Wien (OTS) – Das heute von der Regierung in Begutachtung geschickte,
lang
erwartete EABG soll Windkraft-Genehmigungsverfahren künftig zügiger
voranbringen. Das ist erfreulich. Leerstellen beim wichtigsten Punkt
drosseln aber den unerlässlichen Wandel in Zeiten stotternder
Wirtschaft: fehlende Länder-Ausbauziele. Ohne verbindliche und
sanktionierbare Bundesländer-Ziele fehlt das klare Signal für
regionale Wertschöpfung und Energieunabhängkeit.
„Windkraft, das heißt inländische Wertschöpfung, die noch dazu
größtenteils außerhalb der Ballungsräume im regionalen Raum entsteht.
Wind macht uns gerade in diesen geopolitisch gefährlichen Zeiten
unabhängig von ausländischen Öl- und Gasdiktaturen. Und die
Unternehmen, die dazu im Sinne des Wirtschaftsstandortes beitragen,
sind lokal tief verankert und wollen dort investieren“, so IG
Windkraft-Präsident Josef Plank.
Der aktuelle Entwurf des lang erwarteten Erneuerbaren-Ausbau-
Beschleunigungsgesetzes trage der wichtigen Transformation hin zu
einem Mehr an heimischer Energieunabhängigkeit und der so wichtigen
Investitions-Sicherheit aber nur teilweise Rechnung: „Schmerzlich
fehlen verbindliche Flächenvorgaben für die Länder. Die geplante
Beschleunigung muss in einem gemeinsamen Schulterschluss auch
wirklich eingelöst werden. Dazu braucht es naturgemäß klare Vorgaben
und Ziele für den weiteren Ausbau“, so Josef Plank.
Während einige Punkte – wie etwa die vorgesehene
Verfahrensbeschleunigung im Sinne der RED III-Richtlinie der
Europäischen Union, die verbesserten rechtlichen
Energiewendebeteiligungsmöglichkeiten für Gemeinden,die notwendige
Akzeptanz schaffen können,und insbesondere die Verankerung des
überragenden öffentlichen Interesses für Vorhaben der Energiewende –
positiv zu bewerten sind, wird die Verantwortung der Bundesländer für
den Windkraft- und damit Erneuerbaren-Ausbau klar verringert:
„Verbindliche Flächenbeitragswerte wurden von Entwurf zu Entwurf hin
zu Erzeugungsrichtwerten ohne konkrete jährliche Ziele gelenkt.
Unverbindliche Regelungen führen selten zu Beschleunigung und
pünktlicher Ziel-Einhaltung. Bundesländer können mit dem vorliegenden
Begutachtungsentwurf kaum für Verfehlungen zur Verantwortung gezogen
werden. Wiederkehrende Berichtspflichten, Zwischenziele wären sehr
wünschenswert“, so Josef Plank weiter.
Fazit: Verglichen mit dem Erstentwurf ist an der aktuellen
Version des EABG vor allem der Wegfall verpflichtenderZielvorgaben,
der Sanktionsmechanismen sowie die fehlende Verpflichtung zur
Klimaneutralität kritisch zu sehen. Die positiven Elemente – wie die
stärkere Strukturierung des Rechtsmittelverfahrens und die
Beschleunigung der Genehmigungsverfahren – können nur dann nachhaltig
wirken, wenn ein konsistenter rechtlicher Rahmen und ambitionierte
Ziele beibehalten werden. „Das erleichterte Repowering von
bestehenden Anlagen in neuere Modelle und die zusätzliche
Beschleunigung kleinerer Energiewendeprojekte sind sehr positiv zu
bewerten. Auch die oft kuriosen Landschafts- oder
Ortsschutzbestimmungen werden entschärft. Dadurch wird ein Zeichen
für schnellere Energie-Unabhängigkeit gesetzt,” so Josef Plank
abschließend.