Gemeinsames Verlangen einer Bürgerversammlung zur Neugestaltung des H.-C.-Artmann-Parks

Wien (OTS) – Mit einem gemeinsamen Begehren gemäß § 104c der Wiener
Stadtverfassung sollen Anrainerinnen und Anrainer, betroffene
Geschäftsleute sowie alle interessierten Penzingerinnen und Penzinger
Einsicht in den Umbauplan zur geplanten Neugestaltung des H.-C.-
Artmann-Parks erhalten und ihre Anliegen in den weiteren Prozess
einbringen können.

Die Neugestaltung des rund 2.370 Quadratmeter großen Parks ist
für Anfang 2027 vorgesehen. Der finale Umbauplan wurde am 7. Juli
2026 im Park präsentiert. Geplant sind unter anderem die Erweiterung
der Parkfläche in angrenzende Straßenräume durch Auflösung vieler
notwendiger Parkplätze, zusätzliche Begrünung und Bäume, neu
gestaltete Spiel- und Aufenthaltsbereiche sowie die Erneuerung des
Ballspielplatzes.

„Die Neugestaltung eines zentralen Grün- und Aufenthaltsraums im
urbanen Breitensee darf nicht über die Köpfe der Anrainerinnen und
Anrainer sowie der örtlichen Geschäftsleute hinweg erfolgen. Gerade
bei einem Projekt, das den öffentlichen Raum nachhaltig verändert und
mit erheblichen Kosten verbunden ist, sind vollständige Transparenz
und echte Mitsprache für alle unerlässlich. Bürgerbeteiligung darf
nicht bei einer einmaligen Planpräsentation enden. Ein
nachvollziehbarer Planungsprozess braucht öffentlich zugängliche
Unterlagen, eine offene und ehrliche Diskussion über Kosten, Nutzen
und mögliche Auswirkungen sowie die konkrete Möglichkeit für alle
Betroffenen, Wünsche, Anregungen und Verbesserungen einzubringen.
Dazu gehört auch, dass die Bevölkerung die Möglichkeit haben muss,
sich gegen eine Neugestaltung auszusprechen. Das wäre gelebte und
ernst gemeinte Bürgerbeteiligung“, erklärt ÖVP-Klubobmann DI Andreas
Eisenbock.

Nach Rückmeldungen aus dem Grätzl haben zahlreiche Anrainerinnen
und Anrainer sowie Geschäftsleute keine Einladung zum bisherigen
„Mitwirkungsprozess“ erhalten oder fühlen sich über die konkreten
Vorhaben nicht ausreichend informiert. Die Bürgerversammlung soll
daher einen verbindlichen Rahmen schaffen, um die Planung
offenzulegen, offene Fragen direkt zu behandeln und weitere
Anregungen aufzunehmen. Erst dann kann es einen gemeinsam erreichten
finalen Umbauplan geben.

„Viele Menschen haben erst spät oder gar nicht erfahren, was vor
ihrer Haustüre geplant ist. Das ist bei einem Projekt dieser
Größenordnung nicht akzeptabel. Wir wollen, dass die Bevölkerung
Klarheit über die baulichen Maßnahmen, die Folgen für das Umfeld und
die Kosten erhält – und dass ihre Kritik nicht nur angehört, sondern
ernst genommen wird“, sagt FPÖ-Klubobmann Mag. Bernhard Loibl.

Das von Eisenbock initiierte fraktionsübergreifende Begehren
einer Bürgerversammlung zielt ausdrücklich darauf ab, die betroffenen
Menschen umfassend zu informieren und ihnen eine tatsächliche
Mitwirkung zu ermöglichen. Ein gemeinsamer Termin für die
Bürgerversammlung sowie eine allfällige räumliche Eingrenzung des
betroffenen Gebiets sollen fraktionsübergreifend und mit der
Bezirksvorsteherin festgelegt werden.

Alle Penzingerinnen und Penzinger müssen den Umbauplan sehen,
Fragen stellen und ihre Anliegen vorbringen können. Die Kosten sind
enorm und haben damit sogar Auswirkungen auf die gesamte
Bezirksbevölkerung. Durch die Abhaltung einer Bürgerversammlung
erwarten wir eine transparente Einbindung der Bürgerinnen und Bürger.

Gemeinsam appellieren wir an alle Fraktionen der
Bezirksvertretung Penzing: Die Neugestaltung des H.-C.-Artmann-Parks
soll – wenn wirklich mehrheitlich gewünscht – gemeinsam mit der
Bevölkerung gelingen – transparent, nachvollziehbar und unter fairer
Einbindung aller.