EABG vor dem Wirtschaftsausschuss: Bumerang-Gesetz schafft nur Probleme und hilft niemandem

Wien (OTS) – Kritik an der vor Ostern vorgestellten Regierungsvorlage
zum EABG,
die morgen im Wirtschaftsausschuss landen soll, übt die
Umweltorganisation VIRUS. Sprecher Wolfgang Rehm: „Der
Gesetzesentwurf für das wie ich es nenne ‚Erneuerbaren Ablenkungs
Bumerang Gesetz’ schafft Probleme und Rechtsunsicherheit und bedeutet
daher faktisch eine Schubumkehr. Nur weil erneuerbare Energie und
Beschleunigung draufsteht und es damit grün klingt, macht es das
nicht gut“

Eine Frotzelei ersten Ranges sei es, dass so getan werde, als ob
UVP-pflichtige Vorhaben nicht betroffen wären und dann tatsächlich
aber die Umweltverträglichkeitsprüfung ausgeschaltet werde. Der
notwendige Rahmen für die von den Ländern zu beschließenden
Beschleunigungsebiete existiere nach wie vor nicht. „Nicht
verhandelbarer Hauptmangel ist, dass das Gesetz nicht der zugrunde
liegenden RED-III-Richtlinie und auch sonst nicht dem EU-Recht
entspricht. Es ist nicht in Europaschutzgebieten die
Naturverträglichkeitsprüfung auszuschalten, wie die Regierungsvorlage
das vorsieht, sondern dürfen in derartigen Gebieten gar keine
Beschleunigungsgebiete eingerichtet werden,“ so Rehm. Unionsrecht
schreibe weiters vor, dass die Öffentlichkeit an Verfahren beteiligt
werden müsse. Hier hätten die Mitgliedsstaaten Spielräume, sei aber
Umweltorganisationen jedenfalls Parteistellung einzuräumen. Hier
lasse der EABG Entwurf ebenso aus wie beim Erfordernis für die
anstelle der UVP aufgewertete Strategische Umweltprüfung (SUP) eine
unionsrechtskonforme Regelung einzuführen. „Was passiert wenn bei der
SUP geschlampt wird, sieht man gerade beim Lobautunnel“ warnt Rehm.
Das sei ebenso wenig verhandelbar wie die notwendige Berücksichtigung
der der Renaturierungs-Verordnung. „Vorhaben, die erhebliche
Umweltauswirkungen verursachen, sind einer UVP- zu unterziehen und
ist nicht mehrfach und noch einmal zu überprüfen ob man die
vielleicht wieder wegbekommt, obwohl sie schon einmal festgestellt
wurden“, so Rehm. Von den als EABG-Beschwerdeinstanz auserkorenen
Landesverwaltungsgerichten sei alles zu erwarten nur keine
Schnelligkeit. „Schafft man hier nicht gleich und dringend einen Exit
für Projektwerber in Form der Beantragungsmöglichkeit für eine UVP,so
werden diese später händeringend darum betteln“, so Verfahrensexperte
Rehm. Die Wasserkraft einzubeziehen ist nicht gefordert und wäre eine
Ausklammerung einfacher gewesen aber hier setze das für die Vorlage
zuständige Hattmannsdorfer-Ressort auf das sonst gerade von der
Wirtschaftskammer vielkritisierte „Gold plating“. Wenn man das macht,
dann ist die Wasserrahmenrichtlinie zu berücksichtigen und gehören
die Gewässerstrecken in sehr gutem zustand auch im EABG geschützt.
„Österreichs generelle weit verbreitete Energie-Inkompetenz zeigt
sich in geballter Form im Wirtschaftsressort und hat Österreich schon
bisher wiederholt gezeigt dass eben gerade nicht jede Kilowattstunde
zählt und unglaublich viel Aufwand auf den Wasserkraft-Blindflügen
der Nachkriegszeit verpufft ist“, kritisiert Rehm. Warum man dann
noch glaube, im EABG Regelungen für Donaukraftwerke und
Großkraftwerke nach dem zweiten Verstaatlichungsgesetz aus dem
vorigen Jahrhundert zu brauchen, lasse sich aus den Erläuterungen zur
Regierungsvorlage ebenso wenig erkennen, wie aus jenen des
Ministerialentwurfs. „Würde die Regierungsvorlage so beschlossen,
wären Kämpfe um Parteistellungen und Behördenzuständigkeit
vorprogrammiert und in einer Sphäre hemmender Rechtsunsicherheit alle
Gerichtsinstanzen jahrelang beschäftigt. „Da für ein EABG eine
Zweidrittel-Mehrheit benötigt wird, ist zu hoffen, dass ein derartig
mieser Entwurf diese nicht bekommt, bevor nicht substanziell
nachgearbeitet worden und ein allen Anforderungen entsprechender
Entwurf vorgelegt worden ist.“, so Rehm abschließend.