Wien / St. Pölten (OTS) – Persönliche Assistenz ermöglicht Menschen
mit Behinderungen nicht nur
Unterstützung, sondern echte Teilhabe und eigenes Einkommen.
Besonders die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) beweist,
wie wirksame Modelle funktionieren:
2025 haben bislang rund 270 Personen in Ostösterreich die PAA
genutzt. Rund ¾ davon sind unselbständig beschäftigt, 1/8 sind
selbständig und 1/8 gehen einem Studium oder einer Lehre nach. Das
bedeutet, dass knapp 240 Personen durch Persönliche Assistenz am
Arbeitsplatz berufstätig sind. „ Die Zahlen zeigen, dass gut
ausgebaute Persönliche Assistenz berufliche Perspektiven und
wirtschaftliche Unabhängigkeit schafft. Es gibt rund 50 Personen mit
Behinderung, die sogar schon seit 15 Jahren und mehr mit PAA im
Arbeitsleben stehen und so für ihr eigenes Einkommen sorgen. Das ist
erfolgreiche Inklusion. Wer arbeitet muss auch aufstehen, kochen und
Kolleg:innen oder Freund:innen treffen können. Deshalb muss dieses
Modell auf alle Lebensbereiche ausgeweitet werden .“, erklärt Jasna
Puskaric, geschäftsführende Vorständin der WAG
Assistenzgenossenschaft. PAA wird vom Sozialministeriumservice
finanziert und wirkt.
Zwtl.: Bundesländer in der Pflicht
Während PAA bundesweit geregelt ist, bleibt die Persönliche
Assistenz im Alltag (PA) ein Flickwerk. Unterschiedliche Stundensätze
und Zugangskriterien führen zu Benachteiligungen. Besonders sichtbar
aktuell in Niederösterreich und Wien, wo niedrige Stundensätze und
steigende Selbstbehalte dazu führen, dass sich viele Betroffene ihre
Assistenz kaum mehr leisten können. Daneben sind die Zugangskriterien
in Niederösterreich restriktiv, ab Pflegegeldstufe 5 geregelt.
Änderungen wurden seitens der Landesregierung NÖ angekündigt. Das
Burgenland hat am Pilotprojekt für Persönliche Assistenz des Bundes
teilgenommen und damit eine Ganzheitlichkeit im Zugang zur
Persönlichen Assistenz ermöglicht.
„ Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz und Persönliche Assistenz
(für den Alltag) sind gleich wichtig. Es darf nicht sein, dass
Menschen arbeiten können, aber ihr Alltag unleistbar wird, nur weil
sie in einem bestimmten Bundesland lebe n“, so Puskaric.
Zwtl.: UN-BRK verpflichtet – Politik muss handeln
Die UN-Behindertenrechtskonvention garantiert Persönliche
Assistenz für ein selbstbestimmtes Leben. Unterschiedliche
Landesregelungen widersprechen dieser Verpflichtung und verhindern
Gleichstellung.
Forderung der WAG Assistenzgenossenschaft
Die WAG fordert:
–
eine bundesweit einheitliche, bedarfsgerechte und
einkommensunabhängige Regelung der Persönlichen Assistenz,
–
gleichwertige Finanzierung von Persönlicher Assistenz und
Persönlicher Assistenz am Arbeitsplatz,
–
Zielgruppe laut UN-Behindertenrechtskonvention
–
rasche Verhandlungen zwischen Bund und Ländern, damit
Selbstbestimmung nicht länger vom Wohnort abhängt.
„ Die PAA zeigt, wie gut abgestimmte Assistenz wirkt. Genau diese
Stabilität brauchen Menschen mit Behinderungen auch im Alltag und in
allen Bundesländern “, betont Puskaric.