EU Pakt im Praxistest: Caritas sieht Lücken für Vulnerable und Integrationswillige

Wien (OTS) – „Der EU Pakt ist hochkomplex. Er verlangt Behörden und
Betroffenen
enorme Orientierung ab. In dieser Komplexität liegen zwei
entscheidende Lücken: Erstens werden vulnerable Menschen zu oft
übersehen, und zweitens verlieren Menschen, die längst in Österreich
arbeiten, ihre Zukunft in Österreich“, kommentiert Nora Tödtling-
Musenbichler, Präsidentin der Caritas Österreich, das Asyl- und
Migrationspakt-Anpassungsgesetz, kurz AMPAG bzw EU Pakt. Seine
Begutachtungsfrist endet morgen, 12. Februar.

Das neue Asylsystem stellt Menschen, Behörden und
Beratungsstellen vor neue Herausforderungen.

Das neue EU-Asylsystem bringt viele Veränderungen auf einmal mit
sich. Künftig werden neue europarechtliche Verordnungen und nationale
Gesetze gleichzeitig angewendet. Europäische und österreichische
Regeln greifen dauerhaft ineinander, was Unsicherheit erzeugt und
alle Beteiligten vor zusätzliche Aufgaben stellt. Für Betroffene ist
es schwer erkennbar, welche Schritte folgen und welche Folgen sie
haben werden.

Der Versuch, Asylverfahren und Standards in allen EU-
Mitgliedsstaaten zu vereinheitlichen, ist positiv. Eine gemeinsame
Lösung ist notwendig, und der EU-Pakt enthält durchaus sinnvolle
Schritte – etwa, dass Einvernahmen künftig aufgezeichnet werden
müssen.

Zugleich greifen zentrale Regelungen zu kurz. Der vorliegende
Entwurf bleibt in mehreren Bereichen problematisch, etwa bei der
geplanten Quotenregelung im Familiennachzug, die europarechtswidrig
sein dürfte, oder bei den weiterhin fehlenden Obsorge-Regelungen ab
dem ersten Tag für unbegleitete Minderjährige.

Für die Caritas stehen jedoch zwei weitere Punkte besonders im
Fokus:

Die gravierendste Lücke: Vulnerable Menschen fallen durchs
Raster.

Zünftig entscheidet ein schnelles Screening über den
Verfahrensweg. Dieser Moment kann darüber entscheiden, wie viel Zeit,
Unterstützung und Schutz eine Person in ihrem Asylverfahren erhält.

Das Screening soll in Polizeistationen stattfinden – ohne
begleitende psychologische oder sozialarbeiterische Expertise. Im
besten Fall werden sichtbare Vulnerabilitäten erkannt, viele andere
jedoch nicht, beispielsweise traumatische Belastungen,
Lernschwierigkeiten, psychische Erkrankungen oder spezielle
Schutzbedürfnisse, etwa von LGBTIQ-Personen.

Bleibt eine Vulnerabilität unentdeckt, kann die Person in einem
beschleunigten Verfahren landen. Dort sind die Fristen kurz, und
Beschwerden haben keine aufschiebende Wirkung. Eine Abschiebung kann
erfolgen, ohne die finale Überprüfung durch ein Gericht, ob Schutz
notwendig und rechtlich gegeben wäre.

„Wenn wir Verletzlichkeit nicht erkennen, riskieren wir
Fehlentscheidungen und im schlimmsten Fall das Leben von Menschen.
Wir brauchen Screenings mit Fachwissen und ein Verfahren, das Fehler
korrigierbar macht“, so Tödtling-Musenbichler.

Die Caritas fordert:
· Screenings mit echter Fachkompetenz statt nur mit Checklisten.
· das Recht, selbst eine Vulnerabilität geltend zu machen, und
· ein anfechtbares Verfahren, wenn die Zuteilung falsch ist.

Die zweite große Lücke: Österreich verliert Menschen, die sich
längst bewiesen haben.

Viele Asylsuchende arbeiten bereits in Österreich. Sie
absolvieren eine Lehre oder sind in Mangelberufen tätig. Sie sind
motiviert, integriert und übernehmen Verantwortung im Betrieb. Zudem
haben sie bereits mehrere Hürden gemeistert: Sie brauchten eine
Beschäftigungsbewilligung des AMS inklusive Arbeitsmarktprüfung, um
während ihres Asylverfahrens arbeiten zu dürfen. Diese Menschen haben
sich bereits bewiesen – fachlich, sprachlich und sozial.

Trotzdem verlieren sie mit einem negativen Asylbescheid sofort
ihren Arbeitsplatz – selbst, wenn sie seit Jahren verlässlich
arbeiten und in Branchen tätig sind, in denen Personal fehlt.

Bisher war es aus mehreren Gründen nicht möglich, während des
Asylverfahrens auf einen regulären Aufenthaltstitel umzusteigen. Neu
ist: Die EU-Verfahrensverordnung erlaubt es, einen Asylantrag
zurückzuziehen. Durch diese Neuerung und geringfügige rechtliche
Anpassungen, könnten Menschen, die bereits hier arbeiten, während des
Asylverfahrens auf einen Aufenthaltstitel umsteigen.

Der Spurwechsel wäre eine Chance für eine sehr kleine, klar
definierte Gruppe: Menschen, die bereits arbeiten, durch das AMS
geprüft wurden, gebraucht werden, sich engagieren und bleiben wollen.
Anstatt aufwendig Fachkräfte im Ausland zu rekrutieren, könnte
Österreich jene behalten, die sich bereits bewährt haben.

„Wer Hürden meistert, arbeitet und gebraucht wird, sollte die
Chance auf einen Aufenthaltstitel bekommen. Ein Spurwechsel stärkt
Betriebe und gibt Menschen, die sich längst bewährt haben, eine
Perspektive“, sagt Tödtling-Musenbichler.

Die Caritas fordert:
· mit dem „Spurwechsel“ die Möglichkeit, während des Asylverfahrens
auf einen Aufenthaltstitel umzusteigen.
· ein Recht auf Inlandsantragstellung.
· Planungssicherheit für Arbeitnehmer*innen und Betriebe.

Ein System muss verlässlich sein.
Das neue Asylsystem wird den Alltag vieler Menschen prägen. Sie
brauchen klare Schritte, nachvollziehbare Abläufe und Entscheidungen,
die ihrer Situation gerecht werden. Und sie brauchen ein Österreich,
das ihr Potenzial erkennt und nutzt.