Maria Enzersdorf (OTS) – Tiefgreifende Änderungen stehen schon
demnächst bei den
Stromnetzentgelten bevor: Ab Jänner 2027 soll die bisherige
Tarifstruktur durch einen sogenannten Leistungstarif abgelöst werden,
wie es ihn für Industrie und Gewerbe in ähnlicher Form schon heute
gibt. Für die Höhe des Entgelts wird dann nicht mehr nur die
verbrauchte Strommenge maßgeblich sein, sondern auch die maximal in
Anspruch genommene Leistung. Die Netzbetreiber begrüßen die aktuellen
Pläne. „Der Leistungstarif führt zu mehr Fairness und stärkt die
Versorgungssicherheit“, erklärte der Geschäftsführer von Netz
Niederösterreich, Werner Hengst, beim Energiepolitischen
Hintergrundgespräch des Forums Versorgungssicherheit am 17. April
2026.
Die Sprecherin des Forums Versorgungssicherheit, Brigitte Ederer,
hob die neuen Möglichkeiten hervor, die dadurch für Konsumenten und
Konsumentinnen entstehen:
„„Wer darauf achtet, nicht allzu viele Geräte gleichzeitig in
Betrieb zu nehmen und seinen Verbrauch gleichmäßig verteilt, soll
profitieren. Das sehe ich auch verteilungspolitisch positiv, denn
Haushalte mit höheren Einkommen haben in der Regel auch mehr
Elektrogeräte und nehmen daher die Netze stärker in Anspruch. Konkret
wird das allerdings davon abhängen, wie der Tarif im Detail gestaltet
wird.“
Zwtl.: Fairness und Effizienz
Der Leistungstarif ist eine Antwort auf die steigenden
Herausforderungen an die Netzinfrastruktur. Die Beanspruchung der
Netze steigt durch die natürlichen Schwankungen bei der Produktion
von Wind- und Sonnenstrom ebenso wie durch die E-Mobilität oder durch
die Zunahme von Wärmepumpen. „Der Umbau unseres Energiesystems ist
grundsätzlich sehr zu begrüßen“, betont Hengst, „die Netze sehen es
auch als ihre Aufgabe, die Transformation in Richtung Klimaschutz
weiter zu beschleunigen. Dabei müssen aber alle Möglichkeiten genutzt
werden, um das System effizient und vor allem fair zu gestalten.“
Bisher war die einzig variable Größe beim Strompreis die
verbrauchte Menge. Für die Beanspruchung der Netze wird derzeit noch
lediglich eine fixe Pauschale eingehoben. Künftig soll auch die
maximal beanspruchte Leistung mit einbezogen werden, denn davon hängt
es ab, wie stark die Netze belastet werden. Das beste Beispiel
liefert das Laden eines E-Mobils: Wer sein Auto mit einer Strommenge
von 50 Kilowattstunden beladen will, kann das langsam über Nacht tun
oder aber im Schnellverfahren innerhalb von 2 Stunden. Im einen Fall
würde er über eine längere Zeit nicht mehr als 5 kW Leistung
anfordern, im anderen Fall eine Leistungsspitze von 25 kW benötigen.
Derzeit wäre der Strompreis in beiden Fällen der gleiche. Künftig
sollen die Schnell-Lader für die höhere Beanspruchung der
Infrastruktur auch einen höheren Beitrag leisten. Hengst: „Damit
schaffen wir mehr Fairness im System. Haushalte, die ihren
Stromverbrauch gleichmäßig verteilen, sollen profitieren.“
Der Leistungstarif soll Anreize für flexibles Verbrauchsverhalten
schaffen, wodurch Lastspitzen reduziert werden und der Netzausbau
effizienter gestaltet werden kann.
Zwtl.: Smart Meter als Voraussetzung
Technische Grundlage für den Leistungstarif sind Smart Meter,
digitale Stromzähler, die den Stromverbrauch in
Viertelstundenintervallen messen. Für die Abrechnung soll die höchste
gemessene gemittelte Viertelstunden-Leistung innerhalb eines Monats
herangezogen werden. Die Werte sind für die Kundinnen und Kunden
transparent nachvollziehbar. Sie können also ihr Nutzungsverhalten
aktiv steuern und so gezielt Kosten beeinflussen. So könnte es
sinnvoll sein, Waschmaschine, Geschirrspüler, Wäschetrockner und
Backrohr nur zeitversetzt in Betrieb zu nehmen.
Hengst empfiehlt allen Stromkunden und -kundinnen, sich schon
jetzt mit den eigenen Verbrauchsdaten auseinanderzusetzen, was über
die Online-Portale des jeweils zuständigen Netzbetreibers möglich
ist: „Für eine typische Wohnungskunden mit einem gleichmäßigen
Stromverbrauch wird es laut unserem Wissensstand zu keinen Mehrkosten
kommen. Für Haushalte, die ein E-Mobil, eine Wärmepumpe oder sonst
ein Gerät mit hoher Leistung besitzen, könnte es hingegen interessant
sein, das eigene Verbrauchsverhaltens genauer zu prüfen.“ Zusätzlich
entwickeln Wiener Netze und Netz NÖ derzeit eine App, die das
Beobachten des eigenen Verbrauchs erleichtert.
Die konkrete Ausgestaltung des Leistungstarifs ist noch offen.
Das neue E-Wirtschaftsgesetz (ElWG) hat die gesetzlichen Grundlagen
dafür geschaffen. Am Zug ist jetzt die Regulierungsbehörde E-Control,
die im Wege von Verordnungen die neue Tarifstruktur festlegen wird.
Ziel ist eine praxistaugliche und transparente Umsetzung, die sowohl
die Interessen der Kundinnen und Kunden als auch die Anforderungen
eines stabilen Energiesystems berücksichtigt.
Das Forum Versorgungssicherheit ist die gemeinsame Plattform von
fünf Verteilernetzbetreibern: Wiener Netze, Netz Niederösterreich,
Netz Burgenland, Linz Netz und Netz Oberösterreich.