Oberwart (OTS) – Der Bundesverband der Gewaltschutzzentren spricht
sich für die
Einführung des Konsensprinzips im Sexualstrafrecht aus und
veröffentlicht dazu ein umfangreiches Positionspapier. Aktuelle
Vorfälle zeigen einmal mehr den dringenden Handlungsbedarf
Sexuelle Selbstbestimmung ist ein fundamentales Rechtsgut. Sexuelle
Handlungen ohne Einwilligung stellen eine gravierende
Rechtsgutverletzung dar und müssen klar strafrechtlich erfasst
werden. Die Gewaltschutzzentren sehen hier eine wesentliche
Schutzlücke und fordern einen Paradigmenwechsel vom bisherigen „Nein
heißt Nein“ zu einem klaren „Nur Ja heißt Ja “. Mehrere europäische
Staaten haben das Konsensprinzip bereits im Sexualstrafrecht
verankert.
Eine sexuelle Handlung soll nur dann legal sein, wenn alle
beteiligten Personen einwilligen . Maßgeblich soll ausschließlich das
Vorliegen einer freiwilligen, eindeutig geäußerten Einwilligung sein.
Ein konsensbasiertes Modell verlangt keine formalen Erklärungen oder
Verträge vor sexuellen Handlungen, sondern definiert
Einvernehmlichkeit als rechtlichen und gesellschaftlichen Standard.
Jedenfalls keine Einwilligung liegt vor, wenn das Opfer bewusstlos
ist, schläft oder aufgrund des Übergriffs erstarrt („Freezing“).
Ebenso fehlt sie bei Drohung sowie physischer oder psychischer
Gewalt. Das gilt auch bei Ausnutzung eines schutzbedürftigen
Zustands, etwa bei Angst oder Alkohol- oder Drogeneinfluss.
Werden sexuelle Übergriffe unter Anwendung von Gewalt oder Drohung,
mit Waffen oder durch zwei oder mehrere Personen begangen, sollen
strengere Strafdrohungen vorgesehen werden.
Änderungen im Strafrecht haben in der Vergangenheit wiederholt
gesellschaftliches Umdenken angestoßen. Die klare rechtliche
Verankerung von Einwilligung als Voraussetzung sexueller Handlungen
kann präventiv wirken und neue gesellschaftliche und
selbstverständliche Standards setzen.
Karin Gölly, Bundesverbandsvorsitzende der Gewaltschutzzentren,
betont : “Derzeit liegt der Fokus im Strafverfahren darauf, ob das
Opfer Widerstand geleistet oder seine Ablehnung zum Ausdruck gebracht
hat. Das Konsensprinzip bringt eine Entlastung für Betroffene, weil
bei diesem der Fokus darauf gerichtet ist, ob in jeder Phase des
sexuellen Kontakts eine Einwilligung vorlag.
Das vollständige Positionspapier ist HIER abrufbar.