Last-Minute-Tipps vor WM-Spiel Österreich gegen Jordanien: Das gilt am Arbeitsplatz!

Wien (OTS) – Das morgige erste WM-Spiel von Österreich gegen
Jordanien sorgt bei
vielen Fans für Vorfreude – und für zahlreiche Fragen, da das Match
um 6 Uhr in der Früh startet. „Was gilt, wenn das Spiel bereits um 6
Uhr früh beginnt? Darf man später zur Arbeit kommen, im Büro feiern
oder während der Arbeitszeit Highlights anschauen?“

ÖGB-Arbeitsrechtsexpertin Verena Weilharter beantwortet die
wichtigsten Fragen zum WM-Start und erklärt, worauf
Arbeitnehmer:innen achten müssen:

Ich habe das WM-Spiel um 6 Uhr gesehen – darf ich später zur
Arbeit kommen?

Grundsätzlich nein: Die Arbeitszeit bleibt wie vereinbart. Wer zu
spät kommt, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen. Eine spätere
Arbeitsaufnahme braucht eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber (z. B.
Gleitzeit, Urlaubstag, Zeitausgleich).

Darf ich den Sieg in der Arbeit feiern?

Ein bisschen Freude und Austausch unter Kolleg:innen sind
grundsätzlich kein Problem. Die Arbeitspflicht bleibt aber bestehen.
Dauerhafte Feiern, Alkohol oder Beeinträchtigung der Arbeitsleistung
können arbeitsrechtliche Folgen haben. Alkohol am Arbeitsplatz ist
dann problematisch, wenn dadurch die Sicherheit oder Arbeitsleistung
beeinträchtigt wird.

Darf der Arbeitgeber eine kleine Siegesfeier erlauben?
Ja. Der Arbeitgeber kann etwa eine gemeinsame Pause, ein Frühstück
oder eine interne Feier ermöglichen.

Darf ich während der Arbeitszeit das Spiel oder Zusammenfassungen
anschauen?“
Nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Privates Streaming während der
Arbeitszeit kann eine Pflichtverletzung sein. Natürlich darf man
Pausen aber nutzen, wie man will.

Was passiert, wenn ich wegen Schlafmangels nicht leistungsfähig
bin?

„Ich war wegen des Spiels müde“ ist kein zulässiger Grund für
eine Dienstverhinderung. Man muss also wie gewohnt in der Arbeit
erscheinen.

Kann mein Arbeitgeber wegen des Spiels flexible Arbeitszeiten
anbieten?

Nur im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Regeln bzw. mit
entsprechenden Vereinbarungen.

Kann der Arbeitgeber kurzfristig die Arbeitszeit verschieben,
damit alle das Spiel sehen können?
Nur im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Regeln bzw. mit
entsprechenden Vereinbarungen.

Darf ein Betrieb wegen des Spiels später aufsperren?
Ja, wenn der Arbeitgeber das entsprechend organisiert.

Muss der Arbeitgeber Fußballfans entgegenkommen?
Nein. Es gibt keinen arbeitsrechtlichen Anspruch wegen eines
Sportereignisses.

Kann ich einfach sagen, ich arbeite am Spieltag im Homeoffice,
damit ich ausschlafen kann?
Homeofficevereinbarungen gelten wie bisher, wenn man es sich frei
einteilen kann bzw. an dem Tag sowieso im Homeoffice gearbeitet
hätte, bleibt diese Vereinbarung natürlich aufrecht.

Kann ich im Homeoffice nebenbei das Spiel schauen?
Auch im Homeoffice gilt: Arbeitszeit ist Arbeitszeit.

Sollte Österreich verlieren – kann ich aus Enttäuschung in
Krankenstand gehen?

Auch wenn die Enttäuschung nach einer Niederlage groß sein kann:
Ein verlorenes Fußballspiel ist natürlich kein Grund für einen
Krankenstand. Wer tatsächlich krank ist und deshalb nicht arbeiten
kann, muss sich krankmelden – Fußballfrust allein reicht dafür nicht
aus.

ÖGB-Arbeitsrechtsexpertin Verena Weilharter: „Die beste Medizin
nach einer Niederlage ist wohl eine gute Portion Gelassenheit – und
die Hoffnung auf das nächste Spiel.“

Foto von Verena Weilharter: Expertinnen und Experten | ÖGB

Über uns:
Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) vertritt rund 1,2
Millionen Arbeitnehmer:innen in Österreich und setzt sich als
überparteiliche Interessenvertretung für gute Arbeitsbedingungen,
faire Löhne und Gehälter sowie soziale Gerechtigkeit ein.