Wien (OTS) – Obmann-Stv. Burkhard Ernst mahnt die Regierung dringend,
das Vorhaben
noch einmal zu überdenken: „Es wäre ökologisch und ökonomisch der
völlig falsche Weg, nun einen Sachbezug einzuführen und könnte die
Bereitschaft zum Umstieg ersticken.“
Mit großem Befremden reagiert der österreichische Fahrzeughandel
auf die Pläne der Bundesregierung, Elektroautos künftig auch mit
einem Sachbezug zu belegen. KommR. Prof. Burkhard Ernst, stv.
Bundesgremialobmann, skizziert mit Recht ein drastisches Bild: „Die
Wirtschaft ist der wichtigste Treiber der Mobilitätswende, weil sie
über die letzten Jahre alternative Antriebe wie Hybrid und Elektro
ganz massiv forciert hat. Die Einführung eines Sachbezugs auf E-Autos
könnte diese für die Nutzer um bis zu fast 500 Euro im Monat
verteuern und damit die Bereitschaft zum Umstieg ersticken.“ Hinzu
kommt, dass der E-Mobilität mit der Einführung der motorbezogenen
Versicherungssteuer im Vorjahr und dem Auslaufen der Kaufprämie
bereits zwei schwere Schläge versetzt wurden: „Wenn jetzt auch noch
ein Sachbezug von einigen Hundertern im Monat als zusätzliche
Belastung eingeführt wird, werden Unternehmen und Mitarbeiter rasch
die Bereitschaft zum Umstieg verlieren“, so Prof. Ernst.
Wie wichtig die Rolle der Wirtschaft in Sachen Mobilitätswende
ist, zeigt die Zulassungsstatistik: Sechs von zehn neu zugelassenen
Pkw verfügen mittlerweile über einen Hybrid- oder Elektroantrieb, und
66 Prozent aller neu zugelassenen Fahrzeuge wurden zuletzt auf
Unternehmen angemeldet – Tendenz weiter steigend: Sie sind also die
wahren Treiber dieser politisch und gesellschaftlich gewünschten
Entwicklung. Werden elektrische Firmenwagen aber durch steuerliche
Rückschläge und unerwartete Verschlechterungen unattraktiv gemacht,
muss wohl mittel- bis langfristig mit einer Trendumkehr gerechnet
werden, zumal die höheren Anschaffungskosten doch viele davon
abhalten. „Es wäre einfach ökologisch und ökonomisch der völlig
falsche Weg, nun einen Sachbezug einzuführen“ so der stv. Obmann und
ersucht dringend um „Aussetzung und Überarbeitung“.
Zwtl.: Breite Kritik aus den verschiedensten Bereichen
Man dürfe nicht vergessen, dass die Unternehmen über die Jahre E-
Fahrzeuge als Beitrag zur Reduktion des CO2-Ausstoßes und zur
Erreichung ihrer Nachhaltigkeitsziele im berechtigten Vertrauen
darauf angeschafft haben, dass die geltenden steuerlichen Regelungen
Bestand haben werden. „Eine plötzliche Abkehr davon wäre für sie alle
ein Schlag ins Genick“, erklärt Prof. Ernst. Entsprechend setzte auch
unmittelbar nach Bekanntwerden der Pläne eine Welle der Kritik aus
den verschiedensten Branchen sowie von Unternehmen mit großen E-
Fuhrparks ein, die nun die Sinnhaftigkeit erst kürzlich getätigter
Großinvestments in Frage stellen.
„Wir plädieren schon seit Jahren für die Antriebsoffenheit, die
jedem Nutzer und jeder Nutzerin die Wahlfreiheit lässt. Dafür braucht
es aber auch vertretbare Kosten und gewisse Anreize für den Umstieg.
Diese nun scheibchenweise auf dem Altar der Budgetsanierung zu
opfern, wäre kurzsichtig und klimafeindlich“, warnt Obmann-Stv.
Ernst.