AGES-Obduktionsberichte zu Wolfsabschüssen: Bauchschüsse und Verwesungsgrad der Kadaver werfen Fragen auf

Wien/Vösendorf (OTS) – Unterkiefer- und Gliedmaßenfrakturen,
Bauchschüsse und
Mehrfachschussverletzungen: Die Auswertung von zwölf
veterinärmedizinischen Obduktionsberichten der Österreichischen
Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) zu 2024 und
2025 in Tirol erlegten Wölfen wirft aus Sicht des Wiener
Tierschutzvereins/Tierschutz Austria dringende Fragen zur W e
idgerechtigkeit, der Nachsuche-Praxis angeschossener Tiere und zur
Sorgfalt mit dem Untersuchungsmaterial auf.

Neun der zwölf Kadaver befanden sich bei der Untersuchung bereits
in einem fortgeschrittenen Verwesungszustand. Nach Rücksprache mit
Experten kann das darauf hindeuten, dass die Tiere angeschossen
fliehen konnten und erst später in einem Versteck verendeten. In fünf
der zwölf Fälle wurden Verletzungsmuster festgestellt, die auf
mehrere Schussabgaben schließen lassen.

„ Kann ein sicherer tödlicher Treffer nicht gewährleistet werden,
verlangt die Weidgerechtigkeit der Jagd den Verzicht auf den Schuss.
Ziel eines Schusses muss die Zerstörung von Herz und/oder Lunge sowie
großer Blutgefäße sein, wodurch das Wild möglichst rasch verendet “,
kritisiert der ehemalige Jäger und Initiator des Volksbegehrens „Für
ein Bundes-Jagdgesetz“, Dr. Rudolf Winkelmayer.

Zwtl.: Berichte dokumentieren potenziell lange Leidenswege

Besonders schwerwiegende Verletzungen beschreibt ein Bericht zu
einem ein bis zwei Jahre alten Wolf: Dokumentiert wurden ein durch
einen Schuss zertrümmerter Unterkiefer, eine Trümmerfraktur des
Vorderlaufes und eine weitere Schussverletzung im Halsbereich. Solche
Verletzungen führen nicht zwingend zum sofortigen Tod und können
erhebliche Schmerzen verursachen.

In einem anderen Fall fehlten Milz und der gesamte Magen-Darm-
Trakt. Warum diese Organe vor der Untersuchung entfernt wurden und ob
dadurch relevante Informationen etwa zu etwaigen Vergiftungen
verloren gingen, ist unklar.

„ Wolfsabschüsse werden häufig als „Entnahme“ oder „Regulierung“
verharmlost. Diese verwaltungsrechtlichen Begriffe beschreiben jedoch
nicht, welche Verletzungen ein Tier im Einzelfall tatsächlich
erleidet “, so Winkelmayer.

Zwtl.: Pauschale Wolfsabschüsse sind unzulässig

Nach geltendem EU-Recht sind Wolfsabschüsse nicht zulässig,
solange sich die Wolfs-Population in Österreich nicht in einem
günstigen Erhaltungszustand befindet, wie ein aktuelles
Rechtsgutachten festhält: tierschutz-austria.at/gutachten-ffh-wolf

Ausführliche Analyse der Obduktionsberichte hier:
https://www.tierschutz-austria.at/wolf-obduktionsberichte