VIRUS: Neben S1 auch S8 und S34 doppelt gehandicapt

Wien (OTS) – Die Umweltorganisation VIRUS erinnert nach den neuen
Entwicklungen
zur S1 daran, dass auch die Projekte S8 und S34 auf zwei Ebenen
juristisch gehandicapt sind. Sprecher Wolfgang Rehm: „Wie wir bereits
2024 veröffentlicht haben, sind auch die Einträge im Verzeichnis 2
des Bundesstraßengesetzes zur Marchfeld-Schnellstraße und zur
Traisental-Schnellstraße unangewendet zu lassen. Hier wurde zwar 2005
eine SUP durchgeführt aber in unionsrechtswidriger Form was einer
Nichtdurchführung gleichzusetzen ist. Und auch hier gibt es
Hindernisse auch auf der Ebene der Genehmigung.“

Weitere Straßenneubauprojekte könnten von diesem Wurzelmangel
betroffen sein, dies sei aber noch nicht überprüft worden. „Wie das
Bundesverwaltungsgericht zur S1 protokollarisch festhielt, könne es
weitreichende Auswirkungen haben, wenn man sich den Eintrag im
Bundesstraßengesetz rechtlich wegdenken muss. Dies kann Auswirkungen
auf die Zuständigkeit haben und fehlt weiters der Asfinag die
Rechtsgrundlage, überhaupt tätig zu werden“, so Rehm. In Folge sei es
rechtlich nicht korrekt, wenn der Asfinag-Aufsichtsrat derartige
Projekte dennoch in ein geändertes Bauprogramm aufnehmen würde. „Für
ein derartiges Vorgehen gibt es zwar keine kurzfristigen Sanktionen
aber für alle Mitwirkenden unangenehme Rechtsfolgen“, so Rehm.

Bei der S8 Marchfeld Schnellstraße sei diese Frage vorerst
sekundär und auch die Genehmigungslage völlig klar. „Das
Bundesverwaltungsgericht hat im Dezember 2024 rechtskräftig ein
negatives Erkenntnis erlassen, das den Bau verunmöglicht. Die
weiteren erforderlichen Bewilligungen dürfen damit erst recht nicht
erteilt werden“, so Rehm. Es seien als letzter Strohhalm
außerordentliche Rechtsmittel bei beiden Höchstgerichten anhängig.
Vom Verfassungsgerichtshof sei bekannt dass er den Fall bei der
Aktuellen Herbstsession nicht behandeln werde, es dauere also
länger.“ Nach höchstgerichtlicher Entscheidung werde das Urteil des
BVwG entweder bestätigt oder dort ein weiterer langdauernder
Rechtsgang fortzusetzen sein. „Mir ist schleierhaft wie man, wie das
aktuell S8-Befürworter getan haben, in dieser Situation einen
Zeitplan für das gescheiterte Projekt fordert, das ist völlig
weltfremd“, so Rehm.

Differenzierter sei die Sache bei der S34. Dort liege eine zwar
grundlegend rechtswidrige aber derzeit rechtskräftige Genehmigung
vor, jedoch nicht für die Vorhabensbestandteil bildende aber in ein
separates Verfahren ausgelagerte Spange Wörth. In diesem Fall habe
das Bundesverwaltungsgericht weil es eine Genehmigung nicht erteilen,
diese aber auch nicht sofort versagen wollte den Europäischen
Gerichtshof angerufen und sei der Fall dort als Rechtssache C-131/24
„VIRUS“ anhängig und sei diese Entscheidung abzuwarten. „Wenn ich
jetzt mal ausblende, dass die Genehmigung für die S34 eigentlich
nicht konsumierbar ist, dann kann das Vorhaben S34 ohne Spange Wörth
nicht wie UVP-geprüft umgesetzt werden und braucht es ein
Änderungsgenehmigungsverfahren. Ohne dieses könnte zwar theoretisch
ein Bau erfolgen, nicht jedoch eine Verkehrsfreigabe“, so Rehm.
Betreffend S34 sei auch noch der Spezialfall eingetreten, dass
Ausgleichsflächen von der Asfinag nicht gesichert worden, die
betreffenden Wiesen jedoch in der Zwischenzeit von der
Grundeigentümerin Stadt Sankt Pölten verwüstet worden seien. „Hier
hat sich der glühende S34-Befürworter Bürgermeister Matthias Stadler
selbst ein Bein gestellt, weil diese notwendigen Flächen jetzt
längere Entwicklungszeiten brauchen um die ihnen bescheidmäßig
zugedachte Funktion erfüllen zu können und dadurch jedenfalls
Verzögerungen entstehen würden“, so Rehm abschließend.