Wien (OTS) – Die Zahl der beim AMS Wien als arbeitslos vorgemerkten
Personen ist
im Dezember 2025 im Jahresvergleich um 3,9 Prozent auf 140.436
angestiegen, die der AMS-Kundinnen und -Kunden in Schulung um 8,9
Prozent auf 31.967 zurückgegangen. Die Summe beider Gruppen ist um
nur noch 1,2 Prozent größer geworden.
Die Zahl der über 50-Jährigen, die arbeitslos oder in Schulung
sind, ist um 4,6 Prozent gestiegen, die der unter 25-Jährigen um 1,6
Prozent gesunken.
Nach wichtigen Branchen betrachtet, ist die Arbeitslosigkeit im
Dezember im Einzelhandel um 6,2 Prozent gestiegen, in der Hotellerie
und Gastronomie um 5,7 Prozent und in der Warenproduktion um 3,2
Prozent. Im Bau ist sie um 0,4 Prozent zurückgegangen.
„Wir wagen auf Basis dieser Zahlen einen vorsichtig
optimistischen Blick auf das Jahr 2026“, sagt AMS-Wien-Vizechefin
Katharina Luger. „Das Plus von 1,2 Prozent Jobsuchenden ist der beste
Wert seit dem Frühling 2023, vor einem Jahr waren es noch mehr als
sieben Prozent.“
Auch die Entwicklung bei der Jugendarbeitslosigkeit sei
ermutigend: „Die Jungen sind immer die ersten, die in schwierigen
Zeiten den Job verlieren – sie sind aber auch eine der ersten
Gruppen, an denen sich eine wirtschaftliche Erholung schon früh
ablesen lässt“, erklärt Luger. „Und die Wiener Wirtschaft ist nach
wie vor von stabilem Wachstum geprägt.“ Die Wiener Unternehmen haben
dem AMS Wien in diesem Dezember um 12,2 Prozent mehr neue offene
Stellen gemeldet als im Dezember 2024.
Die stellvertretende AMS-Wien-Chefin erinnert außerdem an
wichtige Neuerungen, die mit Jahreswechsel in Kraft getreten sind:
„Die frühere Bildungskarenz wird durch das Weiterbildungsgeld
ersetzt, das stärker an arbeitsmarktpolitische Ziele geknüpft ist und
daher auch die engere Einbindung des AMS verlangt“, sagt Luger. „Die
Beantragung ist voraussichtlich ab Juni möglich.“
Und schließlich gibt es auch noch wichtige Änderungen beim
geringfügigen Zuverdienst zu Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe:
„Diese Möglichkeit wurde weitestgehend abgeschafft“, erinnert Luger.
„Wer nicht unter die wenigen, gesetzlich definierten
Ausnahmeregelungen fällt, muss das geringfügige Dienstverhältnis bis
Ende Jänner beenden, um nicht die Geldleistungen des AMS zu
verlieren.“