FPÖ-Dorner: „Bürgermeister verweigert Volksbefragung, weil Bürgerwille stört“

Traismauer/St. Pölten (OTS) – Bereits im Februar war in Traismauer
(St. Pölten-Land) ein
Initiativantrag auf Durchführung einer Volksbefragung über weitere
Windkraftwidmungen eingebracht worden. Anstatt den Bürgerwillen rasch
umzusetzen, verschleppte Bürgermeister Herbert Pfeffer das Verfahren
über Monate, zog Rechtsanwälte bei und ließ ein Gutachten des
Verfassungsrechtlers Heinz Mayer erstellen.

Die ursprünglich für vergangene Woche anberaumte
Gemeinderatssitzung war nicht beschlussfähig, nachdem alle Mandatare
der Opposition aus Protest den Sitzungssaal verlassen hatten. Am 15.
Juli 2026 ging es weiter, es standen nur die beiden
Tagesordnungspunkte „Partnerschaftsvertrag“ und „Initiativantrag“ auf
der Tagesordnung.

Im ersten Tagesordnungspunkt wurde der Partnerschaftsvertrag mit
der WEB Windenergie AG gegen die Stimmen der Opposition beschlossen.
Zuvor hatte FPÖ Traismauer Stadtrat und Zustellungsbevollmächtigter
des Initiativantrages, Wolfgang Freißmuth, beantragt, die
Beschlussfassung bis zum Vorliegen des Ergebnisses der beantragten
Volksbefragung auszusetzen. Dieser Antrag wurde von der SPÖ-Mehrheit
abgelehnt.

Im zweiten Tagesordnungspunkt verweigerte SPÖ-Bürgermeister
Herbert Pfeffer schließlich die gesetzlich vorgesehene Volksbefragung
mit einer aus Sicht der FPÖ abenteuerlichen Begründung. Stattdessen
kündigte er die Durchführung einer sogenannten „Bürgerbefragung“ an.
Für die Freiheitlichen ist dieses Vorgehen rechtlich wie
demokratiepolitisch nicht nachvollziehbar. Denn: Die Volksbefragung
nach der NÖ Gemeindeordnung ist ein gesetzlich geregeltes Instrument
der direkten Demokratie mit klaren Verfahrensbestimmungen. Die vom
Bürgermeister angekündigte „Bürgerbefragung“ ist hingegen in der NÖ
Gemeindeordnung nicht vorgesehen.

„Wovor fürchtet sich der Bürgermeister?“

GVV-Obmann LAbg. Dieter Dorner übt scharfe Kritik: „Anstatt die
Bevölkerung einfach zu befragen, hat der Bürgermeister monatelang
Zeit, Steuergeld für Anwälte und Gutachten sowie personelle
Ressourcen aufgewendet. Obwohl selbst das Gutachten von DDr. Heinz
Mayer ausdrücklich bestätigt, dass es der Gemeinde weiterhin
unbenommen bleibt, eine Widmung vorzunehmen, verweigert der
Bürgermeister die gesetzlich vorgesehene Volksbefragung. Stattdessen
konstruiert er neue Argumente, wonach ausgerechnet in diesem Fall die
Bürger nicht entscheiden dürften, weil vor einer Widmung unter
anderem naturschutzrechtliche oder UVP-rechtliche Aspekte zu
beurteilen seien. Genau diese fachlichen Prüfungen sind jedoch
Aufgabe der zuständigen Behörden und nicht Gegenstand einer
Volksbefragung. Die Bürger entscheiden nicht über Vogelschutzzonen
oder UVP-Verfahren, sondern darüber, ob der Gemeinderat von seiner
Widmungskompetenz Gebrauch machen soll.“

Dorner weiter: „Würde man der Argumentation des Bürgermeisters
folgen, wäre das in der NÖ Gemeindeordnung ausdrücklich verankerte
Initiativrecht praktisch wertlos. Denn nahezu jede Angelegenheit,
über die Bürger eine Volksbefragung verlangen können, setzt zuvor
rechtliche, technische oder fachliche Prüfungen voraus. Eine
Einschränkung des Initiativrechts auf ‚einfache‘ Fragen kennt die NÖ
Gemeindeordnung nicht. Eine derartige Auslegung würde daher das
gesetzlich verankerte Initiativrecht weitgehend leerlaufen lassen und
wirft aus unserer Sicht erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken im
Hinblick auf den gesetzlich gewährleisteten Rechtsschutz und das
demokratische Mitwirkungsrecht der Gemeindebürger auf.“

Beschwerde an Landesverwaltungsgericht

GVV-Obmann Dorner fasst zusammen: „Es stellt sich daher schon die
Frage: Wovor fürchtet sich der Bürgermeister derart, dass er jeden
nur denkbaren Weg sucht, um eine Volksbefragung zu verhindern?“

FPÖ-Stadtrat Wolfgang Freißmuth kündigt daher den Rechtsweg an:
„Der Bürgermeister verweigert den Bürgern jenes Mitspracherecht, das
die NÖ Gemeindeordnung ausdrücklich vorsieht, und ersetzt es durch
eine selbst erfundene ‚Bürgerbefragung‘. Das werden wir nicht
akzeptieren. Sobald uns der ablehnende Bescheid zugestellt wird,
werden wir Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht NÖ erheben. Wir
stehen auf der Seite der Bürger, die ihr gesetzlich vorgesehenes
Mitspracherecht einfordern. Ob dieses Recht zugunsten politischer
Interessen ausgehebelt werden darf, soll nun ein unabhängiges Gericht
entscheiden.“