwicklungen zu
berücksichtigen.“

Der Antrag fordert die NÖ Landesregierung auf, an die
Bundesregierung heranzutreten, damit in der für heuer angekündigten
UVP-Novelle konkret geregelt wird:

1. Rechenzentren werden als eigener Typ mit verbindlichen
Schwellenwerten in Anhang 1 des UVP-G verankert — unbedingte UVP-
Pflicht ab 50 Megawatt, bereits ab 20 Megawatt bei Entnahme von
Kühlwasser aus Oberflächengewässern oder Grundwasser sowie bei
unzureichender externer Abwärmenutzung, und eine Einzelfallprüfung ab
10 Megawatt in ökologisch schutzwürdigen Gebieten.

2. Betreiber werden verpflichtet, erneuerbare Energie selbst zu
erzeugen — über PV-Anlagen am Dach, Energiegemeinschaften oder
Verträge mit Windkraftbetreibern.

3. Die Kühlung erfolgt verpflichtend im geschlossenen
Wasserkreislauf.

Helga Krismer verweist auf den Zusammenhang, der bisher übersehen
wird: „Der Energiebedarf steigt, und gleichzeitig bricht uns die
Wasserkraft in den Dürresommern weg. Wer künftig ein Rechenzentrum
ans Netz hängt, muss den Strom dafür zusätzlich erzeugen — sonst
zahlen alle anderen die Rechnung. Und wer im trockensten Jahr seit
1850 Kühlwasser aus dem Grundwasser zieht, muss das in einem
geschlossenen Kreislauf tun.“

Die Novelle des Bundes-UVP-Gesetzes soll im Herbst in
Begutachtung gehen. „Das Zeitfenster ist da. Es gibt keinen Grund, es
verstreichen zu lassen“, so Helga Krismer abschließend.

Weiterführende Informationen:

Antrag betreffend Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung für
Rechenzentren im UVP-G 2000 verankern, Ltg.-1059/XX-2026

https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XX/XX-1059