Wien (OTS) – „Bei den Trilog-Verhandlungen in Brüssel kam es zu einem
Sieg der
Vernunft. Endlich werden unnötige Formalitäten reduziert und damit
ein weiterer Schritt zum Bürokratieabbau gesetzt,“ begrüßt Jochen
Danninger, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ),
die Entscheidung des Trilogs gestern in Brüssel. Konkret haben die
Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission den von der
Wirtschaft lang geforderten Wegfall der Beantragung von A1-
Bescheinigungen für Auslandsdienstreisen und Entsendungen von kurzer
Dauer gebracht. „Das sorgt für eine wesentliche Erleichterung, für
die wir als Wirtschaftskammer jahrelang gekämpft haben. Der Wegfall
schafft Rechtssicherheit und reduziert bürokratische Belastungen
sowohl bei den Unternehmen als auch ihren Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern“, so Danninger.
A1-Bescheinigung war bislang verpflichtend
Bisher müssen Unternehmen, deren Beschäftigte eine Dienstreise
oder Entsendung ins Ausland antreten, vorab eine A1-Bescheinigung
beim zuständigen Sozialversicherungsträger beantragen. Damit wird
nachgewiesen, dass sie im Entsendestaat sozialversichert sind und
während der Entsendung keine Beiträge an die ausländische
Sozialversicherung abzuführen sind. Diese Bescheinigung ist vom
entsandten Arbeitnehmer mitzuführen. Ein Verstoß dagegen kann in
manchen Mitgliedstaaten eine Verwaltungsstrafe nach sich ziehen. „In
der Praxis führt das dazu, dass selbst sehr kurze Auslandsaufenthalte
mit einem erheblichen administrativen Aufwand verbunden sind. Und man
weiß oft nicht, ob beim Vergessen der Bescheinigung eine empfindliche
Strafe droht“, schildert Danninger.
Künftig entfällt diese Verpflichtung für Dienstreisen und
Entsendungen von drei Tagen innerhalb von 30 Tagen. Davon ausgenommen
bleiben weiterhin Entsendungen im Bausektor. „Das ist ein deutliches
Signal, dass europäische Regelungen auch praxistauglich und
bürokratiearm gestaltet werden können. Wir würden uns wünschen, dass
diesem Beispiel noch weitere folgen“, so Danninger.
Es bleibt zu hoffen, dass dieses Ergebnis der Trilogverhandlungen
auch von den Mitgliedstaaten im Rat und dem Plenum des Europäischen
Parlaments bestätigt wird. (PWK182/DFS)