Eingebrochen – und jetzt?

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Immer wieder kommt es vor, dass Menschen Opfer eines Einbruchs werden. Die Betroffenen merken, dass die Wohnung oder das Haus verwüstet wurde und dass die Tür und das Fenster beschädigt sind. Außerdem fehlen nach einem Einbruch Wertgegenstände wie Schmuck, Laptop und Geld. Auch wenn man zuerst schockiert ist, sollte man schnell handeln. Es gibt wichtige Schritte, die nach einem Einbruch unternommen werden sollten. Im Folgenden erfährt man, wie man sich nach einem Einbruch verhalten und was man beachten sollte.

Polizei einschalten

Als erstes benachrichtigt man am besten die Polizei. Die Polizeibeamten machen sich auf den Weg zu den Betroffenen und führen die Erstaufnahme durch. Zunächst macht sich die Polizei ein Bild von der Situation. Sie wird den Ort ausmachen, von wo der Täter eingestiegen ist. Dann hält sie fest, was beschädigt wurde und welche Gegenstände und Wertsachen fehlen. Hat das Opfer oder Zeugen etwas gesehen, dann sind das besonders hilfreiche Informationen. Die Polizei fragt nach der Anzahl der Einbrecher, nach dem Aussehen und nach der Kleidung der Täter.

Auf Details achten

Wenn die Täter ein Fluchtfahrzeug benutzt haben, dann wissen die Zeugen den Typ, die Farbe oder das Kennzeichen des Wagens. Diese Angaben helfen der Polizei eine möglichst genaue Fahndung einzuleiten. Ferner ist es wichtig, dass die Opfer eine genaue Beschreibung der entwendeten Gegenstände der Polizei mitteilen. So kann die Polizei das wiedergefundene Diebesgut wieder erkennen. Zu beachten ist, dass oft nach einem Einbruch eine Notverglasung notwendig ist. Sie ist eine effektive Möglichkeit, um das Zuhause vor Einbrechern und Wind zu schützen. Ein zuverlässiger Glasnotdienst hat viele Vorteile und sorgt für Schutz, bis das Fenster oder die Tür ersetzt werden.

Versicherung informieren

Im zweiten Schritt muss die Versicherung benachrichtigt werden. Mit der Strafanzeige der Polizei meldet man der Versicherung den Schaden. Um nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben, ist die Haushaltsversicherung die Lösung. Zu beachten ist, dass die Schadensfälle von Einbrüchen schnell bei der Versicherung gemeldet werden sollten. Am besten wird der Versicherungsvertreter telefonisch kontaktiert und der Schaden gemeldet. Wenn alle benötigten Unterlagen vorhanden sind, lässt sich der Versicherungsfall bearbeiten. Bei der ersten Meldung sollte man nach einer Schadens- bzw. Vertragsnummer fragen. Damit eine Auszahlung stattfinden kann, braucht die Versicherung eine Liste der gestohlenen und zerstörten Sachen.

Wichtige Informationen und sichere Aufbewahrung

Des Weiteren benötigt die Versicherung Informationen zum Schadentag und Ort sowie Angaben zum Geschehen. Darüber hinaus braucht die Versicherung eventuell Fotos der Einbruchsspuren, Beschädigungen und die Vertragsnummer. Die Unterlagen und Belege werden an die Versicherung per E-Mail, Fax oder per Post geschickt. Damit die Versicherung den Schaden ersetzt, ist eine sichere Aufbewahrung der Wertgegenstände wichtig. Wer seine wertvollen Gegenstände in einem Wertschutzschrank oder Tresor aufbewahrt, bekommt oft den ganzen Schaden ersetzt.

Die Wohnung oder das Haus nicht aufräumen

Auch wenn man lieber sein Zuhause nach dem Einbruch aufräumen möchte, sollte man den Tatort nicht verändern, bis alle zuständigen Instanzen sich ein Bild vom Einbruch gemacht haben. Die Polizei wird die Spuren sichern, um die Einbrecher ermitteln zu können. Auch die Versicherung will einen Blick auf den entstandenen Schaden werfen. Die Betroffenen warten mit dem Aufräumen, bis alle Sachverständigen den Tatort angeschaut haben. Sie fertigen am besten Beweisfotos an und erstellen eine genaue Liste der Dinge, die gestohlen wurden. Und die Betroffene sollten nicht vergessen, ihre Karten sperren zu lasen. Dazu gehören SIM-Karten, EC-Karten und andere Karten.

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