Wien (OTS) – „Wir setzen wichtige Reformen für eine nachhaltige
Altersvorsorge um:
Wir schaffen attraktive Anreize für längeres Arbeiten, stärken
gleichzeitig die betriebliche Altersvorsorge und sorgen mit einer
fairen Übergangsregelung dafür, dass auch bereits pensionierte
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der Aktivpension profitieren
können“, betonen ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger und ÖVP-
Finanzsprecher Andreas Ottenschläger anlässlich eines entsprechenden
Ministerratsbeschlusses. „Mit der Aktivpension schaffen wir einen
steuerlichen Aktivitätsfreibetrag von bis zu 15.000 Euro jährlich für
Menschen, die auch nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters
weiterarbeiten. Davon profitieren sowohl Personen, die ihren
Pensionsantritt aufschieben, als auch Pensionistinnen und
Pensionisten, die neben ihrer Alterspension weiterhin erwerbstätig
sind. Wer arbeitet, soll auch künftig mehr von seinem Einkommen
behalten“, unterstreicht Wöginger.
„Besonders wichtig war uns dabei in der Regierungsvorlage eine
faire Übergangsregelung umzusetzen. Wer bereits bis zum 1. Juli 2026
in Pension gegangen ist und die erforderlichen Versicherungszeiten
für den Aktivitätsfreibetrag noch nicht erfüllt, kann diese auch nach
dem Pensionsantritt durch weitere Erwerbstätigkeit erwerben. Damit
stellen wir sicher, dass niemand allein aufgrund des Zeitpunkts
seines Pensionsantritts von der neuen Regelung ausgeschlossen wird.
Wer arbeitet, soll auch die Möglichkeit haben, von den neuen Anreizen
zu profitieren“, unterstreicht Wöginger. Diese Möglichkeit war in der
ursprünglichen Fassung noch nicht enthalten und wurde nachträglich
noch aufgenommen. Gleichzeitig schafft die Aktivpension einen
steuerlichen Aktivitätsfreibetrag von bis zu 15.000 Euro jährlich für
Menschen, die auch nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters
weiterarbeiten. Davon profitieren sowohl Personen, die ihren
Pensionsantritt aufschieben, als auch Pensionistinnen und
Pensionisten, die neben ihrer Alterspension weiterhin erwerbstätig
sind – und hier vor allem Frauen“, erklärt der ÖVP-Sozialsprecher.
„Die gesetzliche Pension bleibt das Fundament unseres
Pensionssystems. Gleichzeitig braucht es starke ergänzende
Vorsorgemöglichkeiten. Deshalb modernisieren wir die zweite Säule
umfassend und schaffen mehr Wahlfreiheit, bessere Ertragschancen und
weniger Bürokratie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“, betont
Wöginger.
Die Reform betrifft die betriebliche Altersvorsorge, also die
zweite Säule unseres Pensionssystems. Derzeit haben rund drei Viertel
aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine Möglichkeit, ihre
Abfertigung in eine lebenslange betriebliche Pension umzuwandeln,
weil ihr Arbeitgeber über keine Pensionskassenzusage verfügt. „Genau
hier setzen wir an. Künftig erhalten alle Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer – unabhängig davon, ob ihr Arbeitgeber eine
Pensionskasse anbietet – die Möglichkeit, ihre Abfertigung freiwillig
und steuerfrei in eine Pensionskasse oder alternativ in eine
Lebensversicherung zu übertragen. Damit schaffen wir erstmals einen
echten Zugang zur betrieblichen Altersvorsorge für alle
Beschäftigten“, betont Ottenschläger.
„Ergänzend schaffen wir eine neue freiwillige Vorsorge-
Veranlagungsgemeinschaft. Wer sich bewusst dafür entscheidet, kann
künftig auf eine langfristig chancenorientiertere Veranlagung mit
höheren Ertragsmöglichkeiten setzen. Damit stärken wir zugleich den
heimischen Kapitalmarkt. Vorsorgekapital, das langfristig veranlagt
wird, steht der Realwirtschaft als Investitionskapital zur Verfügung
und schafft Wachstum und Arbeitsplätze. Gleichzeitig bleiben die
Entscheidung freiwillig und die umfassende Information der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewährleistet“, erläutert der
Finanzsprecher.
Ein weiterer zentraler Reformschritt ist die automatische
Zusammenführung zersplitterter Abfertigungskonten. Nach mehreren
Jobwechseln verfügen viele Beschäftigte über mehrere ruhende Konten
bei unterschiedlichen Vorsorgekassen. Künftig werden diese unter klar
geregelten Voraussetzungen automatisch zusammengeführt, wobei
selbstverständlich ein Widerspruchsrecht besteht. Das reduziert
Verwaltungskosten, schafft mehr Übersicht und sorgt dafür, dass die
Altersvorsorge effizienter verwaltet wird.
„Zusätzlich senken wir die Kosten der betrieblichen Vorsorge
spürbar. Die Vermögensverwaltungskosten werden von 0,8 auf 0,6
Prozent reduziert. Gleichzeitig entfällt bei den Verwaltungskosten
der bisherige Mindestsatz. Das bedeutet: Mehr vom Ertrag bleibt bei
den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und stärkt langfristig ihre
Altersvorsorge“, erklärt Ottenschläger.
Der Finanzsprecher weiter: „Die Reform stärkt zudem den
Wirtschaftsstandort. Langfristig gebundenes Vorsorgekapital ist eine
zentrale Quelle für Investitionen. Es fließt in Unternehmen,
Infrastruktur und Innovation und trägt so zur Finanzierung der
heimischen Wirtschaft bei. In Ländern mit einer starken zweiten Säule
leistet betriebliches Vorsorgekapital einen wesentlichen Beitrag zur
Kapitalmarktentwicklung. Mit dem Ausbau der zweiten Säule schaffen
wir in Österreich die Voraussetzungen dafür, dass Altersvorsorge und
Standortstärkung Hand in Hand gehen.“
Abschließend halten Wöginger und Ottenschläger fest: „Nachhaltige
Politik bedeutet, Verantwortung für kommende Generationen zu
übernehmen. Mit der Aktivpension, der fairen Übergangsregelung und
der umfassenden Modernisierung der zweiten Säule schaffen wir mehr
Wahlfreiheit, stärken Eigenverantwortung und ergänzen unser
Pensionssystem um ein weiteres starkes Standbein. So sichern wir
Wohlstand im Alter, stärken die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes
und machen Österreich fit für die Zukunft.“ (Schluss)