Wien (OTS) – Am 25. September stand der Bericht der Volksanwaltschaft
über die
Präventive Menschenrechtskontrolle auf der Tagesordnung des
Niederösterreichischen Landtags. „Leider war die Volksanwaltschaft
auch heuer wieder nicht eigeladen, den Bericht in der Sitzung zu
präsentieren und mit den Abgeordneten zu diskutieren, wie das in den
anderen Bundesländern üblich ist“, bedauert Volksanwalt Bernhard
Achitz: „Dieser Bericht enthält auch die Empfehlungen, wie
Altersheime, Jugend-WGs und Wohneinrichtungen für Menschen mit
Behinderungen menschenrechtskonform zu führen sind. Für diese
Einrichtungen sind vor allem die Länder zuständig, teilweise als
Träger, jedenfalls aber für die Aufsicht. Entsprechend wichtig wäre
es, wenn sich die Landespolitik intensiver damit befassen würde – und
das auch durch die Einladung der Volksanwältin und der Volksanwälte
demonstrieren würde.“
Der Bericht über die Präventive Menschenrechtskontrolle richtet
sich an das Parlament sowie an alle Landtage – und zwar an alle
Länder gleichermaßen, da die Empfehlungen sich an die Einrichtungen
in ganz Österreich richten. Er geht aber auch über besondere
Beobachtungen ein, die die Kontrollkommissionen der Volksanwaltschaft
in den Einrichtungen einzelner Bundesländer gemacht haben. Einige
Beispiele, die Niederösterreich betreffen:
–
Psychiatrische Versorgung in Alten- und Pflegeheimen: In manchen
Regionen ist die fachärztliche Versorgung so extrem angespannt, dass
keine neuen Patient*innen und Patienten mehr aufgenommen werden bzw.
keine Vor-Ort-Versorgung in Pflegeheimen angeboten wird. Das Land NÖ
bestätigte die Kritik, dass die freie Arztwahl durch Lage und
mangelnde Bereitschaft der Ärzt*innen zu Hausbesuchen beeinträchtigt
ist. Solche Versorgungslücken können dazu führen, dass Bewohnerinnen
und Bewohner in Krankenhäuser transferiert werden. Auch mobile
psychotherapeutische Angebote fehlen. Ein Pflegeheimleiter gab an, in
NÖ nach solchen mobilen Angeboten für Bewohnerinnen und Bewohner, die
unter starken Depressionen leiden, vergeblich gesucht zu haben: „Es
gibt niemanden im Bezirk, der (mobile) Psychotherapie oder klinisch-
psychologische Behandlung anbietet.“ (ab Seite 46)
–
„Strafen“ für Menschen mit Behinderung, die die Wochenenden bei
der Familie verbringen wollen: In Wohneinrichtungen gibt es
Abwesenheitsregelungen – die Betroffenen dürfen nur eine bestimmte
Zahl von Fehltagen haben, sonst müssen sie pro zusätzlichem
Abwesenheitstag „Strafe“ an die Einrichtung zahlen. Wenn jemand die
Wochenenden regelmäßig bei der Familie verbringen will, wird das
unleistbar. Volksanwalt Achitz: „Österreich hat sich zur Umsetzung
der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet. Menschen mit
Behinderungen müssen so selbständig wie möglich über ihr Leben
entscheiden können. So wie andere Menschen auch, haben sie das Recht,
die Wochenenden in ihrer Wohnung, also der Einrichtung, oder bei
ihren Verwandten zu verbringen.“ (ab Seite 123)
Download Bericht der Volksanwaltschaft – Band Präventive
Menschenrechtskontrolle:
https://volksanwaltschaft.gv.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Beri-
chte/NR/PB-48-Pr%C3%A4ventiv_2024_bf.pdf
Stichwort: Präventive Menschenrechtskontrolle
Die Volksanwaltschaft hat den verfassungsgesetzlichen Auftrag,
zum Schutz und zur Förderung von Menschenrechten öffentliche und
private Einrichtungen zu überprüfen, in denen Menschen in ihrer
Freiheit beschränkt sind oder beschränkt werden können. Dazu zählen
neben Gefängnissen und Polizeieinrichtungen unter anderem auch
Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen der Kinder-
und Jugendhilfe, Einrichtungen für minderjährige Flüchtlinge, Wohn-
und Werkstätten sowie Tageszentren für Menschen mit Behinderungen.
Ziel der präventiven Menschenrechtskontrolle ist es, auf
Rahmenbedingungen hinzuweisen, die zu Menschenrechtsverletzungen
führen können. Institutionen werden unterstützt, den Fokus auf
Vorkehrungen und Maßnahmen zu richten, um Eingriffe in die
Menschenrechte zu vermeiden.
Multidisziplinär zusammengesetzte Kommissionen der
Volksanwaltschaft kontrollieren ohne konkreten Anlassfall und
unabhängig von Beschwerden pro Jahr etwa 500 Einrichtungen, in den
allermeisten Fällen unangekündigt. Grundlage dafür sind zwei Abkommen
der Vereinten Nationen: das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen der
Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche
oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) sowie die UN-
Behindertenrechtskonvention.
https://volksanwaltschaft.gv.at/fuer-menschenrechte/