St. Pölten (OTS) – Die NÖ Landesregierung hat unter Vorsitz von
Landeshauptfrau Johanna
Mikl-Leitner u. a. folgende Beschlüsse gefasst:
Die Niederösterreichische Landesregierung nahm den
Tätigkeitsbericht der NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft für den
Berichtszeitraum vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2024 zur Kenntnis.
Das Land Niederösterreich fördert die Neuerrichtung von 16
zusätzlichen Vertragsplätzen im Pflegezentrum Yspertal der
Pflegezentrum Yspertal GmbH am Standort Yspertal mit maximal weiteren
210.431,48 Euro.
Weiters fördert das Land Niederösterreich die Sanierung des
SeneCura Sozialzentrums Purkersdorf der SeneCura Sozialzentrum
Purkersdorf Heimbetriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung am
Standort Purkersdorf mit maximal 89.711,64 Euro.
Auch die Sanierung des Pflegeheimes Marienheim Baden der Casa
Leben gGbmH am Standort Baden wird unterstützt und zwar mit maximal
407.956,75 Euro.
Die Sanierung und Standorterweiterung der Pflegeeinrichtung Haus
Johannes der Täufer der Caritas der Erzdiözese Wien gemeinnützige
GmbH am Standort Kirchschlag wird mit maximal 1.031.607,54 Euro
gefördert.
Die Sanierung des SeneCura Sozialzentrums Pöchlarn der SeneCura
Sozialzentrum Pöchlarn PflegeheimbetriebsgmbH am Standort Pöchlarn
wird mit maximal 164.682 Euro gefördert.
Weiters fördert das Land Niederösterreich die Sanierung des
Pflegewohnhauses St. Bernadette der Caritas der Erzdiözese Wien
gemeinnützige GmbH am Standort Breitenfurt mit maximal 86.103,25
Euro.
Ebenso fördert das Land Niederösterreich die Sanierung des
Stephansheims der Haus der Barmherzigkeit NÖ Pflegeheime GmbH am
Standort Horn mit maximal 104.487,39 Euro.
Die Niederösterreichische Landesregierung genehmigte die Änderung
der Richtlinie „NÖ Heizkostenzuschuss Allgemeine Richtlinien“ und
beschloss für die Heizperiode 2025/2026 die Gewährung eines
Heizkostenzuschusses in der Höhe von 150 Euro.
Ein weiterer Beschluss beinhaltet die Gewährung eines einmaligen
Heizkostenzuschusses in der Höhe von 150 Euro für die Heizperiode
2025/2026 für alle Alleinstehenden oder Haushaltsgemeinschaften,
welche in den Monaten Oktober 2025 bis März 2026 zumindest für einen
dieser Monate eine monatliche Leistung nach dem NÖ Sozialhilfe-
Ausführungsgesetz beziehen.
Für die erste Etappe der Restaurierung von Stift Lilienfeld (2025
bis 2027) wird dem Stift Lilienfeld eine Förderung in der Höhe von
insgesamt 875.000 Euro zur Verfügung gestellt.