Wien (OTS) – „Den Kranken und Versicherten im Land wird von der ÖGK
wieder einmal
ins Börserl gegriffen und das mit aktiver Unterstützung der
zuständigen SPÖ-Ministerin Schumann“, kritisiert Ralph Schallmeiner,
Gesundheitssprecher der Grünen. „Heimlich, still und leise wurden
Leistungen gekürzt und Selbstbehalte erhöht, ohne die Versicherten
darüber ordentlich zu informieren.“
Die Hauptversammlung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK)
hat am 19. Februar 2026 eine Änderung ihrer Satzung beschlossen.
Genehmigt wurde diese am 26. Februar durch die zuständige Ministerin,
veröffentlicht im RIS am 27. Februar. Eine Information der
Versicherten oder eine entsprechende Kommunikation der ÖGK blieb
jedoch aus. „Besonders bemerkenswert ist die Reaktion der Ministerin:
Wenn Leistungen gekürzt werden, erklärt sie sich für nicht zuständig
und verweist auf die Selbstverwaltung der Sozialversicherung.
Tatsache ist aber: Diese Satzungsänderung tritt nur in Kraft, weil
sie von ihr genehmigt wurde“, sagt Schallmeiner.
Die Änderungen treffen vor allem Menschen, die ohnehin stärker
auf das öffentliche Gesundheitssystem angewiesen sind. Seit 1. März
wurde etwa der Familienzuschlag beim Krankengeld gestrichen.
Versicherte mit Familienangehörigen – insbesondere
Alleinerzieher:innen und Alleinverdiener:innen – erhielten bisher ab
dem 43. Krankenstandstag einen Zuschlag von zehn Prozent. Dieser
entfällt nun ersatzlos.
Weitere Verschlechterungen folgen mit 1. Mai: Der Selbstbehalt
für medizinisch notwendigen Zahnersatz steigt von 25 auf 30 Prozent.
Bei Behandlungskosten von 5.000 Euro bedeutet das rund 250 Euro mehr
aus eigener Tasche. Gleichzeitig werden Krankentransporte künftig nur
noch bei bestätigter Gehunfähigkeit bewilligt, während Gründe wie
fehlende öffentliche Verkehrsmittel oder Begleitpersonen nicht mehr
ausreichen.
Auch bei der Kieferregulierung für Kinder kommt es zu
Einschränkungen: Zwei Diagnosen werden aus dem Leistungskatalog
gestrichen, zudem werden Kostenzuschüsse für bestimmte
außervertragliche Behandlungen gestrichen und Einstufungen angepasst.
„Das bedeutet strengere Voraussetzungen und es sind mehr Privatkosten
für Familien gerade in Regionen, in denen es ohnehin zu wenige
Vertrags-Kieferorthopäd:innen gibt, zu befürchten“, meint
Schallmeiner und weiter: „Zusätzlich wird beim verlängerten
Krankengeld eine weitere verpflichtende Begutachtung zwischen der 63.
und 67. Woche eingeführt. Das trifft wiederum chronisch kranke
Menschen wie ME/CFS-Patient:innen besonders stark.“.
Für Schallmeiner stellt sich dabei auch eine grundsätzliche
Frage: „Die Bundesregierung hat den Gesundheitsreformfonds
geschaffen, über den jährlich zumindest 500 Mio. Euro zur Verfügung
stehen. Wenn gleichzeitig grundlegende Leistungen gekürzt und
Selbstbehalte erhöht werden, stellt sich schon die Frage: Warum wird
dieses Geld nicht genutzt, um genau solche Einschnitte zu
verhindern?“
Abschließend kritisiert Schallmeiner die fehlende Transparenz:
„Millionen Versicherte sind betroffen, informiert wurden sie darüber
praktisch nicht. Leistungen kürzen und gleichzeitig vom Kampf gegen
die Zwei-Klassen-Medizin reden, das passt einfach nicht zusammen.“