Treppen sind häufig genutzte Bauteile eines Hauses. Sie befinden sich indoor und outdoor und verbinden die Geschosse miteinander. Bauherren sollten sie gut planen, denn sie benötigen unterschiedlich viel Platz. Zudem sind abhängig vom Bundesland baurechtliche Vorgaben zu beachten.
Welcher Treppentyp darf es sein?
Welcher Treppentyp infrage kommt, hängt vom Platzangebot, dem Einrichtungsstil und dem Geschmack ab. Ist er gering, eignen sich Wendeltreppen oder Spiraltreppen. Bei einem größeren Raumangebot sind Podesttreppen und gerade Treppen eine mögliche Wahl.
Eleganz strahlt eine Variante der Wendeltreppe aus: die Spindeltreppe. Sie besteht aus Metall oder Holz oder aus einer Kombination davon. Notwendig dafür ist eine quadratische oder runde Deckenöffnung. Eine Säule oder Spindel ersetzt das Treppenauge. Durch den engen Radius mangelt es ihr an Gehkomfort, der bei einer Wendeltreppe besser ausfällt.
Prägend auf den Raum wirken sich Bogen- und Polygonaltreppen aus. Die Wirkung hängt von der Größe des Treppenauges ab. Im Gegensatz zur Bogentreppe begrenzt diese nicht ein Bogen, sondern mehrere Geraden. Die Begehbarkeit ist bei beiden Varianten gleich komfortabel.
Aus welchen Materialien bestehen Treppen?
Treppen können aus unterschiedlichen Materialien bestehen:
- Holztreppen: Holz bietet in Bezug auf Treppen einen hohen Gestaltungsfreiraum. Bauherren bedenken dabei, dass sie sich aus Gründen des Brandschutzes für Häuser eignen, die aus nicht mehr als 2 Wohnungen bestehen. Für den Holztreppenbau eignet sich das Holz der:
- Kiefer und Tanne
- Lärche und Eiche
- Ahorn, Buche und Esche
Für die Stufen verwenden die Hersteller hartes Holz – für die Treppenwangen aufgrund der Elastizität weiche Holzarten. Die beliebten Holztreppen harmonieren mit Stahlelementen.
- Stahlbetontreppen sind die richtige Wahl, wenn der Brandschutz einen hohen Stellenwert einnimmt. Sie bestehen aus Ortbeton oder aus Fertigteilen. Von Nachteil ist, dass Maßnahmen für die Dämmung des Trittschalls und zur Entkopplung erforderlich sind. Diese Art eignet sich als Gartentreppe oder als Kellertreppe.
- Stahltreppen sind weniger klobig als Stahlbetontreppen. Als Materialalternativen kommen Edelstahl und Aluminium in Betracht. Stahltreppen harmonieren mit Glas und Holz.
Wozu braucht eine Treppe ein Geländer?
Treppengeländer schützen Nutzer einer Treppe vor dem Absturz. Die Landesbauordnungen schreiben sie für die freien Seiten von Treppenläufen, Treppenabsätzen und Treppenaugen vor.
Vorgeschrieben ist eine Mindesthöhe von 90 Zentimetern bei einer Absturzhöhe von bis zu 12 Metern. Geht diese darüber hinaus und ist das Treppenauge breiter als 20 Zentimeter, beträgt die Mindesthöhe des Geländers 110 Zentimeter.
Welchen Nutzen haben Handläufe und welche Vorschriften gelten?
Handläufe führen und geben Halt. Die Musterbauordnung (MBO) schreibt sichere und feste Handläufe für Treppen mit mindestens 3 Stufen vor. Wie diese angeordnet sind, beeinflusst die Gestaltung von Treppengeländern.
Handläufe vervollständigen die Geländer. Sie bilden dessen oberen Abschluss. Je nach Höhenanforderung an das Geländer kann es erforderlich sein, ihn seitlich am Geländer zu befestigen.
Die Höhe der Handläufe bestimmt die „DIN 18065 Gebäudetreppen“. Danach beträgt die Mindesthöhe zwischen 80 und 115 Zentimeter, der lichte Abstand zu Wänden und Pfosten oder anderen benachbarten Bauteilen 5 Zentimeter.
Wie viele Handläufe eine Treppe braucht, hängt von der Breite der Stufen ab. Entsprechend sind sie einseitig, beidseitig oder zudem mittig anzuordnen.
Weitere Anforderungen an den Handlauf
Für eine sichere und ergonomische Führung eignen sich Rundprofile. DIN 18065 verlangt eine Breite des Handlaufes zwischen 2,5 und 6 Zentimeter. Zudem müssen sie laut DIN 18040 rund, oval und gut zu umgreifen sein. Diese Norm fordert einen Durchmesser zwischen 3 und 4,5 Zentimetern. Die farbliche Gestaltung sollte kontrastreich sein.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sind nach DIN 18065 Unterbrechungen der Handläufe erlaubt. Der Abstand liegt dabei zwischen 5 und 20 Zentimetern. Der ankommende Handlauf darf nicht höher sein als der weiterführende. DIN 18040 verlangt durchgehende Handläufe.
Besondere Eigenschaften besitzen Handläufe mit geschliffenen Edelstahloberflächen. Sie sind optisch ansprechend, verschleißfrei sowie hygienisch. An ihnen setzen sich weder Schmutzpartikel noch Keime fest.
Fazit
Treppen bestehen aus mindestens 3 Stufen sowie aus einem Geländer und einem oder mehreren Handläufen. Die Benutzung der Treppen muss sicher sein. Verschiedene DIN-Normen und Verordnungen stellen dieses sicher.
Treppen und ihre Bestandteile passen sich durch die Wahl der Materialien und der Treppenform der Umgebung innerhalb oder außerhalb eines Hauses an.