Salzburg/Graz/Wien (OTS) – Wie im Zuge der antisemitischen Vorfälle
in der steirischen Ramsau
erst jetzt bekannt geworden ist, hat das Landesverwaltungsgericht
Salzburg mit Erkenntnis vom 19. Mai 2026 die Beschwerde eines
Mitarbeiters eines Sicherheitsunternehmens gegen die Verweigerung
eines Waffenpasses abgewiesen. Der Mitarbeiter hätte im Rahmen des
Sicherheitsdienstes bei der Synagoge Salzburg eingesetzt werden
sollen.
Der Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde für die
Bundesländer Salzburg, Steiermark und Kärnten, Elie Rosen, kritisiert
die grundsätzliche Sicherheitslogik des Erkenntnisses auf das
Heftigste. Die persönliche Erfahrung, Ausbildung oder Eignung dieses
Antragstellers hingegen wolle man nicht beurteilen.
Wie Rosen betont, stuft das Landesamt Staatsschutz und
Extremismusbekämpfung in der im Rahmen des Verfahrens abgegebenen
Stellungnahme die Gefahr durch islamistischen Extremismus und
Terrorismus derzeit weiterhin als hoch – Warnstufe 4 von 5 – ein. Die
Polizei bestreife die Synagoge Salzburg und überwache sie bei Gebeten
und Veranstaltungen. Dennoch qualifiziert der entscheidende Richter
Christian Brandstätter potenzielle Übergriffe und Anschläge als
„bloße Vermutungen“, Ereignisse im Ausland als nicht ausreichend und
einen zusätzlichen bewaffneten Sicherheitsdienst mit großer
Selbstsicherheit schlechthin als nicht erforderlich. Dass der
Antragsteller die genannten Hochrisikoaufgaben mangels Waffenpasses
noch gar nicht ausführt, wird zugleich als Argument gegen seinen
Bedarf verwendet.
„In verständliches Deutsch übersetzt lautet die Salzburger
Sicherheitsdoktrin: Es ist noch nichts passiert, also besteht keine
konkrete Gefahr. Weil keine konkrete Gefahr besteht, braucht es keine
zusätzliche Prävention. Nach einem Anschlag wäre die Gefährdung
vermutlich endlich konkret genug – nur wäre es dann für Prävention zu
spät. Die Schutzmaßnahmen vieler jüdischer Einrichtungen und
Gemeinden quer durch Europa sind demnach bloß dazu da, Geld zu
verbraten“, erklärt KR MMag. Elie Rosen, Präsident der Israelitischen
Kultusgemeinde für die Bundesländer Salzburg, Steiermark und Kärnten.
Auch die polizeiliche Bewachung führe diese Logik ad absurdum.
„Die Polizei schützt die Synagoge in Salzburg bei Veranstaltungen
selbst. Wozu eigentlich, wenn die Gefährdung nur spekulativ sein
soll? Einerseits erkennt der Staat die besondere Schutzbedürftigkeit
durch seine Präsenz an, andererseits soll ein ergänzender
professioneller Sicherheitsdienst entbehrlich sein“, so Rosen. Mehr
Überheblichkeit gehe gar nicht mehr.
Dabei, so Rosen, hätten sich Angriffe keineswegs nur im Ausland
ereignet. Im August 2020 sei etwa die zur Kultusgemeinde gehörende
Grazer Synagoge wiederholt schwer beschädigt worden. Seither sei es
wiederholt zu Vorkommnissen gekommen. Hinzu kommen die Anschläge auf
jüdische Einrichtungen und jüdisches Leben von Toulouse über Brüssel
und Paris bis Halle. All das soll offenbar nicht genügen: Salzburg
müsste erst seinen eigenen Anschlag abwarten.
„In Salzburg meint man, wie so oft, der Realität entfliehen zu
können, indem man ihr einfach nicht ins Auge sieht. Das Erkenntnis
behandelt Sicherheitsmitarbeiter faktisch wie einen beliebigen
bewaffneten Privaten – und nicht als Teil eines abgestimmten
Schutzkonzepts“, erklärt Rosen.
Polizei und Sicherheitsdienst erfüllen, das verkenne das
Erkenntnis zudem, unterschiedliche Aufgaben. Die Polizei übernehme
den hoheitlichen Objektschutz. Ein ständig anwesender
Sicherheitsdienst hingegen diene dem Personenschutz und führe etwa
Sicherheitskontrollen durch, die von der Exekutive gar nicht
wahrgenommen würden. Beide ersetzten einander nicht, sondern ergänzen
einander. In Wien oder Graz habe man das schon erkannt.
Von dieser Realität gehe auch der Bundesgesetzgeber aus, so
Rosen: Die Materialien zum Österreichisch-Jüdischen Kulturerbegesetz
würden zum Schutz jüdischer Einrichtungen ausdrücklich auch
Bewachungsdienste benennen. Auch die IKG Wien setze bei Synagogen,
Schulen und anderen Einrichtungen eigenes Sicherheitspersonal neben
der Polizei ein – und hier nicht nur bei Einrichtungen, bei denen es
schon zu Vorfällen gekommen sei.
„Jüdische Gemeinden dürfen nicht erst eigene Anschläge und Opfer
vorweisen müssen, damit ihr Sicherheitsbedarf ernst genommen wird.
Wer eine Gefahr erst anerkennt, nachdem sie sich verwirklicht hat,
betreibt keine Prävention, sondern nachträgliche Aktenbearbeitung“,
so Rosen abschließend.