Wien (OTS) – Peter Resetarits präsentiert in der Sendung
„Bürgeranwalt“ am
Samstag, dem 11. Oktober 2025, um 18.00 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON
folgende Beiträge:
Pensionierung wider Willen
Renate W. aus Wien hat sich 2024 hilfesuchend an die
Volksanwaltschaft gewandt, weil sie ihre Pensionierung als
Schuldirektorin für nicht gerechtfertigt hält. Die 66-Jährige
kritisiert, dass ihr Dienstverhältnis kein drittes Mal verlängert
wurde, obwohl es Personalbedarf gäbe. Die Argumente und Begründungen
für ihre Pensionierung wie etwa „Standort-Weiterentwicklung“ und
„Personalentwicklung“ hält sie für nicht schlüssig. Weiters fühlt sie
sich altersdiskriminiert und ungleich behandelt. Die Wiener
Bildungsdirektorin Elisabeth Fuchs diskutiert mit Volksanwalt
Christoph Luisser, an seiner Seite Renate W., nunmehr Schuldirektorin
a.D.
Lösung für Timon
Timon ist sieben Jahre alt und hat einen seltenen Gendefekt, der
es ihm unmöglich macht, mehr als 25 Worte zu sprechen. Unmittelbar
neben seinem Wohnort gibt es eine spezielle Volkschule für
Hörbeeinträchtigte, bei der er die Gebärdensprache erlernen könnte,
um so mit seinen Freunden kommunizieren zu können. Nachdem Timon
keine Hörbeeinträchtigung hat, wurde er dort jedoch nicht
aufgenommen. Timons Mutter hat sich deswegen an die Volksanwaltschaft
gewandt und um Hilfe gebeten. In der Sendung „Bürgeranwalt“ hat sich
die Bildungsdirektion bereiterklärt, eine geeignete Lösung für Timon
finden zu wollen. Und tatsächlich: Timon darf nun die von ihm
gewünschte Schule besuchen.
Unfrieden bei „Frieden“
Maria S. und Alfred S. wohnen in einer 2012 errichteten
Wohnhausanlage in Sieghartskirchen/Niederösterreich. Die Anlage wurde
von der Gemeinnützigen Baugenossenschaft „Frieden“ errichtet. Nach
zehn Jahren will das Paar die Dachgeschoßwohnung kaufen. Allerdings
bemerkten die beiden, dass ihre Wohnung im Bauteil 1 deutlich teurer
ist als eine vergleichbare Wohnung in Bauteil 2. Der Grund: Bauteil 1
beinhaltet einige Gemeinschaftsanlagen wie einen Kinderspielplatz,
einen Gemeinschaftsraum und Parkplätze, die zwar alle in der
Wohnhausanlage benützen dürfen, die Kosten aber wurden nur Bauteil 1
zugerechnet. Auch bei den Betriebskosten gibt es jedes Jahr
Ungereimtheiten. Mittlerweile liegt der Fall bei Gericht. Das Paar
fragt sich, ob es nicht doch zu einer gütlichen Lösung mit der
Genossenschaft kommen kann.