ÖAMTC: Österreichweit einheitliche Verkehrsstrafen ab 2027

Wien (OTS) – Das Bundesministerium für Mobilität (BMIMI) hat den
angekündigten
neuen Verkehrsstrafen-Katalog veröffentlicht: Ab 1. Jänner 2027
werden Anonymverfügungen somit bundesweit in einheitlicher Höhe
verhängt – unabhängig davon, in welchem österreichischen Bundesland
die Übertretung begangen wurde.

Der ÖAMTC bewertet die geplante Vereinheitlichung der Strafhöhen
bei Anonymverfügungen grundsätzlich positiv: „Die Harmonisierung ist
ein sinnvoller und auch längst überfälliger Schritt, da der jeweilige
Verkehrsminister schon seit Jahren die Möglichkeit – oder eigentlich
den Auftrag – hat, bundesweite Kataloge für Anonymverfügungen zu
schaffen“, analysiert ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. „Künftig können
Strafdrohungen somit auch besser verständlich kommuniziert werden.“

Erhöhung der Verkehrsstrafen „deutlich über der Inflationsrate“

Gleichzeitig übt der Mobilitätsclub jedoch Kritik an der Erhöhung
sämtlicher Verkehrsstrafen um durchschnittlich 50 Prozent. So kostet
z. B. das Abstellen eines Fahrzeugs im Halte- und Parkverbot oder das
Vergessen einer Parkscheibe in der Kurzparkzone künftig 60 Euro. Das
verbotene Einfahren in eine Kreuzung bei gelber Ampel wird mit 70
Euro geahndet. Wer im Ortsgebiet mit 61 km/h geblitzt wird oder an
einer Stopptafel nicht vollständig anhält, muss ab Jänner 2027 mit
einer Strafe von 80 Euro rechnen. Noch teurer ist mit künftig 100
Euro die Missachtung des Rechtsfahrgebotes, etwa auf Autobahnen.

Der Chefjurist des ÖAMTC bezeichnet die Erhöhung als „deutlich
über der Inflationsrate“ und warnt davor, budgetäre Ziele auf diese
Weise erreichen zu wollen: „Es ist weder realistisch noch redlich,
dass man damit rechnet, dass Menschen strafbare Handlungen setzen,
und auf diese Weise ein Budget sanieren möchte.“

Club ortet weiteren Handlungsbedarf bei Organmandaten

Weiteren Handlungsbedarf sieht der ÖAMTC bei Organmandaten – also
Delikten, die bei Anhaltungen der Polizei direkt vor Ort geahndet
werden. „Auch hier fehlt bislang eine bundesweite Einheitlichkeit“,
so Martin Hoffer. Er spricht sich für eine Harmonisierung aus, betont
jedoch klar: „Einheitlichkeit darf nicht automatisch höhere Strafen
bedeuten.“

Stichwort Lenkererhebung: Keine Änderungen gibt es bei Strafen an
eine:n konkrete:n Lenker:in – etwa, wenn die Anonymverfügung nicht
bezahlt wird oder aufgrund der Schwere der Übertretung ein
ordentliches Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet wird. Bei
Strafverfügungen und Straferkenntnissen kommt weiterhin ein
Strafrahmen zur Anwendung.