Spektakuläre Bildaktion beim Bundeskanzleramt: „Haustiere sind keine Zielscheiben!“ – 22.000 Menschen fordern Haustierabschuss-Verbot

Wien/Vösendorf (OTS) – Rund 22.000 Haustierbesitzer:innen fordern mit
der Petition
„Haustierabschuss stoppen — JETZT!“ ein Umdenken in der
Jagdgesetzgebung. Tierschutz Austria hat die Kernforderung der
Petition heute symbolisch an das Bundeskanzleramt projiziert : Die
Botschaft der 22.000 Haustierbesitzer:innen erschien großflächig auf
der Fassade des Gebäudes und war ein sichtbares Mahnmal für
Haustiere, die in Österreich durch Jäger:innen getötet wurden.

Die Aktion soll verdeutlichen, dass es sich bei
Haustierabschüssen nicht um Einzelfälle handelt, sondern um ein
strukturelles Problem.

„ Unsere Haustiere sind keine Zielscheiben. 15 Fälle von
verletzten oder getöteten Hunden und Katzen gingen heuer bei uns ein
“, so Martin Aschauer, Sprecher von Tierschutz Austria. „ Das
Bundeskanzleramt wurde ausgewählt, um zu verdeutlichen, dass es ein
einheitliches Verbot von Haustierabschüssen braucht .“

Zwtl.: Uneinheitliche Rechtslage begünstigt Abschüsse

Die rechtliche Situation ist in Österreich zersplittert:
Jagdgesetze sind Ländersache und erlauben in allen Bundesländern den
Abschuss von Hunden und Katzen. Teilweise ist ein Abschuss bereits
dann zulässig, wenn Tiere unbeaufsichtigt im Jagdgebiet angetroffen
werden oder sogar nachdem sie in einer Lebendfalle gefangen wurden.

Klare, bundesweit einheitliche Schutzstandards fehlen. Auch
Meldepflichten sind uneinheitlich geregelt und den Halter:innen steht
kein Schadenersatz für ihren Verlust zu.

Zwtl.: Neonwesten schützen Haustiere nicht

Auslöser der aktuellen Debatte sind mehrere tödliche Vorfälle.
Ende Dezember wurde Bordercollie Cooper in Oberösterreich bei
Tageslicht erschossen – wenige Meter vor seinem Besitzer, trotz
neonfarbenem Brustgeschirr. Kurz darauf traf es in der Steiermark
Bailey , einen Australian-Shepherd-Husky-Mix. Auch sie trug eine
Warnweste. Der Abstand zum Hochstand betrug laut Angaben nur rund 17
Meter. In beiden Fällen gaben die Schützen an, die Hunde für Füchse
gehalten zu haben.

„ Wenn Hunde mit Warnwesten oder neonfarbenem Geschirr für
Wildtiere gehalten werden, dann läuft in diesem System etwas
grundlegend falsc h“, sagt Aschauer. „ Das geltende Jagdrecht schützt
Haustiere nicht ausreichend – und genau diese Lücke führt immer
wieder zu vermeidbaren Todesfällen. “

Der Fall der Katze Peach zeigt die Dramatik der aktuellen
Rechtslage: Sie wurde in einer Lebendfalle gefangen und anschließend
per Kopfschuss getötet. Trotz einer Anzeige von Tierschutz Austria
kam es zu einem Freispruch.

Zwtl.: Rechtsgutachten sieht verfassungsrechtliche Probleme

Ein aktuelles Rechtsgutachten von Univ.-Prof.in Dr.in Erika
Wagner (2025) kommt zu einem klaren Ergebnis: Der Abschuss von
Haustieren sei verfassungswidrig, unverhältnismäßig und ethisch nicht
vertretbar . Viele Regelungen stammen aus einer Zeit, in der
Haustiere rechtlich kaum geschützt waren und widersprechen dem
heutigen Mensch-Tier-Verhältnis.

Link zur Haustierpetiton: Petition: Haustierabschuss stoppen – JETZT!

Fotos (honorarfrei) : https://flic.kr/s/aHBqjCNspU