Wien (OTS) – Im Auftrag des Sozialministeriums geht der Verein für
Konsumenteninformation (VKI) seit Jahren erfolgreich mit
Unterlassungsklagen gegen sogenannte „Parkplatzabzocker“ vor und
unterstützt betroffene Konsument:innen bei der Durchsetzung ihrer
Rechte. Nun wurde auch einer der mutmaßlichen Drahtzieher hinter den
nach außen auftretenden Abmahngesellschaften erfolgreich geklagt. Das
Verfahren endete mit einem umfassenden (rechtskräftigen)
gerichtlichen Unterlassungsvergleich.
Die Liegenschaft in der Franz-Eduard-Matras-Gasse 5–7 galt in den
vergangenen Jahren als Ausgangspunkt zahlreicher
Besitzstörungsabmahnungen gegen Autofahrer:innen. In vielen Fällen
führten geringfügige Störungen zu überhöhten Forderungen in
Abmahnschreiben. Trotz gerichtlich erfolgreicher Unterlassungsklagen
wurde das Geschäftsmodell unter wechselnden Gesellschaften
fortgeführt, darunter die Franz Eduard Madras Gasse 5-7
Projektentwicklung GmbH, die D-22 Construction GmbH und die PV22
GmbH.
Der VKI hat nun den mutmaßlichen Drahtzieher hinter diesen
Gesellschaften, Michael Nowak, geklagt und einen umfassenden
Unterlassungsvergleich erzielt. Darin verpflichtet er sich, künftig
jede Beteiligung an Abmahnschreiben im Zusammenhang mit KFZ-
Besitzstörungen und überhöhten Zahlungsforderungen zu unterlassen.
Ebenso hat er sich zur Unterlassung schikanöser Rechtsausübung im
Zusammenhang mit Besitzstörungen verpflichtet.
„Mit diesem Vergleich setzen wir ein deutliches Zeichen gegen
missbräuchliche Abmahnmodelle und die Kapitalisierung von
Besitzstörungsansprüchen. Verbraucher:innen dürfen nicht durch
systematisch überhöhte Forderungen unter Druck gesetzt werden“,
betont Dr. Petra Leupold, Leiterin Intervention im VKI.