Nicht auf Schiene: Bahnzwang für Abfall schadet Kreislaufwirtschaft, Klima und Wettbewerb

Wien (OTS) – Der Zentralverband Spedition & Logistik (ZV) warnt vor
den massiven
negativen Folgen des bestehenden und geplanten Bahnzwangs für
Abfalltransporte. Bereits heute müssen Abfälle ab einer
Transportdistanz von 200 Kilometern verpflichtend auf der Schiene
befördert werden. Ab 1. Jänner 2026 soll diese Grenze auf 100
Kilometer reduziert werden.

„Diese Regelung ist ökologisch wirkungslos, wirtschaftlich
schädlich und rechtlich höchst bedenklich“, betont ZV-Präsident
Alexander Friesz. „Selbst das Umweltministerium bestätigt in seinem
eigenen Evaluierungsbericht, dass durch den Bahnzwang bei
Abfalltransporten keinerlei messbare CO₂-Einsparungen erzielt werden.
Das theoretische Potenzial liegt im Promillebereich.“

Zwtl.: Nicht ökologisch, wirtschaftlich untragbar

Die gesetzlichen Vorgaben treffen vor allem Recycling- und
Entsorgungsunternehmen hart. Für viele Transportstrecken ist die
Schiene logistisch ungeeignet, oft um ein Mehrfaches teurer und mit
erheblichen Verzögerungen verbunden. Sekundärrohstoffe wie Altmetall,
Altholz oder Altpapier werden dadurch zunehmend ins Ausland
exportiert – kontraproduktiv für die österreichische
Kreislaufwirtschaft.

Zwtl.: Rechtsstaatlich bedenklich und bürokratisch belastend

Die einseitige Bevorzugung eines Verkehrsträgers widerspricht
grundlegenden Prinzipien des freien Wettbewerbs und führt zu
Marktverzerrungen. Zudem verursacht die verpflichtende Abfrage über
die Plattform aufschiene.gv.at laut Berechnungen einen jährlichen
Verwaltungsaufwand von rund 3,5 Mio. Euro – ohne erkennbaren Nutzen.

Der Zentralverband fordert daher von der Bundesregierung:

1.

den Stopp des ab 2026 geplanten Ausbaus des Bahnzwangs für
Abfallprodukte,

2.

die Aufhebung des bestehenden Abfalltransporte-Bahnzwangs,

3.

gezielte Investitionen in intermodale Infrastruktur, um
freiwillige, marktkonforme Bahntransporte für Abfälle zu ermöglichen.

„Eine ökologische Verkehrspolitik muss auf Anreize statt auf
Zwang setzen. Wer Recycling und Klimaschutz ernst meint, darf die
Kreislaufwirtschaft nicht durch praxisferne Vorschriften
konterkarieren“ , so Friesz abschließend.