Arbeitsrechtstagung 2026: Arbeitszeitrecht, betriebliche Praxis und rechtspolitischer Handlungsbedarf im Mittelpunkt

Linz (OTS) – Die Arbeitsrechtstagung der Johannes Kepler Universität
Linz und der
Gewerkschaften PRO-GE, vida und GBH unter der wissenschaftlichen
Leitung von Univ.-Prof. Dr. Reinhard Resch hat auch heuer gezeigt,
wie wichtig der unmittelbare Austausch zwischen Wissenschaft und
Praxis ist. Im Zentrum der Veranstaltung stand das Thema
„Arbeitszeitrecht – Möglichkeiten und Grenzen“. Die Tagung hebt sich
von vielen anderen arbeitsrechtlichen Fachveranstaltungen durch ihren
klaren Praxisbezug hervor. Neben der Präsentation der aktuellen
Entwicklungen durch Universitätsangehörige bringen auch
Betriebsratsmitglieder, Rechtsanwält:innen und
Gewerkschaftsvertreter:innen ihre Erfahrungen aus dem Arbeitsalltag
unmittelbar in die Debatte ein.

Behandelt wurden unter anderem der Begriff der Arbeitszeit nach
der Arbeitszeitrichtlinie, die Grenzen einseitiger Änderungen der
Arbeitszeit durch den Arbeitgeber, die Einordnung von Weg- und
Reisezeiten als Arbeitszeit, das Recht auf Unerreichbarkeit sowie
Fragen der Auslandsarbeit im Arbeitszeitrecht. Damit wurden genau
jene Bereiche aufgegriffen, in denen sich rechtliche Unsicherheiten
und betriebliche Konflikte besonders häufig zeigen.

Gerade bei Änderungen der Lage der Arbeitszeit zeigt sich, wie
eng Rechtsfragen und betriebliche Realität miteinander verbunden
sind. Wenn Arbeitszeiten kurzfristig verschoben werden, wenn
Erreichbarkeit über den eigentlichen Arbeitstag hinaus erwartet wird
oder wenn unklar ist, ob bestimmte Zeiten als Arbeitszeit zu werten
sind, betrifft das nicht nur die rechtliche Einordnung, sondern ganz
unmittelbar den Alltag der Beschäftigten. An solchen Fragen wird
sichtbar, dass arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen nur dann wirksam
sind, wenn sie verständlich, praktisch handhabbar und auch
tatsächlich durchsetzbar sind.

Auch rechtspolitische Fragen kamen daher nicht zu kurz.
Diskutiert wurde, dass gute gesetzliche Regelungen allein nicht
ausreichen, wenn ihre Verletzung in der Praxis zu selten kontrolliert
oder zu wenig sanktioniert wird. Arbeitsrecht braucht nicht nur klare
Normen, sondern auch wirksame Durchsetzung. Gerade im Bereich der
Arbeitszeit bleibt das ein zentrales Thema. Dass aktuelle Erhebungen
weiterhin auf ein erhebliches Ausmaß unbezahlter Mehr- und
Überstunden hinweisen, unterstreicht zusätzlich, wie groß der
Handlungsbedarf in diesem Feld nach wie vor ist.

Die Veranstaltung hat damit einmal mehr gezeigt, dass
Arbeitsrecht dort diskutiert werden muss, wo Wissenschaft,
betriebliche Erfahrung und rechtsberatende Praxis zusammenkommen.
Dass sich neben Professor:innen auch zahlreiche Betriebsrät:innen und
Rechtsanwält:innen aktiv eingebracht haben, bestätigt den Anspruch
der Tagung, nicht bloß theoretische Fragen zu behandeln, sondern
konkrete Schlussfolgerungen für die Arbeitswelt zu ermöglichen. Die
große Resonanz – auch im Livestream – hat zusätzlich deutlich
gemacht, dass das Interesse an einem solchen Format ungebrochen ist.
Aufgrund dieses Erfolges soll die Arbeitsrechtstagung auch im
kommenden Jahr wieder stattfinden.

Video-Service : Der Livestream zur Arbeitsrechtstagung ist
abrufbar unter: https://www.youtube.com/watch?v=j7eJ7-we3xg&t=5689s