Schallmeiner/Grüne zu PVA-Gutachten: Nächste Ankündigung ohne klaren Fahrplan

Wien (OTS) – „Die heutige Klarstellung der PVA zeigt schwarz auf
weiß, wie wenig
die Ankündigungen vom letzten Freitag bisher wert waren: Nach nicht
einmal einer Woche wurde relativiert, es gab keinen Rechtsanspruch
auf eine Vertrauensperson und auch sonst keinen echten Fortschritt“,
kritisiert Ralph Schallmeiner, Gesundheitssprecher der Grünen. „Dass
Ministerin Korinna Schumann nun eine gesetzliche Grundlage ankündigt,
ist ein notwendiger Schritt, aber auch nicht mehr. Entscheidend ist,
was tatsächlich im Gesetz steht. Und wann es überhaupt kommt.“

Schallmeiner weiter: „Solange es keine klaren gesetzlichen
Regelungen gibt, bleibt es bei vagen Formulierungen: Eine
Begleitperson ist nur dann möglich, wenn sie den Ablauf ‚nicht stört‘
oder keine ‚Einflussnahme‘ erfolgt. Aber was heißt das konkret? Was
bitteschön gilt als Störung und wer entscheidet das im Einzelfall?
Genau diese Unklarheit öffnet der Willkür weiterhin Tür und Tor. Das
wirft auch ein bezeichnendes Licht auf die übrigen Ankündigungen:
Verhaltenskodex, Leitfäden oder Beschwerdemanagement bleiben damit
eine Frage der Freiwilligkeit statt verbindlicher Rechte. Hier
braucht es endlich klare Standards.“

Besorgniserregend ist für Schallmeiner auch der Verweis auf
Zertifizierung und Rezertifizierung der Gutachter:innen: „Wenn
seitens der PVA von einem ‚seit jeher hohem Qualitätsniveau‘
gesprochen wird, stellt sich schon die Frage, wie dieses Niveau
gemessen wird und warum es bei so vielen Betroffenen offenkundig
nicht ankommt. Wenn angeblich so hohe Standards gelten, warum
berichten dann so viele von respektlosem Umgang, fehlender
Fachkenntnis und willkürlichen Entscheidungen? Warum werden bereits
vorliegende Diagnosen nicht erhoben oder regelrecht vom Tisch
gewischt?“

Darum fordert Schallmeiner eine schonungslose Überprüfung des
Status quo und dieser Zertifizierung: „Dass die Österreichische
Akademie für ärztliche und pflegerische Begutachtung von den
Sozialversicherungsträgern selbst getragen wird, wirft zusätzliche
Fragen auf. Das entbindet die Ministerin aber nicht von ihrer
Verantwortung: Wir brauchen verbindliche Qualitätsstandards, eine
unabhängige Beschwerdestelle, klare fachliche Anforderungen, die
verpflichtende Einbindung von Betroffenen und eine rechtlich
abgesicherte Mitnahme einer Vertrauensperson. Ministerin Schumann ist
jetzt gefordert, rasch einen konkreten Gesetzentwurf vorzulegen. Was
heute angekündigt wurde, kann – wenn es denn überhaupt kommt – nur
das „bare minimum“ sein. Die Gesundheitsministerin muss mehr liefern
als nur das. Es geht hier um nichts weniger als Gerechtigkeit für die
Betroffenen im Land.“