EU-Mercosur: Regierung genehmigte Abkommen und ignoriert Parlament

Wien (OTS) – Entgegen dem aufrechten Parlamentsbeschluss und ohne
mediales
Aufsehen hat die Regierung bereits am 13. März die Unterzeichnung des
gesamten EU-Mercosur-Abkommens per schriftlichem Umlaufbeschluss
genehmigt. (1) Heftige Kritik daran kommt von Attac.

“Das rasche und lautlose Durchwinken dieses umstrittenen
Abkommens ist ein zweifacher demokratiepolitischer Skandal. Erstens
übergeht die Regierung damit die nach wie vor gültige Bindung des
Parlaments “alle Maßnahmen zu ergreifen, einen Abschluss zu
verhindern“. Zweitens signalisiert damit ausgerechnet das bislang
ablehnende Österreich formal die Zustimmung zur vorläufigen Anwendung
– und das als einer der ersten EU-Staaten überhaupt”, kritisiert
Theresa Kofler von Attac Österreich.

Regierung sollte sich gegen undemokratische vorläufige Anwendung
aussprechen

Durch die vorschnelle Genehmigung können große Teile des
Abkommens in Österreich Kraft treten, ohne dass gewählte
Parlamentarier*innen auf europäischer oder nationaler Ebene jemals
darüber abgestimmt haben. Zudem ist noch unklar, ob die Aushebelung
des Einstimmigkeitsprinzips – und damit des österreichischen Vetos –
überhaupt EU-rechtskonform war. Das EU-Parlament hat dazu im Jänner
eine entsprechende Prüfung durch den EuGH beantragt.

“Anstatt das gesamte Abkommen still und heimlich durchzuwinken,
sollte sich die Regierung klar gegen die undemokratische vorläufige
Anwendung aussprechen. Ein Abkommen, das Klimaschutz und
Menschenrechte derart untergräbt, sollte gestoppt und mit einem
völlig neuen Mandat verhandelt werden”, fordert Kofler.

(1) Hintergrund: Was genau hat die Regierung genehmigt und ist
sie dazu verpflichtet?

Um die nationalen Parlamente weitgehend zu umgehen hatte die EU-
Kommission entschieden, das EU-Mercosur-Abkommen in folgende zwei
Teile zu “splitten”:

1. Das Interim Trade Agreement (iTA), das sich nur mit Handel und
handelsbezogenen Fragen befasst. Es fällt in die Zuständigkeit der EU
und wurde durch mehrheitlichen EU-Ratsbeschluss vom 9. Jänner
genehmigt. Es soll nun auch ohne die Zustimmung des EU-Parlaments und
ohne EUGH-Prüfung „vorläufig“ in Kraft treten.

2. Das “eigentliche” EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommen (EMPA),
das aus vier Teilen besteht. Teil 3 des EMPA entspricht inhaltlich
dem iTA. Österreich hat gemäß Auftrag des Parlaments auf EU-Ebene
gegen das EMPA gestimmt und wurde mit Mehrheit im EU-Rat überstimmt.

Zusätzlich ist jedes EU-Mitgliedsland eigenständige
Vertragspartei. Ob eine rechtliche Verpflichtung zur nationalen
Unterzeichnung besteht, ist rechtlich umstritten (S.17 und 19) ,
nicht ausjudiziert und daher vor allem eine politische Entscheidung.

Die Regierung hat nun jedoch am 13.3. das EMPA genehmigt, also
das gesamte Abkommen. Nahezu alle Teile des Abkommens können somit
vorläufig angewendet werden, lediglich ein sehr kleiner Teil (
konsularischer Schutz und Steuerangelegenheiten) bedarf der
Ratifizierung durch das österreichische Parlament.

(Nach vollständigem Inkrafttreten des EMPA durch die nationalen
Ratifizierungen in allen EU-Staaten wird dieses das iTA ablösen.)