AK begrüßt Vorstoß für mehr Rechte für Teilzeitbeschäftigte

Wien (OTS) – Die Arbeiterkammer begrüßt die Initiative von Arbeits-
und
Sozialministerin Korinna Schumann, einen gesetzlichen Anspruch auf
Aufstockung der Arbeitszeit für Teilzeitbeschäftigte zu schaffen.
„Ein Anspruch, bei regelmäßiger Mehrarbeit die Stundenanzahl zu
erhöhen, ist eine wesentliche Forderung unserer aktuellen
Teilzeitkampagne #RedenWir“, sagt Renate Anderl, Präsidentin der
Arbeiterkammer. Das stärkt nicht nur die individuelle
Planungssicherheit, sondern auch die finanzielle Absicherung vieler
Arbeitnehmer:innen, „ganz besonders bei Beschäftigten mit niedrigen
Einkommen“, so Anderl.

Auch die von der Bundesministerin geforderte verpflichtende
Meldung von Arbeitszeitänderungen befürwortet die Arbeiterkammer
ausdrücklich. „Sie ist ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz und
einer besseren Datenbasis, um die Situation von Teilzeitbeschäftigten
gezielt zu verbessern“, sagt die AK-Präsidentin.

Gleichzeitig fordert die Arbeiterkammer aber auch eine faire
Regelung der Arbeitslosenversicherung für Teilzeitkräfte. Die
Beitragshöhe der Arbeitslosenversicherung variiert in Österreich je
nach Einkommen. So sind aktuell Beschäftigte, die unter 2.225 Euro
brutto im Monat verdienen, gänzlich von den Beiträgen zur
Arbeitslosenversicherung befreit. Beschäftigte, die beispielsweise
zwischen 2.427,01 Euro und 2.630,00 Euro brutto verdienen, zahlen
derzeit zwei Prozent ihres Bruttoeinkommens. Das könnte mit dem
Doppelbudget 2027/28 geändert zu werden. Künftig sollen alle
Arbeitnehmer:innen 2,95 Prozent ihres Bruttoeinkommens beitragen
müssen. „Diese Maßnahme wird viele Teilzeitbeschäftigte massiv
belasten. Es ist ungerecht, dass sie unverhältnismäßig viel zur
Budgetsanierung beitragen sollen“, sagt Renate Anderl.

Die AK fordert mehr Fairness für Teilzeitbeschäftigte, die
derzeit auch bei den Zuschlägen für Mehrarbeit benachteiligt sind.
Mit einer Petition unter https://mitmachen.arbeiterkammer.at will die
AK für faire Arbeit Druck machen. Konkret verlangt die AK: Gleiche
Arbeit muss gleich viel wert sein!

+ Zuschlag ab der 1. Stunde Mehrarbeit : Wer mehr arbeitet, soll
dafür fair bezahlt werden. Jede zusätzliche Stunde muss einen
Zuschlag bringen.

+ Gleiche Zuschläge wie bei Vollzeit – 50 statt 25 Prozent :
Teilzeitbeschäftigte dürfen bei Mehrarbeit nicht schlechter gestellt
werden.

+ Rechtsanspruch auf Aufstockung der Arbeitszeit : Wer regelmäßig
Mehrarbeit leistet, muss ein Recht auf Stundenaufstockung haben.

SERVICE: Die AK Petition für faire Arbeit finden Sie unter
mitmachen.ak.at