Wien (OTS) – Mit großer Betroffenheit hat die Rechtsanwaltskammer
Wien am Montag
vom Tod unseres Kollegen Univ.-Prof. Dr. Alfred Noll erfahren. Wir
verlieren mit ihm ein langjähriges wertvolles und hochverdientes
Mitglied des Ausschusses der Wiener Rechtsanwaltskammer.
Ein Standesvertreter der sich mit seinem profunden Wissen und
brillantem Intellekt im Ausschuss mit unermüdlichem Engagement für
die Wiener Rechtsanwaltschaft eingesetzt hat.
„Unser Mitgefühl gilt insbesondere seiner Familie und all jenen,
die einen wertvollen Freund und Menschen verloren haben. Mit Dr.
Alfred Noll verliert Österreich einen brillanten Juristen und einen
Menschen, der den Mut hatte, gegen den Strom zu schwimmen“, sagt Hon.
-Prof. Mag. Dr. Peter Csoklich, Präsident der Rechtsanwaltskammer
Wien zum plötzlichen Tod.
Herr Kollege Dr. Noll war seit seiner Eintragung als Rechtsanwalt
im Jahr 1992 ein hochangesehenes Mitglied unserer Kammer. 22 Jahre
Tätigkeit im Ausschuss der Rechtsanwaltskammer Wien (seit 2004),
vorrangig für Fragen des Berufs- und Standesrechts bzw. Weisungen für
den Berufsstand zuständig. Seit 2010 war er Delegierter zum
Österreichischen Rechtsanwaltskammertag und dort auch als Wiener
Mitglied im Arbeitskreis Grund- und Freiheitsrechte mit seiner
Expertise vertreten.
Durch seine hervorragenden juristischen Kenntnisse, sein
Verhandlungsgeschick und seine zahlreichen, bis heute fortwirkenden
wissenschaftlichen Beiträge ebenso wie durch seine Integrität und
seinen unermüdlichen persönlichen Einsatz für seine Klienten wirkte
er vorbildlich für unseren Berufsstand. Seine stets unaufgeregte,
sachliche Art, auch in kontroversen Themenbereichen und sein
Weitblick bleiben seinen Kolleginnen und Kollegen sowie
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unvergessen.
Geboren 1950, machte sich Noll zunächst als Rechtsanwalt einen
Namen. Er war ein Jurist, der das Recht nicht nur als Instrument,
sondern als Ausdruck von Gerechtigkeit verstand. Seine Arbeit war
geprägt von einem tiefen Respekt vor dem Rechtsstaat und einem
ausgeprägten Sinn für Fairness. Eigenschaften, die ihn weit über die
Grenzen seines Berufsstandes hinaus bekannt machten.