Wien (OTS) – Rund 1.500 Fälle behandelt die Tierschutzombudsstelle
Wien in ihrer
Rolle als unabhängige, gesetzlich befugte Anwältin für die Tiere Jahr
für Jahr. Diese reichen von Anfragen und Meldungen zu vermuteten
Missständen über Verfahren für die Bewilligung von Veranstaltungen
mit Tieren bis hin zu konkreten Übertretungen des Tierschutzgesetzes
oder Tierhalteverboten. Anlässlich des Jahreswechsels hat die Wiener
Tierschutzombudsfrau Eva Persy fünf Geschichten ausgewählt, die sie
und ihr Team 2025 besonders beschäftigt haben.
„Die Fälle zeigen leider, dass Unwissen, Verantwortungslosigkeit
und Überforderung immer wieder zu großem Tierleid führen“, so Persy.
„Gleichzeitig stimmt es mich froh, dass es so viele empathische
Mitmenschen in unserer Stadt gibt, die Handlungsbedarf erkennen und
sich für die Tiere einsetzen, indem sie die Polizei, die Behörden
oder uns informieren. Dafür möchte ich mich von ganzem Herzen
bedanken!“
Fall 1: Amputation als Folge von Animal Hoarding
Ein besonders heftiger Fall von Animal Hoarding, dem krankhaften
„Sammeln“ von Tieren, konnte im Sommer 2025 mit der Abnahme von 18
Hunden aus einer kleinen Wiener Wohnung beendet werden. Die Tiere
waren verwahrlost und verängstigt. Bei einer Hündin musste sogar
aufgrund einer alten, nicht nachversorgten Verletzung eine Amputation
durchgeführt werden. „Animal Hoarding ist eine psychische Krankheit,
die auch mit entsprechenden Therapien nur schwer in den Griff zu
bekommen ist“, weiß Eva Persy. „Bitte helfen Sie den Tieren, indem
Sie rechtzeitig Meldung erstatten, wenn Sie solche Tendenzen in Ihrem
Umfeld wahrnehmen.“
Fall 2: Schwer verletzte Katze nach Fenstersturz geborgen –
Euthanasie
Sie jagen, springen, klettern – ohne sich der möglichen Gefahren
bewusst zu sein. Eine fehlende Absturzsicherung wurde einer Katze aus
dem 10. Bezirk zum Verhängnis. Sie stürzte aus dem 4. Stock und wurde
von einem Mitarbeiter des TierQuarTier Wien schwer verletzt geborgen.
Die Verletzungen waren so schwerwiegend (Lungenkollaps, multiple
Frakturen), dass das Tier euthanasiert werden musste. Der Sturz von
Fenster oder Balkon ist für Wiener Wohnungskatzen eine der häufigsten
Verletzungsursachen. Was manche Halter*innen immer wieder
unterschätzen: Auch ein gekipptes Fenster kann schnell zur Todesfalle
werden. „Jeder Haushalt steckt voll möglicher Gefahren für die
geliebten Vierbeiner – ob es die ungesicherten Fenster für die
Katzen, bestimmte Lebensmittel für Hunde oder frei zugängliche Kabel
für Kleintiere sind. Es ist wirklich wichtig, dass diese erkannt und
beseitigt werden, um Leid für Tier und Mensch zu vermeiden“,
appelliert Persy.
Fall 3: Im Hochsommer am Hecheln gehindert: 500 Euro Strafe
Noch immer gibt es unwissende oder unbelehrbare Hundehalter*
innen, die sogenannte Maulschlaufen verwenden. Diese umschließen das
Maul des Hundes so eng, dass dieses nicht mehr oder nur noch minimal
geöffnet werden kann. Das für die Temperaturregulierung
lebensnotwendige Hecheln ist so nicht möglich. Auch können die Tiere
so kein Wasser trinken. „Die leichten Nylon-Schlaufen sind kein
vermeintlich praktischer Maulkorb-Ersatz, sondern seit 1. Jänner 2025
verboten“, betont Persy. Die Verwendung stellt eine strafbare
Tierquälerei dar. Dies musste ein Hundehalter im Juli 2025 in Wien
erfahren. Nach einer Anzeige durch die Polizei folgte eine Geldstrafe
in Höhe von 500 Euro.
Fall 4: Lebendem Karpfen beide Augen eingedrückt
Leider werden Fische immer wieder als Tiere „zweiter Klasse“
betrachtet – mit der falschen Annahme, dass diese keinen Schmerz
empfinden würden. Aufgrund einer Meldung von engagierten Tierschützer
*innen wurde ein Fall von grober Misshandlung beim Verkauf von
lebenden Karpfen dokumentiert und angezeigt. Das Tier wurde mit den
Fingern in den Augen aus dem Wasserbecken entnommen. Der Täter konnte
ausgeforscht und belangt werden. „Fische sind fühlende Lebewesen und
genauso vom Tierschutzgesetz geschützt wie alle anderen Tiere“,
appelliert Eva Persy.
Übrigens: Wer beim Einkauf von Fischprodukten/Fischen im
Supermarkt auf Tierschutzkriterien achten möchte, findet alle
relevanten Informationen in der Broschüre „Augen auf beim
Fischeinkauf“ der Wiener Tierschutzombudsstelle. Mit spannenden
Fakten und Hintergrundinfos zeigt der Einkaufsratgeber, dass Fische
Schmerz, Leid und Unbehagen genauso wie Säugetiere empfinden.
Fall 5: Hochzeitstauben sind Tierquälerei!
Der zunehmende Trend ist besorgniserregend: An der Vogelmedizin
der Veterinärmedizinischen Universität Wien mussten letztes Jahr
vermehrt erschöpfte „Hochzeitstauben“ behandelt werden. Die Tiere
werden bei Hochzeiten freigelassen. Fehlt ihnen Heimfindevermögen und
Training, irren sie orientierungslos umher und werden – mit viel
Glück – aufgefunden und zu engagierten Vogelexpert*innen gebracht.
Eva Persy bittet alle, die eine Hochzeit planen: „Stellen Sie sicher,
dass für den ‚schönsten Tag‘ in Ihrem Leben keine Tauben leiden
müssen. Teilen Sie Ihrer Familie und Ihren Gästen rechtzeitig mit,
dass Sie nicht mit Taubenfreilassungen überrascht werden wollen!“
Weitere Informationen unter https://www.tieranwalt.at