Wien (OTS) – Die Vertreter des österreichischen Energiehandels warnen
eindringlich
davor, dass diese Verordnung, die ohne ausreichendes Verständnis der
Funktionsweise des Kraftstoffmarktes entwickelt wurde, strukturelle
Probleme verursachen wird und in der praktischen Umsetzung nicht
funktionieren kann.
„Diese Verordnung greift massiv in einen hochkomplexen Markt ein,
ohne dessen reale Funktionsweise zu berücksichtigen. Das kann in der
Praxis nicht gutgehen“, betont Jürgen Roth, Obmann des Energiehandels
der WKO.
Der österreichische Kraftstoffmarkt ist hochkomplex und stark
differenziert. Er umfasst einen staatlich beteiligten Monopolisten,
sechs große internationale Konzerne, registrierte Empfänger,
Steuerlager mit und ohne Raffineriebeteiligung, Tankstellen
multinationaler Unternehmen, familiengeführte Tankstellen, sogenannte
weiße Tankstellen sowie Energiehändler, die Unternehmen mit
Kraftstoffen versorgen. Diese Marktteilnehmer agieren zudem in
unterschiedlichen Vertrags- und Betriebsmodellen wie COCO, CODO und
DODO und beziehen Kraftstoffe mit unterschiedlichsten Termverträgen
oder vom Spotmarkt.
Dass eine solche Regelung in der Praxis nicht greift, ist daher
systemimmanent. Besonders gravierend ist die internationale
Dimension. Mehr als die Hälfte des Kraftstoffes, speziell Diesel,
werden in Österreich vom Ausland bezogen. Dies macht uns zu einem
klassischen Importland. Ausländische Raffinerien und multinationale
Lieferanten haben wenig Anreiz, Ware nach Österreich zu liefern, wenn
sie hier staatliche Margeneingriffe akzeptieren müssen. Kraftstoffe
sind derzeit europa- und weltweit stark nachgefragt und finden in
anderen Märkten rasch Abnehmer zu marktgerechten Bedingungen.
Nationale Eingriffe führen daher nicht zu niedrigeren Preisen,
sondern zu einer Umleitung bestehender Lieferströme, die an
Österreich vorbeifließen. „Wer in einem Importland wie Österreich
glaubt, mit nationalen Margeneingriffen Preise senken zu können,
verkennt die Realität des europäischen Kraftstoffmarktes. Die Ware
fließt dann schlicht dorthin, wo marktgerechte Bedingungen
herrschen“, warnt Jürgen Roth.
Die Verordnung entfaltet zudem eine stark asymmetrische Wirkung
innerhalb des Marktes. Vertikal integrierte, multinationale Konzerne
können Margeneingriffe und Lieferverwerfungen eher abfedern.
Gleichzeitig werden langfristige Termverträge mit familiengeführten
und unabhängigen Tankstellen unter Berufung auf Force majeure beendet
und durch deutlich teurere Spotware ersetzt. Für unabhängige
Marktteilnehmer stellt dies eine erhebliche wirtschaftliche Belastung
bis hin zur Existenzgefährdung dar.
Tankstellen, die nicht Teil integrierter Konzernketten sind,
können den Preisvorteil von fünf Cent weder erwirtschaften noch an
Kundinnen und Kunden weitergeben. Sie profitieren nicht von
konzerninternen Termverträgen und sind gezwungen, sich am Spotmarkt
zu versorgen, auf dem faktisch Versorgungsmangel herrscht. Die Folge
ist eine klassische Lose-Lose-Situation für einen großen Teil der
Tankstellen in Österreich. Die angekündigten Preisreduktionen bleiben
daher aus – ganz im Gegenteil: Die Preise werden steigen.
Ein Teil der Energiehändler zählt zur „kritischen Infrastruktur“
mit Verträgen für andere „kritische Infrastrukturen“, etwa für
Notstromaggregate von Blaulichtorganisationen, Krankenhäusern oder
anderen systemrelevanten Einrichtungen. Diese Marktverwerfungen
werden auch hier zu spüren sein, da die Versorgungssicherheit nicht
gewährleistet sein wird. „Am Ende gefährdet diese Verordnung nicht
nur unabhängige Betriebe, sondern auch die Versorgungssicherheit –
bis hinein in kritische Infrastrukturen. Das ist energiepolitisch
höchst problematisch“, so Roth.
Die Verordnung verkennt die tatsächliche Struktur und
Funktionsweise des österreichischen Kraftstoffmarktes. Sie schwächt
unabhängige Betriebe, verschärft die Versorgungslage und verfehlt ihr
erklärtes Ziel, Spritpreise zu senken. Der Energiehandel fordert
daher ausdrücklich, dass diese Verordnung nicht in Kraft tritt, um
weiteren nachhaltigen Schaden für Wettbewerb, Marktvielfalt und
insbesondere die Versorgungssicherheit zu verhindern. Wenn es der
ausdrückliche Wunsch der Bundesregierung ist, die Kraftstoffpreise zu
senken, kann dies nur mit einer befristeten Steuersenkung
funktionieren, denn nur diese würde Transparenz für die Bevölkerung
gewährleisten und nicht nachteilig auf die Versorgung und das
Preisgefüge einwirken. Etwaige Übergewinne von staatlich beteiligten
Betrieben bleiben ohnehin der ÖBAG bzw. dem zuständigen Ministerium.
(PWK132)