Evaluierung des HinweisgeberInnenschutzgesetzes:

Wien (OTS) – Das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) bleibt in
seiner
derzeitigen Ausgestaltung deutlich hinter seinem Anspruch zurück.
Anlässlich der gesetzlich vorgesehenen laufenden Evaluierung des
Gesetzes legt Transparency International eine umfassende
Stellungnahme vor und fordert gezielte substanzielle Nachbesserungen,
um einen wirksamen Schutz von HinweisgeberInnen in Österreich
sicherzustellen.

Ein wesentlicher Kritikpunkt betrifft den derzeit engen
sachlichen Anwendungsbereich des Gesetzes. Dieser beschränkt sich im
strafrechtlichen Bereich im Wesentlichen auf Korruptionsdelikte,
während weit verbreitete Strafbestände, wie Betrug, Untreue etc.,
weiterhin unberücksichtigt bleiben. Empirische Daten zeigen jedoch,
dass gerade diese Delikte in der Praxis deutlich häufiger auftreten.

„Die bisherigen Erfahrungen aus der Praxis zeigen sehr deutlich,
dass viele HinweisgeberInnen mit ihren Meldungen durch das Raster des
Gesetzes fallen“, betont Louise-Marie Petrovic, Leiterin der
Arbeitsgruppe Whistleblowing von TI-Austria. „Ein wirksamer Schutz
darf sich nicht auf einen eng definierten Deliktskatalog beschränken.
In der aktuellen Ausgestaltung bleibt ein großer Teil relevanter
Hinweise schlicht ungeschützt. Das untergräbt die Funktionsfähigkeit
des gesamten Systems.“

Darüber hinaus besteht Reformbedarf bei zentralen strukturellen
Fragen. Das derzeitige Sanktionssystem ist unausgewogen und belastet
HinweisgeberInnen teils stärker als Organisationen, die ihren
Pflichten nicht nachkommen. Zudem fehlt eine klare gesetzliche
Absicherung anonymer Meldekanäle, obwohl sie entscheidend dafür sind,
dass Hinweise überhaupt abgegeben werden. Auch Rechtsunsicherheiten –
etwa im Verhältnis zur Strafprozessordnung – sowie schwer umsetzbare
Dokumentations- und Berichtspflichten erschweren die Anwendung des
Gesetzes.

Auch im Lichte aktueller europäischer Entwicklungen und
Rechenschaftspflichten im Bereich der
Nachhaltigkeitsberichterstattung und unternehmerischen
Sorgfaltspflichten besteht Anpassungsbedarf. Der
HinweisgeberInnenschutz muss auf weitere relevante Bereiche wie
Umwelt, Menschenrechte und Unternehmensführung ausgeweitet werden, um
den Anforderugen tatsächlich gerecht zu werden.

„Die Evaluierung des HinweisgeberInnenschutzgesetzes bietet eine
wichtige Gelegenheit, bestehende Mängel zu beheben und Vertrauen in
staatliche und unternehmerische Integritätssysteme zu stärken“ ,
erklärt Bettina Knötzl, Vorstandsvorsitzende von TI-Austria. „Ein
moderner Rechtsrahmen muss HinweisgeberInnen effektiv schützen,
Rechtssicherheit gewährleisten und gleichzeitig den Anforderungen
eines sich wandelnden europäischen Regulierungsumfelds gerecht
werden.“

Konkrete Reformforderungen umfassen:

1.

Ausweitung des sachlichen und persönlichen Anwendungsbereichs

2.

Keine Einschränkungen nach Unternehmensgröße oder nach Inhalt der
Meldung

3.

Einführung und Absicherung anonymer Meldekanäle

4.

Überarbeitung des Strafen- und Sanktionssystems zugunsten eines
ausgewogenen Ansatzes

Die vollständige Stellungnahme ist hier abrufbar: Stellungnahme
HSchG TI-Austria