Wien (OTS) – Bundesregierung präsentiert ein Digitalisierungs-Paket
aus der
Reformpartnerschaft. Verwaltungserleichterungen sowie der Ausbau der
zentralen Datenmanagement-Infrastruktur als Hebel – verbesserter
Datenaustausch zwischen Behörden wird Bürgerinnen und Bürger sowie
Unternehmen spürbar entlasten
Die Bundesregierung startet mit „Projekt X“ den nächsten großen
Modernisierungsschritt für die österreichische Verwaltung. Ziel ist
es, Bürokratie abzubauen, Behördenwege zu verkürzen und Verfahren
deutlich zu beschleunigen. Bereits bei Behörden vorhandene Daten
sollen künftig nicht mehr mehrfach von Bürgerinnen und Bürgern sowie
Unternehmen vorgelegt werden müssen.
„Wir wollen eine Verwaltung, die nicht immer wieder nach
denselben Informationen fragt, sondern vorhandene Daten sicher und im
Interesse der Bürgerinnen und Bürger nutzt. Hierfür haben wir in
unterschiedliche Schubladen gegriffen und vereinfachen das
Verwaltungsrecht. Mit Projekt X machen wir den nächsten Schritt vom
digitalen Formular hin zu echten, vernetzten Services. Das bedeutet
weniger Bürokratie, schnellere Verfahren und mehr Servicequalität“,
betont Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll .
Staatssekretär Jörg Leichtfried erklärt: „Weniger Bürokratie,
mehr Service: Die neuen digitalen Angebote ermöglichen schnellere
Verfahren, kürzere Wege und raschere Unterstützung für Bürgerinnen
und Bürger und Unternehmen. Gleichzeitig bleiben unsere Ämter vor Ort
verlässliche Ansprechpartner. So schaffen wir einen modernen
Bürgerservice, der digital unterstützt und persönlich erreichbar
bleibt.“
Staatssekretär Sepp Schellhorn dazu: „Wir haben über Jahrzehnte
einen Staat geschaffen, der oft mehr Energie für Prozesse als für
Ergebnisse aufwendet. Mit dem heutigen Paket beginnen wir, das zu
ändern. Once-Only-Prinzip, One-Stop-Shop und automatisierte Verfahren
sind der nächste große Schritt vom Antragsstaat zum Servicestaat. Der
schönste Behördengang ist jener, der gar nicht mehr stattfinden
muss.“
Drei Ebenen
Das Entbürokratisierungspaket der Reformpartnerschaft setzt auf
drei einander ergänzenden Ebenen an: einem modernen rechtlichen
Rahmen für die digitale Verwaltung (AVG-Novelle), einem Update der
Verwaltungsgerichtsbarkeit nach zehn Jahren Praxis sowie dem Ausbau
von dadeX zur zentralen Datenmanagement-Infrastruktur (Projekt X).
– 1. Projekt X: dadeX als zentrale Datenmanagement-Infrastruktur
Kern des Projekts ist der gezielte Ausbau des bestehenden Digital
Austria Data Exchange – dadeX . Die bereits etablierte
Datendrehscheibe soll zur zentralen Datenmanagement-Infrastruktur der
österreichischen Verwaltung weiterentwickelt werden. Hierfür werden
bis 2020 insgesamt 15 Millionen Euro budgetiert. Über diese
Infrastruktur können Behörden vorhandene Daten sicher, rechtlich
abgesichert und zweckgebunden austauschen, wenn sie für ein Verfahren
benötigt werden. Damit wird das Once-Only-Prinzip praktisch umsetzbar
– also der Grundsatz, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen
Informationen nicht mehrfach an unterschiedliche Behörden übermitteln
müssen. Das verkürzt Verfahren, erhöht die Datenqualität und
reduziert den Aufwand für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und
Verwaltung.
Gleichzeitig leistet der Ausbau einen wichtigen Beitrag zur
Missbrauchs- und Betrugsprävention. Digitale Prüfungen können bereits
im Antragsverfahren auf gesicherte Registerdaten zurückgreifen.
Dadurch steigen Rechtssicherheit, Treffsicherheit und Effizienz in
der Verwaltung.
Bis Ende 2029 sollen schrittweise relevante bestehende und neue
Register über dadeX nutzbar gemacht werden – etwa Firmenbuch,
Grundbuch, Zentrales Melderegister oder Sozialversicherungsdaten.
Abgesichert werden soll dieser Ausbau durch eine neue
verfassungsrechtliche Grundlage und Erweiterungsmöglichkeiten per
Verordnung.
Ergänzend wird die Informationsverpflichtungsdatenbank – IVDB als
Instrument zur Entbürokratisierung aufgebaut. Sie soll dabei helfen,
Mehrfachmeldungen systematisch sichtbar zu machen und zu reduzieren.
Datenschutz und Datensicherheit als Grundprinzipien
Datenschutz, Datensicherheit und klare Zweckbindung bleiben
zentrale Leitprinzipien. dadeX soll zu einer rechtsstaatlich
abgesicherten, transparent gesteuerten und sicheren Infrastruktur für
moderne Verwaltungsverfahren werden. Der Datenaustausch erfolgt nicht
beliebig, sondern nur dort, wo er rechtlich vorgesehen, fachlich
notwendig und sicher organisiert ist.
Konkreter Nutzen für Gesellschaft, Wissenschaft, Wirtschaft und
Verwaltung:
Der Ausbau von dadeX schafft Vorteile in mehreren zentralen
Bereichen.
Daten für Wissenschaft und Forschung: Registerdaten können
rascher und strukturierter für Forschungszwecke verfügbar gemacht.
Eine Anbindung über dadeX ermöglicht eine sichere und effiziente
Bereitstellung für berechtigte Stellen.
Entlastung der Wirtschaft bei Behördenwegen: Unternehmen müssen
Daten bei Verfahren, Anträgen und Meldungen bisher oft mehrfach
übermitteln. Die Wiederverwendbarkeit vorhandener Verwaltungsdaten
über dadeX reduziert Bürokratie und erleichtert den Kontakt mit
Behörden.
Moderne Förderabwicklung: Bund, Länder, Städte und Gemeinden
verfügen über zahlreiche Förderprogramme, bei denen Bürgerinnen und
Bürger sowie Unternehmen Daten erneut eingeben müssen. Liegen diese
Informationen bereits in Registern bei Behörden vor, können sie
künftig über dadeX genutzt werden. Das macht Förderverfahren
schneller, einfacher und treffsicherer.
Vereinfachung bei Unternehmensgründungen und Genehmigungen: Von
der Gründung über Zulassungen und Betriebsanlagengenehmigungen bis
hin zu Erweiterungen oder Umfirmierungen müssen Unternehmen heute
vielfach bekannte Daten erneut vorlegen. dadeX kann diese Verfahren
wesentlich vereinfachen und beschleunigen.
Digitalisierungsschub für die Verwaltung: Projekt X stärkt die
digitale Leistungsfähigkeit des Staates, schafft effizientere Abläufe
und unterstützt eine moderne, datenbasierte Verwaltung. Damit werden
Deregulierung, Verwaltungsmodernisierung und Vertrauen in den
verantwortungsvollen Umgang mit Verwaltungsdaten verbunden.
„Unser Anspruch ist klar: Die Daten sollen laufen und nicht die
Bürgerinnen und Bürger. Die Verwaltung muss ihre Daten intelligent
nutzen, damit Verfahren einfacher werden. Projekt X ist dafür ein
zentraler Hebel – für weniger Bürokratie, mehr Tempo und einen
modernen digitalen Staat“, sind sich die Staatssekretäre einig.
– 2. Rechtlicher Rahmen: AVG-Novelle zur digitalen Verwaltung
Die Grundlage des Pakets bildet die Regierungsvorlage zum
Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG). Sie schafft die
gesetzlichen Voraussetzungen, damit digitale Technologien
rechtssicher und zum konkreten Nutzen der Menschen eingesetzt werden
können. Folgende Reformpunkte stehen im Mittelpunkt:
Chatbot-Anbringen und Manuduktion: Künftig dürfen Behörden
Chatbots im Verwaltungsverfahren einsetzen – zur Unterstützung beim
Ausfüllen von Formularen, als digitale Anleitung im Verfahren und um
Anbringen direkt entgegenzunehmen. Bestehende Systeme wie der
„WienBot“ der Stadt Wien oder „Frag ELLI“ der Stadt Linz liefern
heute vor allem Informationen, könnten künftig aber auch Anträge
aufnehmen. Das senkt Barrieren und ermöglicht Antragstellung rund um
die Uhr.
No-Stop-Verfahren: Verfahren werden automatisch eingeleitet und
durchgeführt, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss. Was bei der
antragslosen Familienbeihilfe und der antragslosen
Arbeitnehmerveranlagung bereits funktioniert, erhält damit eine
allgemeine Rechtsgrundlage. Der Staat nutzt vorhandene Daten und
gewährt Leistungen automatisch, sobald die Voraussetzungen erfüllt
sind.
Vollständig automatisierte Erledigungen: Die Novelle schafft eine
gesetzliche Grundlage für vollständig automatisierte Entscheidungen.
Einfache Bescheide und standardisierte Entscheidungen können künftig
automatisiert erstellt, Massenvorgänge deutlich schneller abgewickelt
werden – im Sinne der Verfahrensökonomie und einer raschen
Bearbeitung großer Fallzahlen.
Online-Banking statt SEPA-Zahlungsanweisungen: Bei Anonym- und
Organstrafverfügungen – etwa Parkstrafen – setzt die Reform auf
moderne Zahlungswege. Rund 80 Prozent der Bevölkerung nutzen Online-
Banking; künftig werden QR-Codes und elektronische Zahlungsarten
ermöglicht und erleichtert. Ein wesentlicher Aspekt bleibt dabei die
Barrierefreiheit: Digitale Verfahren sind unabhängig von Ort und
Öffnungszeiten rund um die Uhr nutzbar.
– 3. Zehn Jahre Verwaltungsgerichtsbarkeit: Update für schnellere
Verfahren
Zehn Jahre nach Einführung des verwaltungsgerichtlichen
Verfahrens in Österreich wurden in der Reformpartnerschaft in einer
Expertengruppe konkrete Schritte ausgearbeitet, um Verfahren zu
beschleunigen, die Rechtssicherheit zu erhöhen und den Zugang zum
Recht praxistauglicher zu gestalten. Der Gesetzesentwurf bündelt
mehrere praxisorientierte Anpassungen des verwaltungsgerichtlichen
Verfahrensrechts:
Digitalisierungsschub: Die verpflichtende elektronische
Übermittlung von Gutachten ist ein wesentlicher Schritt hin zu einem
durchgängig digitalen Verfahren.
Einheitliche Aktenvorlage: Klare, harmonisierte Standards für die
Aktenvorlage durch Behörden schaffen Transparenz und verkürzen
Verfahrensdauern.
Schutz vor Verfahrensmissbrauch: Gezielte Maßnahmen gegen
mutwillige Verfahrensverzögerungen – etwa bei unentschuldigtem
Fernbleiben – stärken die Funktionsfähigkeit der Gerichte.
Verwaltungsgerichte können Ermittlungsaufträge an Behörden
erteilen, wenn dies aus technischen Gründen erforderlich und
bestimmte Ermittlungsschritte dort schneller durchgeführt werden
können. Zugleich sollen Beschwerdeverfahren stärker fokussiert
werden. In Mehrparteienverfahren soll früher klar sein, welche
Rechtswidrigkeit konkret behauptet wird. Spätes Vorbringen, das
Verfahren verzögert, soll eingeschränkt werden.
Wenn Beschwerdeführer trotz ordnungsgemäßer Ladung unentschuldigt
nicht zu einer Verhandlung erscheinen, sollen Verfahren rascher
beendet werden können, unter klaren rechtsstaatlichen Voraussetzungen
und ohne den Rechtsschutz der Betroffenen unverhältnismäßig
einzuschränken.
Bilder von diesem Termin sind über das Fotoservice des
Bundeskanzleramts http://fotoservice.bundeskanzleramt.at kostenfrei
abrufbar.