Wien (OTS) – Heute läuft die Frist für Stellungnahmen zur Änderung
der Bauordnung
in NÖ ab. Das wäre die beste Chance, die Bauordnung zu ändern, sodass
die Zelte für die Ackerschweine am Betrieb Hubmann in Gerersdorf
genehmigt werden können. Vorgeblich müsste die Landwirtschaftskammer
NÖ daran interessiert sein, ist sie doch am BOKU-Projekt zur
Untersuchung dieser Haltungsform beteiligt. Man hofft, nicht mit dem
Ziel, sie zu desavouieren. Letzteres liegt leider nahe, weil die
Landwirtschaftskammer NÖ allen Ernstes in einem Email an den Betrieb
Hubmann ihre Rechtsansicht mit den Worten vermittelt hat: der Betrieb
Hubmann mit den Ackerschweinen im Zelt sei nicht genehmigungsfähig.
Dazu kommt noch, dass der Unabhängige Bauernverband UBV bei der
Vollversammlung der Landwirtschaftskammer NÖ am 2. Dezember 2024
beantragt hat, dass sich die Kammer für eine Änderung der Bauordnung
einsetzt, damit die Zelte für die Ackerschweine genehmigt werden
können. Dieser Antrag wurde vom ÖVP-Bauernbund mit seiner Mehrheit in
der Kammer niedergestimmt. Und tatsächlich hat die Kammer keine
dahingehende Stellungnahme zur Änderung der Bauordnung in NÖ
abgegeben, die bis heute in Begutachtung ist.
Also jetzt einmal langsam:
– Die Landwirtschaftskammer NÖ ist Teil eines Projekts, die
Haltungsform „Ackerschweine im Zelt“ des Betriebs Hubmann auf ihre
Tauglichkeit zu untersuchen
– Dieselbe Kammer hält aber diese Haltungsform für nicht
genehmigungsfähig
– Und dieselbe Kammer stimmt einen Antrag auf Änderung der Bauordnung
nieder, mit der die Zelte am Acker genehmigt hätten werden können
VGT-Obperson DDr. Martin Balluch dazu: „Ein Schelm, wer da Böses
denkt. Warum beteiligt sich die Kammer an einer Untersuchung einer
Haltungsform, die sie für nicht genehmigungsfähig hält? Was will sie
damit bezwecken? Und wenn die Kammer wirklich die Landwirt:innen
unterstützen würde, müsste sie sich dann nicht für diese Haltungsform
einsetzen? Wie passt das damit zusammen, dass dieselbe Kammer einen
Antrag auf Änderung der Bauordnung, sodass die Haltungsform
bewilligungsfähig würde, abschmettert? Und keine diesbezügliche
Stellungnahme zur jetzigen Änderung der Bauordnung abgibt? Wie lässt
sich das anders erklären, als dass die Landwirtschaftskammer NÖ nur
die große Tierindustrie mit Vollspaltenboden im Auge hat und die
alternativen Haltungssysteme der Pionier:innen unter den
Landwirt:innen, die den Schweinen Stroh, Suhle und ganztägig Freilauf
bieten, sabotiert, wo es nur geht? Der ÖVP Bauernbund will nicht,
dass sich die Strohhaltung durchsetzt, weil die Tierindustrie auf
Vollspalten setzt. Das ist die einzig mögliche Schlussfolgerung aus
den Fakten zu diesem Fall. Ein bauernfeindliches Armutszeugnis!“
Pressefotos (Copyright: VGT.at)