Wien (OTS) – Peter Resetarits präsentiert in der Sendung
„Bürgeranwalt“ am
Samstag, dem 18. Oktober 2025, um 18.00 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON
folgende Beiträge:
Gefährlicher Radweg
Die Radquerung bei der Kreuzung Breitenleer Straße / Mayredergasse in
Wien Donaustadt sei lebensgefährlich, schildert Herr K. Der Beamte
fährt gerne klimaneutral mit dem Fahrrad von Neuessling zur
Schnellbahnstation Aspern Nord in die Arbeit. Doch die Querung hier
sei eine Gefahrenquelle, man kommt zu den Stoßzeiten nicht über die
vielbefahrene Breitenleer Straße. Doch seine Kritik hat bei der
Bezirksvorstehung Donaustadt und bei der für Verkehrsplanung
zuständigen MA 46 nichts bewirkt. Daher hat Herr K. die
Volksanwaltschaft um Unterstützung ersucht.
Zu viel Wild im Wald?
Seit 40 Jahren kämpft Familie M. aus Arriach in Kärnten um ihren
Wald. Das Problem: Wildverbiss. Beim ersten „Bürgeranwalt“-Dreh im
November 2022 zeigten Brunhilde und Horst M. vom Wild abgefressene
Jungbäume und abgeschälte Stämme in ihrem rund 60 Hektar großen Wald.
„Bei uns kann kein Jungbaum mehr wachsen, wenn das Wild alles
zerbeißt“, klagte Horst M. Der Grund für die Misere: Die Jägerschaft
würde nicht genug Wild erlegen. Nach dem Bericht in der Sendung
„Bürgeranwalt“ sprach auch der zuständige Bezirksjägermeister von
einem „schockierende Zustand“ im Wald der Familie M. Mehr Abschüsse –
vor allem auch das Erlegen von weiblichen Tieren – wurden
versprochen. Drei Jahre sind nun vergangen und „Bürgeranwalt“ fragt
nach, ob sich die Situation tatsächlich verbessert hat.
Fahrerflucht nach verspäteter Anzeige
Herr G. will Ende Februar dieses Jahres in Baden in Niederösterreich
zum Joggen fahren, als eine Frau mit ihrem Auto seinen Seitenspiegel
streift und beschädigt. Der 75-Jährige fährt der Lenkerin sofort nach
und notiert sich das Kennzeichen des Pkw. Danach geht er laufen. Zwei
Stunden später erstattet er dann bei der Polizei Anzeige. Für Herrn
G. ist der Vorfall damit erledigt. Daher staunt er nicht schlecht,
als er von der BH Mödling eine Strafe bekommt. Herr G. musste 165
Euro wegen des Vergehens der Fahrerflucht bezahlen, da er den Unfall
nicht umgehend bei der Polizei gemeldet hat.
Unverschuldet verletzt – wann zahlt die Versicherung des schuldigen
Lenkers?
Frau M. wurde bei einem Autounfall, an dem sie keine Schuld hatte,
schwer verletzt. Sie leidet bis heute an den Folgen dieses
Frontalzusammenstoßes, der ihr Leben nachhaltig verändert hat. Sie
ist arbeitsunfähig und verzweifelt. Obwohl die
Haftpflichtversicherung des Unfallgegners auch für alle
unfallkausalen Spätfolgen einstehen muss, gibt es regelmäßig
Konflikte darüber, welche Schmerzen, Therapien oder Behandlungen vom
Unfall herrühren. Gibt es jetzt nach 14 Jahren und mehr als einem
Dutzend Verhandlungen eine Lösung?
